Frohe Kunde
Inhaltsverzeichnis
- 1 CC-lizenzierte Bücher bei Googlebooks
- 2 Nature unter CC-Lizenz
- 3 Microsoft scheitert vorerst mit der Erhebung von OpenXML zum ISO-Standard
- 4 Gericht entscheidet zugunsten von Dateitauschern
- 5 Bundesverfassungsgericht stärkt Transparenz des Staates
- 6 SPD-Mitglied gibt Parteibuch ab und wird Pirat
- 7 Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit und Informantenschutz
- 8 Kürzere Speicherfristen
- 9 Wahlcomputer News
- 10 Die Zeichen der Zeit
- 11 Und sie bewegt sich doch...
- 12 Unerwartete Weisheiten von Zypries
- 13 Rheinland-Pfalz macht Geodaten zentral verfügbar
- 14 Public Domain wird gestärkt
<startFeed />
CC-lizenzierte Bücher bei Googlebooks
Wie u. A. bei Inside Google Books zu lesen ist, finden sich ab sofort bei Google Books auch Bücher mit Creative Commons Lizenz. Man kann online lesen oder das Buch als PDF runterladen.
--zulu9 04:04, 14. Aug. 2009 (CEST)
Nature unter CC-Lizenz
Das wissenschaftliche Magazin Nature stellt Genom-Artikel unter CC-Lizenz. heise Demnach dürfen die als PDF-Dokumente oder als HTML-Seiten erhältlichen Artikel für nicht-kommerzielle Zwecke frei kopiert und weitergegeben werden. Bislang hatte das Magazin, das sich durch Werbung und Verkauf finanziert, Wissenschaftlern in den 100 ärmsten Ländern der Welt einen freien Zugang zu den Berichten gewährt. hoffentlich folgen weitere, --Leoni 12:41, 16. Dez. 2007 (CET)
Microsoft scheitert vorerst mit der Erhebung von OpenXML zum ISO-Standard
Nach einem langwierigen Hin und Her ist Microsoft trotz Lobbyarbeit und Stimmenkauf dabei gescheitert, sein teilproprietäres Format Office Open XML im Fasttrack-Verfahren zum ISO-Standard erklären zu lassen.
Während dies ein Grund zur Freude für die PIRATEN als Befürworter offener Standards sein dürfte, ist jedoch weiterhin Wachsamkeit geboten. Da die Office-Produkte für Microsoft ein sehr einträgliches Geschäft sind und die bisherigen Proprietären de facto Standards in Zeiten von offenen und standardisierten Formaten an Bedeutung zu verlieren drohen, wird Microsoft es sicherlich nicht bei dem Versuch belassen.
--Hoshpak 16:28, 04. Sep. 2007 (CEST)
Gericht entscheidet zugunsten von Dateitauschern
Gemäß des Amtsgerichts Offenburg läuft die Argumentation der wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen tätigen Massenabmahnklitsche Firma proMedia GmbH "aus Gründen der Logik" ins Leere. Ferner stellte das Gericht fest, daß es sich bei IP-Adressen und deren Zuordnung um Verkehrsdaten handelt. Dies ist insofern bemerkenswert, als damit ihre Zuordnung unter den Datenschutz fällt und sie nur auf gerichtliche Anordnung herausgegeben werden dürfen (so sie noch vorhanden sind).
Diese Haltung des Gerichts wird von uns PIRATEN natürlich begrüßt, da es dem gesunden Menschenverstand entspricht, bei Bagatellen ein Auge zuzudrücken. Insbesondere verhindern diese unnötigen Strafanzeigen seitens der Musik- und Spieleindustrie, daß wichtige Fälle mit echten Straftaten zügig behandelt werden.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/93376
--Jamasi 21:29, 26. Jul. 2007 (CEST)
Bundesverfassungsgericht stärkt Transparenz des Staates
Demnach gehen von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten "besondere Gefahren für die Unabhängigkeit" der Abgeordneten aus. Das Volk habe deshalb "Anspruch darauf" zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen, heißt es im Urteil. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber "nachrangig".
