HE:Darmstadt/Kreisparteitag 2012.03/Anträge/P-L-02

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Programmantrag für den Kreisverband Darmstadt/Darmstadt-Dieburg von Isabelle Sattig.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der [[Antragsfabrik Darmstadt]].

Änderungsantrag Nr.
P-L-02
Beantragt von
Isabelle Sattig
Programm

Wahlprogramm Landkreis Darmstadt-Dieburg

Schlagworte Pro
Schlagworte Contra
Beantragte Änderungen

Das Wahlprogramm Landkreis wird um einen neuen Punkt "Tierschutz - Unfruchbarmachungspflicht für freilaufende Katzen" ergänzt:

Katzen erfreuen sich immer größer werdender Beliebheit als Haustiere. Dennoch fristen viele Tiere ein unglückliches Dasein in der Obhut von Tierschutzvereinen oder gar auf der Straße, da es aktuell keine verbindlichen Maßnahmen zur Populationskontrolle gibt. Daher setzt sich die Piratenpartei dafür ein, dass jeder Katzenhalter verpflichtet wird seine Katze vor Vollendung des { 5/ 6} Lebensmonats von einem Tierarzt unfruchtbar machen zu lassen, sofern er seinem Tier Zugang ins Freie gewährt. Als Halter der Katze wird von uns betrachtet, wer diese absichtlich regelmäßig mit Nahrung versorgt und/oder ihr Zugang zu den eigenen Räumlichkeiten gewährt. Eine Ausnahmeregelung für einzelne Tiere kann beim zuständigen Amt erwirkt werden, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Nachwuchs gut versorgt sein wird oder tierärztliche Bedenken einer Unfruchtbarmachung entgegenstehen.

Begründung

Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat Stellungnahmen erarbeitet, die dafür sprechen: siehe Stellungnahmen zu Streunerkatzen und Amputation: http://www.tierschutz-tvt.de/50.html

Daraus kann man entnehmen:

  • Aussetzen von Tieren laut TierSchG strafbar, für die herrenlosen Tiere ist jedoch niemand zuständig

Zitat: "Ein herrenloses Tier hat keinen Besitzer mehr, weil der Eigentümer den Besitz in der Absicht aufgegeben hat, auf sein Eigentum zu verzichten (§ 959 BGB). Solange ein herrenloses Tier keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, obliegt keiner Behörde in Deutschland die Aufgabe, sich um herrenlose Tiere zu kümmern. Der Umgang mit „ungefährlichen“ herrenlosen Tieren ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Zu diesen Tieren zählen auch die sogenannten „Streunerkatzen“ (verwilderte Hauskatzen)."

  • nur Populationskontrolle wird das Problem eindämmen

Zitat: "Das Problem herrenloser Katzen muss an der Wurzel angepackt werden, um langfristig zu einer Senkung der Population freilebender, verwilderter Hauskatzen zu kommen (...)."



  • Ordnungsbehörden versuchen oft um die Kosten für Unterbrinung der herrenlosen Tiere herumzukommenn -> oft private Tierheime die sich darum kümmern -> können sich aufgrund begrenzter Mittel nicht um alle kümmern-> viele Tiere rutschen einfach durch das Sytem


Eine Kastration bzw. Sterilistation kosten nach dem einfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte bei männlichen Katzen ca. 18 € und bei weiblichen ca. 50 € (http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html ,Teil A, Abschnitt G5),monatliche Futterkosten liegen mindestens bei 20 bis 30 € --> finanzielle Belastung ist also tragbar, wer dieses Geld nicht aufbringen kann, wird sein Tier bei einer akuten Erkrankung im Zweifel auch nicht behandeln lassen können


Die Geschlechtsreife der Katzen varriert z.T. stark je nach Futterangebot, Rasse, Geschlecht etc. und liegt i.d.R. bei 4 bis manchmal 12 Monaten (Angaben variieren, je nach Quelle). Eine Kastration wird frühestens ab dem dritten Monat von den meisten Tierärzten durchgeführt, manchmal auch, wenn die Tiere dann noch nicht Geschlechtsreif sind. (Frühkastration) (Zum weiterlesen bzgl. Geschlechtsreife: http://www.catplus.de/entwicklung-sexualitaet-katzen/geschlechtsreife-bei-katze/ und speziell zur Rolligkeit der Kätzinnen: http://miauinfo.de/2009/04/die-rolligkeit-der-katze/ )

  • Tiere selbst profitieren auch von einer Kastration:
    • Kater meiden eher Kämpfe um Weibchen und streunen auch weniger herum auf der Suche nach ihnen --> So können sie mehr auf z.B. den Straßenverkehr achten und kommen eher seltener mit Kampfverletzungen nach Hause
    • Kätzinnen werden nicht mehr rollig(, wenn sie nicht gedeckt werden, werden sie innerhalb kurzer Zeit wieder rollig, dies kann zu Dauerrolligkeit führen, die viele Krankheiten auslösen kann) --> führen ein sehr viel entspannteres Leben
    • Keine Krankheitsübertragung durch Geschlechtsverkehr mehr, der nur stattfindet, wenn das rollige Weibchen dies zulässt



Bemerkungen:

Zuständigkeit der Umsetzung liegt vermutlich bei den Ordnungsbehörden, da diese auch für gefährliche Hunde zuständig ist siehe Hunderverordnung des Landes Hessen: http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1mbc/page/bshesprod.psml;jsessionid=69B0BE3050063DABF837B06046DBCCE9.jp95?doc.hl=1&doc.id=jlr-HuVHErahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=22&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-HuVHEpP16

Zum Weiterlesen: http://streunerhof.npage.de/index.html


Eure Begründung






ORIGINAL Überarbeitung

Originale Fassung.

Hier steht ein Text.
Hier steht noch mehr Text.
Hier steht ein dritter Text.

Neue Fassung

Hier steht ein Text.
Hier steht jetzt ein anderer Text.

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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