HB:Kreisverband Bremerhaven/Kreismitgliederversammlung 2013/antraege
Hier könnt ihr Satzungsänderungsanträge oder andere Anträge einstellen, die dann auf der Kreismitgliederversammlung behandelt werden.
Inhaltsverzeichnis
Frist- und Formwahrung
Bitte achtet darauf, ob nicht bereits ein anderer Antrag eure Änderung vorsieht.
Für die Positionspapiere findet ihr hier die zu benutzende Vorlage: [1]
Falls ihr Anregungen oder Kritik zu einem Antrag habt, so schreibt doch einfach eine E-Mail an die Bremerhavener Mailingliste, damit alle darüber diskutieren können oder meldet euch direkt bei dem Antragsteller. Bewahrt bei allem den Respekt vor dem Gegenüber.
Satzungsänderungsanträge
Kreismitgliederversammlung Online
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:
Eingefügt wird der § 6 Absatz 7 mit folgendem Wortlaut:
7) Kreismitgliederversammlungen ohne Personenwahlen können online abgehalten werden.
Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen wird sinngemäß angepasst.
Begründung:
Vor dem Eintritt in das Informationszeitalter galt es als eine Selbstverständlichkeit, dass Mitgliederversammlungen, also auch Parteitage, als „Präsenzversammlungen“ durchgeführt werden mussten, d.h. ein Rede- und Stimmrecht hatten nur physisch Anwesende.
§ 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches statuiert zunächst in seinem Abs. 1, dass Angelegenheiten des Vereins (Parteien sind im deutschem Recht eine besondere Ausgestaltung des Vereins) grundsätzlich durch Beschlussfassung im Rahmen einer Mitgliederversammlung zu regeln sind; Abs. 2 desselben Paragraphen regelt demgegenüber eine gesetzliche Ausnahme vom Erfordernis der physischen Präsenz bei auf Beschlussfassung ausgerichteten Versammlungen und öffnet damit das Tor für die Möglichkeit von Online-Versammlungen.
Der Verein genießt darüber hinaus gem. § 40 BGB weitgehende Freiheit, was die Ausgestaltung seiner inneren Organisationsstruktur in der Vereinssatzung anbelangt. Er darf mithin die Mitgliederversammlung, die von § 32 BGB als essentielles Instrument der Meinungsbildung im Verein zwingend vorgeschrieben ist, zwar nicht abschaffen, jedoch kann er regeln, wie sich die Willensbildung innerhalb des Organs der Mitgliederversammlung vollziehen soll. Bei der Online-Versammlung handelt es sich um eine derartige Modalität der in § 32 Abs. 1 BGB angeordneten Versammlung.
Diese Begründung wurde mit Hilfe von Wikipedia erstellt.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
gez. Mario Tants
Einreichungsfrist Anträge zur KMV
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Die Satzung des Kreisverbandes Bremerhaven wird wie folgt geändert:
Eingefügt wird der § 6 Absatz 4 mit folgendem Wortlaut:
Anträge an die Kreismitgliederversammlung sind spätestens 7 Tage vor dem Tage der Kreismitgliederversammlung in einem vom Kreisvorstand bekanntzugebenden Wiki-Bereich zu veröffentlichen. Innerhalb dieser Frist muss zusätzlich der Vorstand in Textform über die Einreichung informiert werden und der Antragsteller eine Mitteilung über die Bremerhavener Mailingliste veröffentlichen. Ein konkurrierender Antrag zum jeweiligen Antrag kann bis drei Tage vor dem Tag der KMV gestellt werden. Nach Einreichung des Antrags kann dieser ausschließlich vom Antragsteller mit Zustimmung der KMV geändert werden.
Die Nummerierung der nachfolgenden Paragrafen wird sinngemäß angepasst.
Begründung:
Dieser Antrag soll es ermöglichen, dass nicht, wie jetzt auch, in den letzten Tagen vor der KMV Anträge eingereicht werden und niemand mehr Zeit hat, sich mit diesen angemessen zu beschäftigen. So kann die Qualität der Anträge und der Diskussion auf der KMV verbessert werden.
Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.
gez. Mario Tants
Programmanträge
Die Kreismitgliederversammlung 2012.1 hat beschlossen, zukünftig neben dem Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland ausschließlich Positionspapiere als wesentlichen Bestandteil der politischen Aussagen der Piratenpartei Bremerhaven und deren politischer Identität zu verabschieden. Programmanträge werde also nicht behandelt.
