FAQ Jörg Tauss

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Steckbrief
Joerg tauss 2005.jpg
Persönlich
Name:Jörg Tauss
Geboren:1953
Familienstand:verheiratet
Berufl. Qual.:Pressesprecher, Gewerkschaftssekretär
Tätigkeit:Freier Journalist
Politisch
Partei:- ehem. PIRATEN, ehem. SPD
Landesverband:Baden-Württemberg
StammtischStammtisch_Bretten
Wahlergebnis:BTW2005: 35,6% Erststimmen KA-Land. (SPD) Landesliste Pl. 8
Twitter:tauss
Website:www.tauss.de
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Jörg Tauss (tauss.de, Wikipedia-logo.pngJörg Tauss, Ex-SPD-Abgeordneter und erstes Bundestagsmitglied der PIRATEN (genauer: fraktionsloses MdB, das zum damaligen Zeitpunkt Piratenpartei-Mitglied war) war ein wichtiges Thema bei der Berichterstattung über unsere Partei und Gegenstand vieler Missverständnisse und Halbwahrheiten. Tauss ist nach seiner Verurteilung zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials aus der Partei ausgetreten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Hier sollen die Fakten zusammengetragen werden, damit sich jeder informieren kann und auf Diskussionen zum Thema vorbereitet ist.

Fragen und Antworten

Warum ist Tauss nach fast 40 Jahren aus der SPD ausgetreten?

Als Reaktion auf den Beschluss der SPD-Fraktion, die Sperren gegen Kinderpornografie (das so genannte Zugangserschwerungsgesetz) mitzutragen (was ist das Problem damit?). Die SPD zeigte sich hierbei beratungsresistent gegenüber den über 134.000 Mitzeichnern der bislang erfolgreichsten Online-Petition an den Bundestag. Auch der Online-Beirat der SPD sprach sich gegen das Gesetz aus und hat seitdem aus Protest seine Arbeit eingestellt.

Jörg Tauss sieht eine Fehlentwicklung in der SPD, die mit den Sperrverfügungen in NRW anfing und nach Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung, Hackerparagraf und weiteren Beispielen für den Abbau von Bürgerrechten unter dem Vorwand der inneren Sicherheit und Strafverfolgung im Zugangserschwerungsgesetz gipfelt.

Quellen: Jörg Tauss zu seinem Austritt aus der SPD, 20.06.2009; YouTube: Interview, 20.06.2009; YouTube: „Abschiedsrede“ im Bundestag, 18.06.2009.

Warum trat Tauss ausgerechnet in die Piratenpartei ein?

Weil in seinen Augen die anderen Parteien beim Thema Bürgerrechte und beim Verständnis des Internet zu sehr von seiner Position abweichen. Die CDU ja sowieso, aber auch die Grünen haben sich entgegen anderer Ankündigungen zu über 30% nicht gegen das Gesetz ausgesprochen, ebenso wie die Linkspartei (der Tauss historisch bedingt auch echtes Engagement für Bürger- und Freiheitsrechte abspricht). Der FDP nimmt er ihr „Versagen zu Zeiten der Regierung Kohl und in den Ländern“ übel, hält nichts von Westerwelle und merkt an, dass außerhalb des Bereiches Freiheitsrechte mit der FDP wenig Deckung herrscht (z. B. in Bezug auf Steuer- und Sozialpolitik). Auch in der Frage nach einer Überarbeitung des Urheberrechts kritisiert er die sture Haltung der FDP, die damit Wissenschaft und Forschung behindere.

Natürlich lässt sich über die Objektivität dieser Kontra-Argumente streiten, aber ein Parteieintritt ist ja auch eine Bekundung persönlicher Sympathie, und diese scheint bei den Piraten recht hoch zu sein. Dazu kommt noch, wie er gern anmerkt, dass ihm beim Wahl-O-Mat der Europawahl an erster Stelle die Piraten empfohlen wurden und dann erst die SPD.

Quellen: Jörg Tauss zu seinem Austritt aus der SPD, 20.06.2009; YouTube: Interview, 20.06.2009.

Warum wurde sein Beitritt als problematisch angesehen?

