HE:Darmstadt/Kreisverband/Dokumente/Beschlussvorlage Fusion 2

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Beschlussvorlage Fusion

Antragsteller: Tim Guck (für den Landkreis: Norbert Rücker)

Antragstext: "Der Kreisverband [Darmstadt; Darmstadt-Dieburg] erklärt nach erfolgter Urabstimmung durch seine Mitglieder die Fusion mit dem benachbarten Kreisverband [Darmstadt-Dieburg; Darmstadt] zum gemeinsamen Kreisverband [Darmstadt/Region Darmstadt], der als Tätigkeitsgebiet die kreisfreie Stadt Darmstadt sowie den Landkreis Darmstadt-Dieburg umfasst, mit Wirkung zum 01.01.2011, sofern der andere Kreisverband ebenfalls zustimmt. Alle Finanzmittel sowie Verbindlichkeiten des alten Verbands gehen zum 01.01.2011 auf den neuen Kreisverband über. Die Versammlung beschließt gleichzeitig für den neuen Verband die bisher gültige Satzung des Kreisverbands Darmstadt mit folgenden Änderungen.

Änderung §8:

Alt:
"(1) Der Kreisverband Darmstadt der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband Darmstadt".

(2) Der Sitz und das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbandes Darmstadt ist die kreisfreie Stadt Darmstadt."

Neu:
"(1) Der Kreisverband [Darmstadt/Region Darmstadt) der Piratenpartei Deutschland ist ein untergeordneter Gebietsverband auf Kreisebene. Er führt den Namen "Piratenpartei Deutschland, Kreisverband [Darmstadt/Region Darmstadt]".

(2) Das Tätigkeitsgebiet des Kreisverbands [Darmstadt/Region Darmstadt] umfasst die kreisfreie Stadt Darmstadt sowie den Landkreis Darmstadt-Dieburg. Der Sitz des Kreisverbands ist die kreisfreie Stadt Darmstadt.

(3) Der Kreisverband kann jederzeit wieder in zwei separate Kreisverbände aufgeteilt werden, sofern die Mitgliederversammlung dies verlangt. Der ordentliche Kreisparteitag hat jedes Jahr eine entsprechende Erörterung vorzusehen, wobei im Abstimmungsfall die Mitglieder mit Wohnsitz in der kreisfreien Stadt Darmstadt und die Mitglieder mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg getrennt abstimmen. Spricht sich eine der Gruppen mit einer einfachen Mehrheit für die Auflösung in separate Kreisverbände aus, so ist diese zu vollziehen. Finanzmittel und Verbindlichkeiten gehen entsprechend der Anzahl der jeweiligen Mitglieder anteilig auf die Kreisverbände über."

Kreisverbände im Landesverband Hessen

Diese Seite wurde zuletzt am 8.05.2011 bearbeitet.