Positionspapiere
Für die Positionspapiere findet ihr hier die zu benutzende Vorlage: [2]
Volksentscheide für die Fusion Bremen - Niedersachsen
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Das Land Bremen hat keine Aussicht, aus seiner finanziellen Notlage herauszukommen und die in sieben Jahren verbindliche Schuldenbremse des Grundgesetzes einhalten zu können. Hinzu kommen, meist in Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich, immer wieder Stimmen zu Wort, die sich vernehmlich, aber auch ganz generell zu einer Neuordnung der Bundesländer äußern.
Das Grundgesetz schreibt nun vor, dass alle Länder spätestens 2020 ohne neue Schulden auskommen müssen. Da Bremen in einer besonderen Notlage ist, gibt es sogenannte Konsolidierungshilfen des Bundes, für Bremen sind es jährlich 300 Millionen Euro. Im Gegenzug müssen sich das Land Bremen und auch die Städte Bremen und Bremerhaven zu strikten Sparprogrammen verpflichten. Die Freie und Hansestadt Bremen leistet sich jährlich Ausgaben von 4,7 Milliarden Euro. Die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen liegt bei 783 Millionen Euro – das sind etwa 17 Prozent der Ausgaben. Zum Vergleich: Niedersachsen hat eine Deckungslücke in Höhe von etwa drei Prozent. Wenn man sich also an das Grundgesetz würde halten wollen, müsste man im Land einen realen Abbau der Leistungsausgaben um 14 Prozent vornehmen. Das ist nicht zu schaffen, ohne dass gesetzliche Pflichtaufgaben oder gesellschaftliche Erfordernisse für die im Land lebenden Menschen vernachlässigt oder aufgegeben werden. Die gesetzliche Regelung zu einer so genannten Neugliederung des Bundesgebietes findet sich im Artikel 29 GG. Dort heißt es unter anderem: „Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können.“
Im Artikel 29 GG steht ferner zu einer Länderneugliederung: „Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.“ Und, ganz wichtig, ohne Beteiligung der Bürger in den betroffenen Ländern läuft nichts: „Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf.“ Die landsmannschaftliche Verbundenheit zwischen Bremerhaven und Bremen besteht de facto nicht und hat auch niemals bestanden. Sowohl die Beziehung von Bremen zu seinen niedersächsischen Umlandgemeinden als auch die von Bremerhaven zum jetzigen Landkreis Cuxhaven waren immer stärker. Der Zusammenschluss kam 1946 ausschließlich aus machtpolitischen Erwägungen der amerikanischen Militärregierung bzw. der USA. Da gab es keine kulturellen Zusammenhänge. Auch heute sind die jeweiligen Beziehungen viel stärker ausgeprägt als die zwischen Bremen und Bremerhaven.
Die Verwaltungsgliederung eines Landes soll sich nach den Erfordernissen ihrer Bürger richten. Daher sind bei diesem Thema dann auch die Bürger zu befragen. So schreibt es das Grundgesetz vor. Die Piratenpartei hat sich seit ihrer Gründung die stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungen zum Ziel gesetzt. Das Ziel eines Volksentscheides in den Ländern Bremen und Niedersachsen über eine Fusion bzw. über eine Auflösung des Landes Bremen als Auftrag an die Landesregierung, diese Fusion vorzubereiten ist daher nur die logische Folge.
Die wirtschaftlichen und finanziellen Gründe sprechen für eine Länderneugliederung. Auch die generelle Reformierung des Bund-Länder-Verhältnisses in diesem Zusammenhang spricht dafür. Die damit einhergehende Stärkung regionaler und lokaler Verantwortung wäre ebenfalls ein guter Grund. Insbesondere die geforderte landsmannschaftliche Verbundenheit, die auch durch den ständigen Austausch der im Umfeld Wohnenden und in den Städten Bremen und Bremerhaven besteht und andere kulturell-historische Aspekte sprechen dafür. Die Beteiligung aller Bürger an dieser Entscheidung ist zwingend erforderlich.
Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Öffentliche Verkehrsmittel sind für Menschen ohne eigenes Fahrzeug unerlässlich und teilweise die einzige Möglichkeit größere Entfernungen zurück zu legen. Ein Sozialticket soll es auch für Menschen mit geringem Einkommen ermöglichen, die öffentlichen Verkehrsmittel im Alltag zu nutzen.
