HB:SÄA 2011.1/Paragraph 8: Bundespartei und Landes-, Kreis- sowie Ortsverbände

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Bremen von Sven S..

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Titel = Redaktionell
Bundespartei und Landes-, Kreis- sowie Ortsverbände
Änderungsantrag Nr.
SÄA100
Beantragt von
Sven S.
Betrifft
HB:Satzung / Paragraph Nr. 8
Beantragte Änderungen

Hiermit beantrage ich, dass Paragraph 8 wie folgt neugefasst wird:

§ 8 Bundespartei und Landes-, Kreis- sowie Ortsverbände

  1. Die PIRATEN Bremen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.
  2. Die untergeordneten Gebietsverbände sind ihrerseits verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Bremen zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Bremen richtet.
  3. Verletzen den PIRATEN Bremen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der PIRATEN Bremen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.
Begründung

In Absatz 1 der letzte Satz wiederholt den Sachverhalt von dem vorigen Satz und ist somit total überflüssig. In Absatz 2 wurden die Gebietsverbände verallgemeinert, da wir vielleicht auch andere Verbände gründen als Kreis und Ortsverbände (in der Theorie). Außerdem wurde das Komma im Titel des Paragraphen verbessert. Absatz 4 ist überflüssig, da selbstverständlich.






ORIGINAL Überarbeitung

§ 8 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände

  1. Die PIRATEN Bremen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Er hat auch seine Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.
  2. Die Kreis- und Ortsverbände sind ihrerseits verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Bremen zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Bremen richtet.
  3. Verletzen den PIRATEN Bremen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der PIRATEN Bremen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.
  4. Solange kein Kreis- und Ortsverband der PIRATEN Bremen existiert, werden die Aufgaben der jeweiligen Kreis- und Ortsverbände vom Landesverband und seinen Organen wahrgenommen.

§ 8 Bundespartei und Landes-, Kreis- sowie Ortsverbände

  1. Die PIRATEN Bremen sind verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.
  2. Die untergeordneten Gebietsverbände sind ihrerseits verpflichtet alles zu tun, um die Einheit der PIRATEN Bremen zu sichern sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der PIRATEN Bremen richtet.
  3. Verletzen den PIRATEN Bremen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der PIRATEN Bremen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.


Unterstützung / Ablehnung

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  1. Bragi
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  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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Piraten, die sich vrstl. enthalten

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Diskussion

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