Am 5. März 2009 wurde Tauss’ Immunität aufgehoben, seine Büros und Privaträume wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie durchsucht. Es gab damals viel mediale Aufmerksamkeit. Am 09. September 2009 wurde Jörg Tauss nach erneuter Aufhebung seiner Immunität offiziell wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornographie angeklagt. Bereits seit der Durchsuchung seiner Büros war Tauss quasi „vorverurteilt“ und als mutmaßlicher Pädophiler gebrandmarkt. Dieser Vorgang war in 2009 und 2010 auch mit der Piratenpartei verbunden worden, da praktisch jeder einschlägige Zeitungsbericht darauf hinwies, dass Jörg Tauss ein (einfaches) Mitglied der Piratenpartei geworden war.

Was ist mit der Unschuldsvermutung?

In einem Rechtsstaat ist jemand, der eines Vergehens beschuldigt wird, so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld bewiesen ist. Dies nennt man die Unschuldsvermutung, die lateinische Redewendung in dubio pro reo („im Zweifel für den Angeklagten“) wird hier oft zitiert.

Bei Tauss ist hierbei zu beachten, dass er den Besitz von Kinderpornografie bereits zugegeben hatte, es ging nur um die Frage, ob er aus dienstlichen Gründen dazu das Recht hatte oder nicht. Da dieses Amtsprivileg nicht gerichtlich anerkannt wurde, kam es später auch zu einer Verurteilung, ohne dass die Frage der persönlichen Präferenzen durch das Gericht behandelt wurde (siehe unten).

Da zum Zeitpunkt des Aufnahmeantrags die Unschuldsvermutung zugunsten von Jörg Tauss galt, bestand auch kein Grund, seinem Mitgliedschaftsantrag bei der Piratenpartei nicht zu entsprechen.

Gleichwohl war die Aufnahme nicht unumstritten. In der Praxis leidet das öffentliche Ansehen einer Person leider bereits beim Verdacht eines Vergehens, noch dazu eines so geächteten wie das, das Herrn Tauss vorgeworfen wird, erheblich. Mit ähnlichen Problemen sind zum Beispiel auch Polizeibeamte, Soldaten, ggf. Ärzte, Lokführer und andere konfrontiert, die in Ausübung ihres Berufes den Tod eines Menschen verursacht haben. Auch in diesen Fällen ist die Staatsanwalt verpflichtet, zu ermitteln. Letztendlich wird — falls die Ermittlungen nicht eingestellt werden — gerichtlich über Schuld oder Unschuld entscheiden.

Um diese Vorverurteilung nicht auch noch weiter zu unterstützen, haben Piraten bis zum tatsächlichen Ende des Verfahrens Zweifel gegenüber Tauss’ Integrität nicht bei der Entscheidung über seine Mitgliedschaft berücksichtigt. Im Gegenteil wäre eine Nichtaufnahme Tauss rechtlich und moralisch schwierig gewesen, da sie auf einer unzulässigen Vorverurteilung beruht hätte.

Was ist dran an den Kinderporno-Vorwürfen?

Tauss gibt zu, kinderpornografisches Material besessen zu haben, allerdings nicht zum persönlichen Gebrauch, sondern im Rahmen seiner Arbeit als Abgeordneter und medienpolitischer Sprecher. Dieser Besitz ist seiner Ansicht nach durch §184b Abs. 5 StGB gedeckt (dieser Paragraph verbietet den Besitz und Erwerb von Kinderpornographischen Werken. Er nennt jedoch ausdrücklich eine Ausnahme für Personen, die aus dienstlichen Gründen solche Werke besitzen müssen, z. B. Polizisten, die Kinderpornographie bekämpfen und dazu Beweise sammeln). Bis zum fraglichen Vorfall galt Jörg Tauss als ausgewiesener Fachpolitiker für das Internet, und als Kämpfer gegen seine Schattenseiten. Er ging nach eigener Angabe davon aus, dass er ähnlich wie ein Polizist Kinderpornographie erwerben und besitzen durfte, da seine Aufgabe als Parlamentsabgeordneter unter anderem im Erkennen und Austrocknen der Vertriebswege durch die Erstellung zielgerichteter Gesetze besteht.

Von diversen Stellen wird immer wieder gefordert, das Internet stärker zu kontrollieren, unter anderem wegen der „millionenschweren Industrie“, die angeblich Kinderpornos verkauft. Dabei verlässt man sich auf Zahlen aus diversen Ministerien und aus dem BKA, die kein Mensch nachprüfen kann und teilweise schlicht aus der Luft gegriffen sind. Da das BKA in seinen Augen „[l]ängst […] Partei und keine neutrale Beratungsinstanz mehr für die Abgeordneten des Deutschen Bundestages“ ist, hielt Tauss es für richtig, sich als Abgeordneter (mit Spezialisierung auf diesen Bereich) selbst ein Bild von den Vertriebswegen zu machen, um zu prüfen, ob die Verbreitung über das World Wide Web wirklich im angegebenen Maße stattfindet.

