GEMA
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist eine Verwertungsgesellschaft mit der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins gem. § 22 BGB. Ihr Sitz ist in Berlin und steht unter der Vereinsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz, Berlin und der Mitgliederversammlung der GEMA. Ihre Arbeit unterliegt ferner gem. § 18 UrhWG der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt und des Bundeskartellamts. Sie vertritt und verwaltet als staatlich anerkannte Treuhänderin die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Musikern und Verlegern von Musikwerken, die in ihr Mitglied sind.
Inhaltsverzeichnis
Vorschlag der Piraten
Mit GEMA 2.0 arbeiten wir ein Konzept aus, das Künstler und Nutzer vereint, um insgesamt mehr Kreativität und die dazugehörige Unterstützung zu erhalten, anstatt viel in bürokratischer Reibung zu verlieren.
Ich möchte in Anlehnung an die GEMA-Petition außerdem eine GEMA-Reform vorschlagen, die zumindest übergangsmäßig die GEMA fairer für alle beteiligten gestalten sollte, bis ein angemessenes Konzept (siehe z.B. Vorschläge zu Kulturflatrate und GEMA 2.0 umsetzbar ist. Diese Reform könnte sozusagen einen ersten Schritt darstellen.
misc
Aus Künstlerkreisen stammt eine Petition zur Reform der GEMA, die am 23. Juni die 50.000er Marke überschritten hat.
Bekannte Probleme:
- Künstler müssen für Konzerte GEMA-Gebühren bezahlen. Wenn sie eigene Werke aufführen, bekommen sie deutlich weniger zurück, machen also ein Zuschußgeschäft.
- GEMA-Mitglieder müssen alle ihre Werke über GEMA lizensieren, dürfen also z.B. nicht einen selbstkomponierten Klingelton verschenken, oder ein Werk unter CC-Lizenz stellen.
Urheberrechtsdialog
Die Piratenpartei hat auf dem Bundesparteitag 2011.2 eine umfangreiche und wegweisende Urheberrechtsreform vorgelegt. Davon ausgehend fanden unter Beteiligung von Kulturschaffenden, Rechteinhabern, Experten der Piratenpartei, Vertretern von Verbänden, Vereinen, Firmen und Verlagen sowie Künstlern und Nutzern "Runde Tische" zum informellen Austausch statt, um sowohl Missverständnisse auszuräumen, als auch fachlich die vielseitigen Standpunkte zu beleuchten.
Thematisch an den Schwerpunkten:
- GEMA
- Rock- und Popkultur
- klassische Musik
- Autoren/Journalisten
- Filmschaffende
- Software
- Bildung/Schule/Forschung
- Creative Commons
orientiert, sollen die Ergebnisse in eine geplante Urheberrechtsfibel fließen.
Aktion: GEMA, ich will mein Geld zurück!
Am 14.11.2016 wurde vom Kammergericht Berlin zu der Klage von Bruno Kramm und der Piratenpartei geurteilt, dass die GEMA keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen darf. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.
Das Urteil, das die Band „Das Ich“ (Bruno Kramm und Stefan Ackermann) gegen die GEMA erstritten hat, ermöglicht es den Urhebern, die von der GEMA zu Unrecht an die Verleger ausgeschütteten Tantiemen zurückzufordern, soweit nicht bereits Verjährung eingetreten ist. Der Rückforderungsanspruch verjährt – wie alle Ansprüche – nach drei Jahren.
Wir haben daher dringend empfohlen, umgehend einen Anwalt mit der Erhebung einer Klage gegen die GEMA zu beauftragen, die vor Verjährungseintritt (31.12.2016) bei dem zuständigen Berliner Gericht (Sitz der GEMA ist Berlin) eingereicht werden muss, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. An sich würde hierfür auch ein Mahnbescheid ausreichen. Da aber die Höhe der an die Verleger geflossenen Tantiemen nur der GEMA bekannt ist, muss der Klageweg beschritten werden (Klage auf Auskunftserteilung, Rechnungslegung und Zahlung für den noch nicht verjährten Zeitraum), wenn man den Rückforderungsanspruch für 2013 nicht verlieren will.
Deshalb hatten wir zu diesem Zeitpunkt auf der Bundeswebsite eine zentrale Kontaktseite eingerichtet, um den Urhebern kurzfristig zu helfen, Ansprüche gegenüber der GEMA geltend zu machen.
Es handelt sich hier um eine Übernahme und Archivierung einer Aktion auf der Bundeswebsite.