Das Bundesverfassungsgericht schmmetterte heute (2007-07-04) eine Klage von 9 Abgeordneten gegen das Abgeordnetenegesetz ab. Das im Oktober 2005 geänderte Gesetz sieht eine Offenlegung der Nebeneinkünfte der einzelnen Bundestagsabgeordneten vor. Das Gericht begründet in seinem Urteil die Entscheidung u. a. mit der Feststellung "Das Interesse des Abgeordneten, Informationen aus der Sphäre beruflicher Tätigkeiten vertraulich behandelt zu sehen, ist gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Erkennbarkeit möglicher Interessenverknüpfungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages grundsätzlich nachrangig". Mehr Infos zur Transparenz des Staates unter AG Transparenz
--AndreasRomeyke 13:01, 4. Jul. 2007 (CEST)
SPD-Mitglied gibt Parteibuch ab und wird Pirat
Ein langjähriges und sehr engagiertes Mitglied der SPD aus dem norddeutschen Raum kündigte am 21. März 2007 im Heise-Forum an sein Parteibuch abgeben und sich der Piratenpartei anschliessen zu wollen. Ausschlaggebender Anlaß und der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, war eine Absichtserklärung des innenpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz zu Online-Durchsuchungen mittels Spionagesoftware, im Volksmund "Bundestrojaner" genannt. Diesem ersten offiziellen Übertritt eines Mitglieds der Regierungsparteien könnten bei anhaltender politischer Großwetterlage noch etliche tausend andere folgen, denn, so der frischgebackene Pirat wörtlich: "Das Maß ist voll."
Zur Diskussion im Forum
Bundesverfassungsgericht stärkt Pressefreiheit und Informantenschutz
Das Bundesverfassungsgerichts bezeichnete im so genannten Cicero-Fall die Durchsuchung der Redaktionsräume von Cicero und die Beschlagnahme von Beweismitteln als rechtswidrig. Die Razzia habe die im Grundgesetz geschützte Pressefreiheit verletzt, insbesondere hätten die Gerichte, die die Untersuchung und Beschlagnahme angeordnet hatten, den "verfassungsrechtlich gebotenen" Informantenschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Somit können sich Informanten auch weiterhin der Presse anvertrauen. Die Pressefreiheit ist eine der wichtigsten Stützen unserer Demokratie. Nur durch sie erfahren wir es, wenn unsere Regierung uns betrügen will. Am 12. September 2005 hatten Beamte der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Brandenburg die Büroräume in Potsdam mit der Begründung durchsucht, dass der Autor Bruno Schirra für einen im April 2005 erschienenen Artikel über den mittlerweile getöteten Terroristen al-Sarkawi auch Informationen aus einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundeskriminalamtes verwendet habe. Das der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily die Durchsuchung verteidigte zeigt nur mal wieder, das er es mit der Demokratie nicht so genau nimmt. "Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten reicht nicht aus, um einen zu einer Durchsuchung und Beschlagnahme ermächtigenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen. Erforderlich sind vielmehr spezifische tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer von einem Geheimnisträger bezweckten Veröffentlichung des Geheimnisses und damit einer beihilfefähigen Haupttat." Das Bundesverfassungsgericht stärkt hiermit die Pressefreiheit und sichert den Informantenschutz. Das Gericht macht allerdings auch deutlich, dass Journalisten nicht grundsätzlich von der Strafbarkeit ausgeschlossen sind. Wenn aber Durchsuchungen und Beschlagnahmen ausschließlich den Zweck haben, die Identität des Informanten aufzudecken, so sind diese nicht zulässig. Das Urteil ist ein Schritt für mehr Demokratie. Ein Hoffnungsschimmer in einer Zeit, in der die freiheitlich-rechtliche Grundordnung immer weiter ausgehöhlt wird.
--icehawk 22:29, 27. Feb 2007 (UTC)
Kürzere Speicherfristen
Die Telekom und Arcor halten die IP-Adresse-Personenzuordnung inzwischen wohl nur noch für 7 Tage vorrätig. Diesen Schritt zur Vermeidung von binärem Abfall und rechtswidrigen Datensammlungen kann man doch mal fröhlich begrüßen. Jedoch bleibt der bittere Gedanke an das Damoklesschwert der Vorratsdatenspeicherung, die diesen Hoffnungsschimmer brutal absäbeln könnte. Interessant ist für uns PIRATEN natürlich der vermutete Grund für die Änderung: Weniger das widerrechtliche Verhalten der Datenspeicherung, sondern vielmehr der überhand nehmende Arbeitsaufwand durch Anfragen von Rechteverwertern scheint der Telekom zu missfallen. Die Auswirkungen eines direkten Auskunftsanspruchs gegenüber den Providern kann sich jeder nun hoffentlich vorstellen.
Quelle: T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage
--Jamasi 23:53, 20. Feb 2007 (UTC)
Wahlcomputer News
- Die Stadt Cottbus, Vorreiterin beim Einsatz von Wahlcomputern, rudert zurück. Am kommenden Mittwoch wird die Stadtverordnetenversammlung einen im September 2006 gefassten Beschluss über den Kauf von 74 bislang gemieteten Wahlcomputern aufheben.