Die Nachforschungen haben nach Meinung von Tauss ergeben, dass eher per Post und MMS getauscht wird. Diese Erkenntnisse decken sich mit dem detaillierten anonymen Bericht eines mutmaßlichen Insiders.

Das bei ihm gefundene Material lag übrigens nicht auf seinem Computer, sondern in seinem Mobiltelefon und auf CD vor. Dies war ebenso ungewöhnlich wie die szeneuntypisch geringe Menge.

Auch wenn Tauss rechtskräftig für den Besitz von kinderpornografischem Material verurteilt wurde, bezieht sich diese Verurteilung ausdrücklich auf die Verwirklichung des objektiven Tatbestandsmerkmals (Besitz). Das Gericht hat nicht festgestellt oder untersucht, ob Tauss die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat.

Quellen: Jörg Tauss schwer belastet, 07.03.2009, Tauss’ Stellungnahme zu den Ermittlungen, 11.03.2009, persönliche Konversation. Berichterstattung zum Urteil, 28.05.2010

War sein Ansatz, selbst nachzuforschen, nicht außerordentlich dämlich?

Darüber lässt sich streiten.

Einerseits hat er seine Ermittlungen nicht sehr offen geführt. Allerdings gibt es laut eigenen Aussagen durchaus Personen, die darüber Bescheid wussten. Die Staatsanwaltschaft hat nur nicht in diese (entlastende) Richtung ermittelt. (Quelle: Tauss Antworten an das TV Magazin Report Mainz - abgerufen 22.9.2009)

Einige Indizien führte die Staatsanwaltschaft dafür an, dass es Tauss um die Befriedigung persönlicher Präferenzen statt Nachforschungen im Rahmen seines Mandats ging. Dem folgte auch das Landgericht Karlsruhe in seinem Urteil. Insbesondere hätte Tauss von den gewonnenen Erkenntnissen keinerlei Gebrauch in der parlamentarischen Arbeit gemacht, obwohl sich dies insbesondere bei Beratungen über das Zugangserschwerungsgesetz geradezu angeboten hätte. Weiter sei sein Vorgehen für den Recherchezweck (siehe oben) ungeeignet gewesen, da die "Gegenprobe" für die Verbreitung von Material über das Internet fehlte und in keinem Fall sei es zur Erreichung des Rechercheziels erforderlich gewesen, erreichte Kontakte lange aufrecht zu erhalten und niemals anzuzeigen. Und solange man Leuten nicht in den Kopf schauen kann, wird sich dieser Verdacht auch nicht widerlegen lassen - die von der Presse immer wieder vorgebrachten Verdächtigungen wurden allerdings oft sehr einseitig dargestellt.

Andererseits muss man ihm zugute halten, dass er sich unabhängig informieren wollte und eben nicht blind auf Berater und nicht-neutrale Quellen vertraut hat, wie man es Politikern so oft vorwirft. Den Aussagen der Regierung oder des BKA mit einer gewissen Skepsis entgegenzutreten hat sich jedenfalls schon mehrfach als Vorteil herausgestellt (z.B. "Fehlerhafte BKA Statistik zu Gewalt auf Deutschen Straßen" - beck-blog abgerufen 22.9.2009; oder "Kleine Anfrage der FDP betr. Sperrung von Webseiten mit Kinderpornografie" - MOGIS abgerufen 22.9.2009)

Rechtfertigt das denn, sich über das Gesetz zu stellen?

§184b Abs. 5 StGB sagt:

Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

Unabhängig davon, dass dass Gericht dadurch die Tätigkeiten Tauss’ nicht gedeckt sah, ist nicht grundsätzlich abwegig, dass Tauss dies für sich annahm.

Udo Vetter hat in seinem Lawblog eine Stellungnahme dazu veröffentlicht.

In welchen Landesverband ist er eingetreten?

In den Baden-Württembergischen, Tauss wohnt in Gochsheim in der Nähe von Pforzheim und Karlsruhe. Er beteiligt sich an den lokalen Stammtischen Karlsruhe und Bretten, aber ist auch zu Gast auf Stammtischen und Veranstaltungen im Rest der Republik.

Quellen: Zweikampf mit dem Zweifel, 22.06.2009. @Tauss mit Besuchsberichten.

