HE:Kreisverbandsgründung

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Mustersatzung

Für die Hessen gibt es eine Mustersatzung, die als Basis für Neugründungen dienen kann.

Mustersatzung im Wiki
Datei:Mustersatzung-kv-hessen.odt
Datei:Mustersatzung-kv-hessen.pdf (Der Inhalt kann bei älteren Versionen abweichen)

Gründung und Startgeld

Für die Gründung nachgelagerter Gliederungen trägt die übergeordnete Gliederung die organisatorische und somit auch die finanzielle Verantwortung.

Um die formelle Gründung einer Gliederung zu gewährleisten fallen regelmäßig Kosten für Räumlichkeiten, die Benutzung von technischem Equipment so wie Erfrischungsgetränken während der Veranstaltung an. Ebenso sind im Vorfeld Aufwendungen für die Bekanntmachung der Gliederung bzw. der Gründungsveranstaltung nicht unüblich.

Um eine einheitliche organisatorische Abwicklung künftiger Gründungen zu gewährleisten stellt der Landesverband Hessen für die Gründung von Bezirks- oder Kreisverbänden (solange keine Bezirksverbände existieren) einen Betrag von fünf Euro pro Mitglied das in dem Gebiet der zu gründenden Gliederung ansässig ist zu Verfügung.

Gründungskosten die diesen Betrag übersteigen sind nur zulässig, sofern entsprechende Spenden im Vorfeld eingeworben werden können.

Eine Untergliederung erhält vom Landesverband nach ihrer Gründung ein "Startgeld". Dieses Startgeld ist darin begründet, dass einer neuen Gliederung keine Mitgliedsbeiträge ihrer bestehenden Mitglieder für das laufende Kalenderjahr zufließen, sondern nur Beiträge von Mitgliedern die nach oder während der Gründung eintreten.

Das Startgeld soll die jeweilige Gliederung in die Lage versetzen schon im laufenden Jahr ihre politische Arbeit aufzunehmen.

Organisatorisches nach der Gründung

Für den neu gewählten Vorstand gibt es auch ein paar digitale ToDos. Vor allem gibt es eine Reihe von neuen Mailinglisten, die auf jeden Fall abonniert werden sollten.