Für den Stimmungswandel in Cottbus hatte Thomas Langen gesorgt, als er mit Hilfe von Berliner Mitgliedern des Chaos Computer Clubs (CCC) Sicherheitslücken bei Wahlcomputern aufdeckte. "Die räumt inzwischen mehr oder weniger ja auch der Hersteller ein", sagt Parlamentschef Wonneberger. Laut CCC, der Wahlbeobachter nach Cottbus entsandt hatte, ist eine "Manipulation durch Austausch der Software oder durch ein trojanisches Stimmspeicher-Modul" in wenigen Sekunden möglich.
Quelle: Berliner Zeitung am 29.01.2007, Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung
--Winston 10:37, 29. Jan 2007 (UTC)
- Unabhängige Labors sollen Wahlcomputer in den USA prüfen Quelle
--Amogorkon 18:20, 24. Feb 2007 (UTC)
Die Zeichen der Zeit
Zum Glück gibt es immer mehr Künstler, die die Zeichen der Zeit erkennen und das Internet nicht als Bedrohung, sondern als Chance sehen. Eine Künstlerin, die dies schon lange vorher festgestellt hat ist p:Janis Ian, die unter anderem auch den Grammy ihr eigen nennen darf. Sie berichtet in einem Artikel "Das Internet Debakel" von ihren Erfahrungen mit dem Effekt von Downloads. Sie und viele ihrer Kollegen haben eine verkaufsfördernde Wirkung von Downloads feststellen können. Diese Kunde schmeckt(e) den großen Labels der Musikindustrie natürlich überhaupt nicht. Die Wirkung des Artikels selber war im Netz allerdings auch nicht ohne, wie man an dessen Nachbeben leicht erkennt.
"Das Internet, und Herunterladen werden so schnell nicht wieder verschwinden... Jeder, der anders denkt, sollte sich darauf vorbereiten, auf dem Schutthaufen der Geschichte zu landen." -- Janis Ian während einem europäischen Live-Radio-Gespräch, 1. September 1998
--Jamasi 00:07, 25. Jan 2007 (UTC)
Und sie bewegt sich doch...
Die Diskussion um Rechtmäßigkeit vs. Verbot einer offeneren Nutzung digitaler Musikangebote kommt auch in den USA in Gang.
Gegen ein maßlos überzogenes Urheberrecht wetterte der Präsident und Geschäftsführer der US-amerikanischen Consumer Electronics Association CEA Gary Shapiro. [...] Wenn der illegale Download eines Liedes 250.000 US-Dollar Schadenersatz nach sich ziehe und der Verband RIAA (Recording Industry of America) 20.000 oder 30.000 Leute verklage, zeige das die völlige Verzerrung des Urheberrechts zugunsten der Rechteinhaber. [...] Real-Networks-CEO Robert Glaser warnte die Inhalteanbieter und Rechteinhaber davor, die neuen Anbieter in allzu enge Zwangsjacken zu stecken. [...] Am Ende des Tages würde sich Offenheit durchsetzen.
Quelle: heise-online am 20.01.2007
--Winston 10:24, 21. Jan 2007 (UTC)
Unerwartete Weisheiten von Zypries
Balsam für die in letzter Zeit immer stärker geschundene Piratenseele kommt ganz überraschend aus dem Munde unserer Justizministerin:
Zypries wies die Forderungen Becksteins nach einem Verbot von Gewaltspielen im Internet scharf zurück. "Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass man im Internet irgendetwas verbieten könnte (...). Das ist, als ob man das Regnen verbieten wollte", sagte die Ministerin.
Quelle: SPIEGEL ONLINE am 16.01.06
--Winston 14:38, 16. Jan 2007 (UTC)
Rheinland-Pfalz macht Geodaten zentral verfügbar
RL-P hat am 8.1.07 ein neues Portal für Geodaten eingeweiht, das landesweites Suchen und Abrufen behördlicher Geodaten möglich macht. Die dafür erstellte Software wird anderen Behören zur Verfügung gestellt, inklusive der Möglichkeit, an diesem System teilzunehmen. Diese Entwicklung ist ein wesentlicher, positiver Schritt für Open Access angewandt auf Daten Öffentlicher Hand. --Jan Huwald 20:52, 16. Jan 2007 (UTC)
Public Domain wird gestärkt
- Jedenfalls lautet so das jüngste offizielle Statement der World Intellectual Property Organisation (WIPO), mitgetragen von der EU und den USA.
--Amogorkon 18:23, 24. Feb 2007 (UTC)
<endFeed />