Hätte er sein Mandat nicht abgeben müssen, als er aus der SPD austrat?

Nein, Abgeordnete sind nur sich selbst, nicht ihrer Partei unterstellt, auch wenn sie (wie Tauss) über die Landesliste einer Partei in den Bundestag gekommen sind.

Durfte er trotz der gegen ihn erhobenen Vorwürfe überhaupt in die Partei eintreten?

Die Entscheidung darüber oblag wie bei jedem anderen Mitglied auch dem Vorstand, der sich entschieden hat, Tauss aufzunehmen. Rein rechtlich sind Ermittlungsverfahren genauso irrelevant für die Mitgliedschaft wie Vorstrafen oder Schuhgröße (siehe oben).

Was passierte nach der Verurteilung?

Die Verurteilung hatte keine automatische Auswirkung auf den Mitgliedsstatus von Jörg Tauss. Tatsächlich hat die Piratenpartei in einer Mitteilung bekräftigt, den Fortgang des Rechtsweges abzuwarten, denn die Anwälte von Tauss kündigten unmittelbar Revision an.

Jörg Tauss erklärte jedoch von sich aus in einer persönlichen Erklärung am Wochenende nach dem erstinstanzlichen Urteil seinen Austritt aus der Partei, um Schaden von dieser abzuwenden.

Hat er für die Bundestagswahl 2009 kandidiert?

Nein. Aber er hat uns im Wahlkampf und bei zahlreichen Gelegenheiten unterstützt und seine langjährige politische Erfahrung zur Verfügung gestellt.

Wurde er aus politischen Gründen „abgesägt“?

Der Verdacht liegt nahe, lässt sich aber natürlich nicht beweisen.

Zumindest ist beim Verfahren gegen ihn nicht alles so sauber gelaufen, wie es sollte. Die Presse war bereits vorab informiert, es warteten bereits Kamerateams auf ihn, als man ihn über die Vorwürfe informierte, die Staatsanwaltschaft hat ihm lange keine Akteneinsicht gestattet etc. Von der bei einem solchen Vorwurf angebrachten Diskretion war seitens der Ermittlungsbehörden nicht viel zu sehen, man könnte eher behaupten, hier sei jemand „medial hingerichtet“ worden.

Quellen: Tauss’ Stellungnahme, 11.03.2009.

Ist er denn überhaupt auf unserer Seite?

Manche sagen das Abstimmungsverhalten von Tauss [1] passe nicht zu den Piraten.

Allerdings gilt es hier zu bedenken: Das waren die Positionen der SPD-Fraktion. Bei den etablierten Parteien wird meist innerhalb der Fraktion geschlossen gestimmt (Fraktionszwang), auch wenn Abgeordnete nach Art. 38 Abs. 1 GG nur ihrem Gewissen, nicht aber der Partei unterworfen sind. Dies gehört zu den ungeschriebenen Regeln, die man als Abgeordneter befolgen muss, um bei der nächsten Wahl seinen Job zu behalten. Insofern kann man die Meinung vertreten, es sei ihm zu verzeihen, zumal die Piraten in den meisten der genannten Bereichen sowieso (noch) keine Parteimeinung haben.

Es gibt nun mal keine Partei, die die eigene Meinung immer perfekt vertritt, man muss eben Kompromisse eingehen. Bei vielen dieser Abstimmungen hat Tauss das sicher auch getan. Sein Eintritt in die Piratenpartei symbolisiert aber, dass er bei unseren Kernthemen mit uns auf einer Linie liegt.

Eine Seite zum Kryptographieverbot aus dem Jahr 1995 schreibt über ihn:

Seiner Meinung merkt man an, dass er schon eine Weile (privat) in den Datennetzen unterwegs ist: Keine Überwachung und die Erkenntnis der technischen Unmöglichkeiten. Leider steht seine liberale Meinung aber momentan in ziemlichen Kontrast zur kollektiven SPD-Marschrichtung.

Warum ist Tauss gegen die Internetsperren, die sich ja vorgeblich gegen kinderpornografische Inhalte richten?