Sehr viele Menschen mit sehr geringem Einkommen haben Schwierigkeiten mit den ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln den Alltag zu bewältigen. Oftmals stellen notwendige Termine wie z.B. Amts- oder Arztbesuche selbst innerhalb des Stadtgebiets eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung für sie dar, da sie weder über ein eigenes Fahrzeug noch über die finanziellen Mittel für regelmäßige Busfahrten (Zeitkarten eingeschlossen) verfügen. Besuche anderer Städte wie beispielsweise Bremen zu einer Fahrt der nur noch dort vorhandenen Familienkasse sind nahezu unmöglich. Aus diesem Umstand heraus wird diesen Menschen auch einfache soziale Teilhabe erschwert. Mit einem Sozialticket würde für diese Menschen eine Möglichkeit geschaffen, bei einem für sie finanzierbaren Aufwand mobil zu sein. Der mögliche Personenkreis sind alle Bürger mit Wohnsitz in Bremerhaven, die Leistungen nach SGB II oder vergleichbare staatliche Hilfen zum Lebensunterhalt erhalten (Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten).
Neben der besseren sozialen Teilhabe wird es Arbeitssuchenden ermöglicht, sich initiativ auf freie Arbeitsstellen zu bewerben. Somit würde durch ein Sozialticket auch die Anzahl der Beschäftigungslosen langfristig reduziert. Auch die Erstattung von Auslagen für die Fahrten zu Vorstellungsgesprächen etc. kann sich deutlich reduzieren und somit zur Einsparung öffentlicher Gelder beitragen.
Es ist davon auszugehen, dass für BREMERHAVEN BUS durch ein Sozialticket weitere Umsätze generiert werden. Vielen Menschen des aufgeführten Personenkreises ist mangels finanzieller Mittel nicht möglich, das Angebot von BREMERHAVEN BUS regelmäßig wahrzunehmen.
Durch ein Sozialticket wird bei vielen Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe an der Gesellschaft verbessert. Dies verspricht ein menschenwürdigeres Leben. Bremerhaven wird eine Stadt für alle. Die Nutznießer des Sozialtickets werden unabhängiger von weiteren Fahrtkostenzuschüssen, was wiederum zu Einsparungen der öffentlichen Hand führt. Eine effektivere und schnellere Arbeitsplatzsuche zählt neben den zu erwartenden Umsatzsteigerungen für BREMERHAVEN BUS ebenfalls zu den Vorteilen, die ein solches Sozialticket bietet. Beispiele aus anderen Städten u. a. Bremen, Bochum, Düsseldorf haben gezeigt, dass die aufgeführten Thesen umsetzbar sind und die Effekte eintreten.
Die Bürgerbeteiligung in Bremerhaven ist wenig bürgerfreundlich. Im Vergleich mit anderen Städten wird in Bremerhaven den Bürgern sehr viel Bürokratie und nicht kalkulierbare Kosten aufgebürdet um einen Bürgerentscheid zu erreichen und dieser wird dann mit hohen Zustimmungsquoten zusätzlich erschwert. Eine gute, direkte Bürgerbeteilung sieht anders aus!
• Eine gut funktionierende Bürgerbeteiligung ist für Bremerhaven wichtig damit der Bürger sich mit den Entscheidungen der Politik besser auseinandersetzen kann, sich stärker für seine Stadt engagiert und somit identifiziert.
• Sie kann die Wahl-/Politikverdrossenheit verhindern helfen weil eine deutlich verbesserte Kommunikation zwischen Politik und Bürger erfolgen wird.
• Durch die direkte Beteiligung können Fehlentscheidungen der Politik schnell und maßgeblich verhindert werden.
• Der Bürger erfährt eine Aufwertung seiner Stellung und die Politik wird den Bürger intensiver am Entscheidungsprozess großer Vorhaben beteiligen müssen. Ein Vorteil für beide Seiten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat nach langen Drängen reagiert und einen Ausschuss, den „Unterausschuss zur Reform der Stadtverfassung und Verbesserung der Bürgerbeteiligung“ eingerichtet, der parteiübergreifend Vorschläge für eine entsprechende Änderung der Stadtverfassung erarbeiten soll.
Um diesen Ausschuss zu unterstützen hat die Piratenpartei Bremerhaven folgende Positionen erarbeitet:
1. die Mindestbeteiligung ist auf höchstens x % (mein Vorschlag wären 5) festzusetzen
2. die Prüfung durch die Stadtverordnetenversammlung hat umgehend zu erfolgen und auf der nächstmöglichen StVV wird die Entscheidung über die Zulässigkeit verkündet
3. Ausgeschlossen werden darf nur ein Mindestmass an Bereichen betreffen, ähnlich der bayrischen Regelung*
4. das Abstimmungsquorum für den Bürgerentscheid ist auf x % (10% ) zu begrenzen
5. stadtteilbezogene Bürgerentscheide sollen ermöglicht werden
Andere Kommunen leben vor, wie vorteilhaft gute Bürgerbeteiligung ist.
