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Mitgliedsbeitrag

Politische Arbeit und eine funktionierende Verwaltung aufrecht zu erhalten kostet Geld. Wofür wir das Geld ausgeben erfährst du übrigens in unserem transparenten Online-Haushalt. Als Partei finanzieren wir uns in erster Linie aus den Beiträgen unserer Mitglieder. Wir sind also darauf angewiesen, dass du deinen Mitgliedsbeitrag bezahlst. Der Mitgliedsbeitrag wird jedes Jahr zum 01. Januar fällig: Ab dem Beitragsjahr 2018 sind pro Kalenderjahr die Stufen 72 € und 48 € wählbar (2017: nur eine Stufe mit 48 €). Erfolgt keine Auswahl durch das Mitglied, so wird das Mitglied in die höchste Beitragsstufe eingeordnet. Der Mitgliedsbeitrag ist zum 1. Januar eines jeden Jahres fällig.

Näheres hierzu kann in der Bundessatzung nachgelesen werden.

https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung#.C2.A7_5_H.C3.B6he_Mitgliedsbeitrag

Grundsätzlich hast du die Möglichkeit eine Beitragsminderung zu beantragen. Benutze bitte dazu unser Formular.

https://members.piratenpartei.de/beitragsminderung/

Du hast verschiedene Möglichkeiten, deinen Beitrag zu bezahlen:

Mitgliedsbeitrag online / per Lastschrifteinzug bezahlen Unter https://spenden.piratenpartei.de/ findest du auch Informationen zu Spendenmöglichkeiten & Bitcoins.

Mitgliedsbeitrag in bar bezahlen Eine Barzahlung ist bei jedem Landes- oder Bundesparteitag möglich.

Mitgliedsbeitrag offline überweisen Empfänger: Piratenpartei Deutschland Kontonummer: 7006027902 Bankleitzahl: 43060967 Bank: GLS Gemeinschaftsbank IBAN: DE79 4306 0967 7006 0279 02 BIC: GENODEM1GLS

Als Verwendungszweck bitte immer „MB(Jahr) (Mitgliedsnummer)“ angeben. Für Mitgliedsnummer 42536 und Jahr 2021 also zum Beispiel MB2021 42536



Der Landesvorstand Hessen ist wie folgt zu erreichen:

Piratenpartei Deutschland
Landesverband Hessen
Pflugstr. 9A
10115 Berlin
E-Mail: vorstand@piratenpartei-hessen.de

Spenden

Die Piratenpartei finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Parteienfinanzierung und Spenden. Spenden vergrößern unsere Handlungsmöglichkeiten, um etwa kurzfristige Kampagnenstarts oder juristisches Vorgehen zu finanzieren. Untenstehend findest du Spendenziele, für die du direkt per Überweisung spenden kannst. Alternative Zahlungsmöglichkeiten finden sich auch in unserem Spendenportal.

Zu unserem Spendenportal https://spenden.piratenpartei.de/ Falls du uns etwas spendest, bedanken wir uns schon jetzt für deine Hilfe.

Wie kann ich für den Wahlkampf spenden? Deine Spende ist steuerlich absetzbar. Bitte gib dafür Name und Anschrift an. Im Februar nächsten Jahres erhältst du ab einer Spendensumme von 50 Euro von uns eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt. Spenden bis zu 200 Euro im Jahr kannst du auch per vereinfachtem Spendennachweis geltend machen.

Per Lastschrift Am einfachsten ist eine Spende per Lastschrift. In unserem Spendenportal kannst du uns sowohl eine einmalige als auch regelmäßige Spenden zukommen lassen.

Nützliche Hinweise und Formulare

Wichtige Mailinglisten

Leitfaden zur Buchführung in den KVs

Die folgenden Punkte sollen als grober Leitfaden für die Buchführung innerhalb der KVs dienen, bis ein entsprechendes Schatzmeister Handbuch verfasst ist.

  • Durch die Prüfungsgesellschaft wird vorgegeben, dass pro Landesverband zehn Kreisverbände vollständig zu prüfen sind, sofern bereits zehn Kreisverbände existieren.
    • Eine vollständige Prüfung bedeutet in dem Fall, dass neben den üblichen Prüfungen, Spenden und Beiträge 100%tig geprüft werden.
  • Der Ordner der einzelnen KVs sollte folgende Blöcke enthalten:
    • Das Kassenbuch mit Einnahmen, Ausgaben und beigefügten Belegen. Kein Posten ohne schriftlichen Beleg im Original, es sei denn es wird auch ein anderes Buch verwiesen (z.B. eine Einzahlung auf das Bankkonto). Belege müssen "selbstsprechend" sein. Ist ein Beleg das nicht, muss ein Blatt mit einer Erläuterung angefügt werden. Kassen-Bons o. ä. sollten auf ein DIN A4-Blatt geklebt werden. Bei Zusammengehörigkeit auch mehrere auf 1 Blatt.
    • Fach mit allen Kontoauszügen der Periode im Original und den Belegen dazu, jeweils hinter dem zugehörigen Auszug.
    • Das Spendenbuch mit der Auflistung aller Spenden (Sachspenden, Geldspenden, Forderungsverzicht) mit den Belegen dazu gruppiert nach den einzelnen Spendern. Bei Spenden von Mitgliedern möglichst mit M.-Nummer. Bei Nicht-Mitgliedern sind unbedingt Name, Vorname und vollst. Anschrift anzugeben, sonst ist es eine anonyme Spende mit allen Nachteilen daraus.
    • Dokumente, Gründungsprotokoll, Kreisparteitags Protokolle, Sitzungsprotokolle, die unterschriebenen Satzungen mit Gültigkeitszeitraum und die Geschäftsordnungen (soweit sie finanzrelevant sind) unterschrieben und alles im Original. Vorangestellt mit einer Übersicht, wer wann im Vorstand war und wann welche Dokumente gültig waren.
  • Regel: es gibt keine Ausgabe ohne *vorherigen* und protokollierten Vorstands-Beschluß (evtl. Budget-Zuweisung). Maximale Höhe ist der bei Beschluß bestehende Geld-Bestand Kasse plus Bank.
  • Sofern es innerhalb des Berichtszeitraums zu Neuwahlen zum Vorstand gekommen ist, muß es zu den Terminen eine Kassenprüfung und unterschriebene Prüfungs-Berichte geben. Die Prüfberichte müssen Aussagen zur Vollständigkeit der Belege und detailliert Kassenbestand mit x Noten / x Münzen enthalten.
  • Zum 31.12. müssen Belege über aktuellen Kontostand, Kassenstand (Kassenbuch Saldo)etc. existieren und die gewählten Kassenprüfer müssen über die gesamten Vorgänge des Berichtszeitraums - ab letzter Prüfung - einen Prüfbericht erstellen und unterschreiben, der Bestandteil des KV Rechenschaftsberichts wird.
  • Auch sollen Kopien der Zuwendungsbescheinigungen zum 31.12. mit in das Spendenbuch geheftet werden.

Kreisverbandsgründung und Startgeld

Siehe Kreisverbandsgründung