Wir setzten uns dafür ein, dass auch Bremerhaven die Vorteile der direkten Demokratie nutzen kann.
Verbesserung des ÖPNVs in Bremerhaven
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bremerhaven nicht ausreichend ausgebaut. Einzelne Busstrecken werden nur zu ganz bestimmten Zeiten bedient, so dass viele Ortsteile zu einem nicht geringen Teil der Woche gar nicht an den ÖPNV angeschlossen sind. Um die Anbindung der Umlandgemeinden ist es noch schlechter bestellt. Des Weiteren ist das Tarifsystem der Sammeltaxis verwirrend und unattraktiv.
Eine Verbesserung des ÖPNV steigert die Attraktivität, sichert die Mobilität vieler und führt zur Verminderung des Individualverkehrs und sich aus diesem ergebender Folgen. Zunächst ist die schlechte Erschließung einiger Stadtgebiete festzustellen. Sowohl im Schierholz als auch beispielsweise und im Fischereihafen ist keine regelmäßige Busanbindung geboten. Am Wochenende ist das Schierholzgebiet durch den Umstand, dass keine Buslinie dieses anfährt vom Bremerhavener ÖPNV abgeschnitten. Dieses Gebiet wurde durch aktive Ausweisung von Bauland zu einem immer stärker bewohntem Ortsteil von Familien mit Kindern. Gerade am Wochenende sollten Busse regelmäßiger fahren, so dass es den Bürgern ermöglicht wird auch am Wochenende Veranstaltungen in anderen Stadtteilen zu gelangen, ohne auf den Individualverkehr zurückgreifen zu müssen oder auf diese gleich ganz zu verzichten.
Im Fischereihafen herrscht ein ähnliches Problem. Busverkehr nur zum vermeintlichen Schichtbeginn und Schichtende regelmäßig; zwischenzeitlich bis 12 nur als Anruf-‐ Linientaxi. Nach 12 Uhr ist das Fischereihafengebiet bis zum Schichtende und nach diesem nicht an den ÖPNV angebunden. Ein sehr ähnliches Problem ist auch beim Überseehafengebiet. Da die Arbeitszeiten im Hafen immer häufiger auch individuell sind, ist es wichtig dass auch zwischen vermeintlichen Nutzungsspitzen Busse fahren. Eine sinnvolle Ergänzung der vorhandenen Buslinien können in schwächer frequentierten Bereichen die Anruf-‐Sammeltaxis sein. Allerdings ist die Tarifstruktur bisher nicht nachvollziehbar. Um die Attraktivität des ÖPNVs zu steigern muss die Tarifstruktur der Sammeltaxis überdacht werden. Es besteht ein Unterschied zwischen den in den Fahrkartenpreisen enthaltenen Linientaxis und den mit zusätzlichen Kosten verbundenen Sammeltaxis. Dies sorgt für Verwirrung bei dem Kunden und letztendlich dafür, dass der ÖPNV an Attraktivität für eine potenziell signifikante Anzahl an Kunden verliert. Öffentlicher Personennahverkehr ist aktiver Umwelt-‐ und Klimaschutz. Im Bewusstsein, dass ein gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr vorhanden ist, wird dieser von der Bevölkerung nehmend genutzt. Nicht nur Menschen, die kein Auto haben, können bisher gerade am Wochenende nicht immer mit einer gute Anbindung an die Zentren rechnen. Durch eine Verbesserung des ÖPNVs kann der Individualverkehr und damit das Verkehrsaufkommen minimiert werden, was letztendlich deutlich umweltschonender ist und den Verkehr in der Stadtmitte und die daraus resultierenden negativen Folgen reduziert. Hierbei sind beispielsweise der am Wochenende und zu Veranstaltungen auftretende Parkplatzmangel und der Parkplatzsuchverkehr zu nennen.
Insgesamt gibt es viele Möglichkeiten den öffentlichen Personennahverkehr in Bremerhaven zu verbessern, denn gerade am Wochenende und in den Hafengebieten ist kein ausreichender ÖPNV vorhanden. Durch das Wissen, dass eine regelmäßige und gute Anbindung vorhanden ist, werden mehr Menschen den ÖPNV nutzen, dies generiert mehr Umsatz und ist geeignet den bisherigen Zuschussbedarf an öffentlichen Mitteln zu verringern.
Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge
Die Kreismitgliederversammlung möge beschließen:
Eine intakte Grundversorgung der Bevölkerung ist lebensnotwendig. Sie schafft die Basis für den Zusammenhalt der Menschen in unserer Stadt; für eine wirtschaftliche, kulturelle und politische Entwicklung und wirkliche Teilhabe aller. Dies bedeutet auch eine umfangreiche Beteiligung der Bürger an Entscheidungen, die sie und ihre Existenz unmittelbar betreffen zu garantieren. Dies ist nur durch öffentliche Netzgesellschaften zu verwirklichen.
Die "Privaten" sind Unternehmen, die Profit machen wollen. Sie haben nicht das Wohl der Bürger im Auge sondern eine ordentliche Rendite. Darunter leidet folglich die Qualität ihrer Dienstleistungen: Arbeitsplätze werden abgebaut, das Lohnniveau gedrückt, die städtische Infrastruktur vernachlässigt – bei gleichzeitigem Anstieg der Preise für die Nutzung der Daseinsvorsorge.
Durch die Zunahme der Privatisierung verliert die Stadt Bremerhaven immer mehr an Einflussnahme auf eine selbstbestimmte Gestaltung in der Kommunalpolitik. Sie gerät in Abhängigkeit zu ihren "strategischen Partnern", ist ihnen vertraglich und finanziell verpflichtet.
Jeder weitere Versuch des Ausverkaufs unserer Daseinsvorsorge ist gegen die Interessen der Stadt Bremerhaven und ihrer Einwohner gerichtet. Fehler der Vergangenheit sind durch Rekommunalisierung bereits verkaufter Daseinsvorsorge (swb) zu berichtigen.
Die Energieversorgung zählt zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. In der Hand von Konzernen orientiert sich ihre Ausgestaltung mehr an deren Profitinteressen und weniger am Interesse der Bremerhavener und Bremerhavenerinnen. Daher ist es sicherzustellen, dass alle zur Daseinsversorgung gehörenden Netze in öffentlicher Hand bleiben. Der Betrieb der Netze lohnt sich. Bremerhaven profitiert langfristig von den sicheren Einnahmen und das erwirtschaftete Geld bleibt in unserer Region. Hierdurch kann Kommunalpolitik wieder gestaltend tätig werden.
Wir wollen für ein Maximum an demokratischer Kontrolle und Transparenz sorgen. Durch aktive Bürgerbeteiligung soll die Akzeptanz von Entscheidungen und die Identifikation der Einwohner mit ihrer Stadt erhöht werden. Teilhabe aller bedeutet aber auch, alle Einwohner in Zukunftsprojekte einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben daran mitzuwirken. Das ausgerufene Ziel Klimastadt kann nur durch eine möglichst große Beteiligung aller Einwohner erreicht werden. Ziel muss aber eine sozialverträgliche Energiewende sein. Einkommensschwache Haushalte müssen gezielt beraten werden sowie die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte gefördert. Auch die energetische Gebäudesanierung muss sozialen Belangen genügen.
Das direkte und indirekte Wohl der Bürger müssen im Vordergrund stehen. So leisten Energieeinsparungen und -effizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Öffentliche Netzgesellschaften können dies gezielt unterstützen und sorgen so für eine niedrigere Energierechnung von Einwohnern, Unternehmen und Verwaltung.
Für öffentliche Netzgesellschaften müssen klare Transparenzvorgaben gelten. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Dadurch erhalten alle Einblick in die Geschäftspolitik, so dass z.B. die Preisbildung von Stromtarifen nachvollziehbar wird.
Durch den Rückkauf der swb wird Bremerhaven langfristig von den sicheren Einnahmen aus dem Netzbetrieb profitieren. Das erwirtschaftete Geld bleibt hier und wird nicht sonst wohin überwiesen. Es steht somit auch für soziale Zwecke, wie z.B. die sozialverträgliche Gebäudesanierung zur Verfügung. Aber auch ein kommunales Stadtwerk wird Gewinne erwirtschaften, wovon Angebote der Daseinsvorsorge weiter ausgebaut und verbessert werden können. Ziel muss soll auch die Vermeidung von Energiearmut sein. Dazu gehört die Sicherstellung des Grundbedarfs an Energie, damit Abklemmungen verhindert werden. Eine ernst gemeinte und objektive Energieberatung soll zu mehr Effizienz und langfristig auch zu finanziellen Einsparungen für Bremerhaven und seine Einwohner führen.