Tauss’ Aussagen und Aktivitäten richten sich schon seit vielen Jahren gegen alle Arten vom Sperr- und Zensurbestrebungen. Er hatte sich z.B. bereits 2001 gegen die damalige Sperrung von Internetseiten in Nordrhein-Westfalen eingesetzt, bei denen es um rechtsextreme Websites sowie die Schockerseite rotten.com ging. Tauss bezeichnete die Sperren damals als „technisch unwirksam und rechtlich höchst umstritten“. Sie würden auch dazu beitragen, „dass die beanstandeten Seiten erst bekannt werden“. Er hat also auch damals schon auf die Sinnlosigkeit von Sperren und die Gefahren (Seiten werden sogar populärer) und rechtlichen Bedenken aufmerksam gemacht. Genauso wie er damals Nazi-Propaganda wirksam statt symbolisch und unwirksam bekämpfen wollte, tut er das auch bei anderen Inhalten.

Macht seine Mitgliedschaft die Piraten nicht angreifbar?

Wenn wir das zulassen schon.

Aber:

  1. Es galt die Unschuldsvermutung.
  2. Unmittelbar nach Verurteilung trat Tauss aus der Partei aus. Es darf also korrekt gesagt werden, dass die Partei kein Refugium für verurteilte Verbrecher ist.
  3. Die Identität der Partei lässt sich nicht an einzelnen Mitgliedern festmachen. Angenommen eines unserer Mitglieder würde auf Sex mit Tieren stehen, macht uns das dann zu einer Zoophilenpartei? Genau sowenig macht uns Tauss’ Mitgliedschaft zu einer Pädophilenpartei.
  4. Tauss ist noch Mitglied in anderen Organisationen wie der UNESCO, dem KSC oder den Naturfreunden, sind das jetzt alles Pädophilenorganisationen?

Quellen: Tweet, 21.06.2009.

Auch die katholische Kirche wird üblicherweise nicht für einen "Kinderschänderverbund" gehalten, obwohl es immer wieder Missbrauchsfälle durch katholische Priester gegeben hat. Ebenso bekommen die rechtskräftigen Verurteilungen wegen Kinderpornografie in anderen Parteien keine solche mediale Aufmerksamkeit. Wir hoffen (und arbeiten) an einer fairen Berichterstattung.

Die Piratenpartei und auch Jörg Tauss setzen sich außerdem keineswegs für die freie Verfügbarkeit von Kinderpornographie im Netz ein, auch wenn einige Medien versuchen, durch unvollständige Darstellung diesen Eindruck zu erwecken. Vielmehr fordern sie das Schließen von kinderpornographischen Seiten, ermitteln der Täter und deren Löschung an der Quelle, statt wie andere Parteien mit unwirksamen und gefährlichen Sperren bloße Symbolpolitik zu betreiben. Die Piraten und Tauss sind damit sehr aktive Bekämpfer von Kinderpornografie - weisen zurecht auf die unzureichenden Rückendeckung der Ermittler aus den Reihen der Politik hin.

Hat er am Parteitag teilgenommen?

Ja, er hat auf dem Bundesparteitag 2009 eine Rede gehalten. Er war auch auf dem Landesparteitag des LV BaWü anwesend. Ebenso war er auf dem Bundesparteitag 2010 in Bingen anwesend und gab dort zu verschiedenen Diskussionen Redebeiträge ab und bewarb die Petition 108e.

Ist Jörg Tauss noch Mitglied der Piratenpartei?

Nein, Jörg Tauss ist aus der Piratenpartei ausgetreten, genaueres dazu steht in seinem Blog: [2]. Jörg Tauss hat sich als Unterstützer weiter an Parteiveranstaltungen und an Wahlkämpfen beteiligt.

Wird Jörg Tauss wieder Mitglied der Piratenpartei? Wie ist die aktuelle Situation?

Jörg Tauss hatte früher angedeutet, nach dem Ablauf der mit seiner Verurteilung verbundenen Bewährungszeit im Juni 2012 wieder in die Piratenpartei eintreten zu wollen. Er selbst bezeichnete sich in eigenen Blog-Einträgen im Jahr 2011 als Pirat und verwendete auf seiner Homepage bis zum Oktober 2011 weiterhin das Logo der Piratenpartei. [3]

Zwischenzeitlich wurde jedoch ein Hausverbot für die Bundesgeschäftsstelle der Piratenpartei in Berlin ausgesprochen, da es dort zu Differenzen im Wahlkampf zum Berliner Abgeordnetenhaus 2011 kam. Seitens der Berliner Piraten war das Engagement von Jörg Tauss nicht im von diesem angestrebten Umfang gewollt. Im Rahmen der Auseinandersetzung um das von Jörg Tauss nicht hingenommene Hausverbot hat dieser bereits im Oktober 2011 einen Mitgliedsantrag gestellt. Der Antrag wurde mit Verweis auf den durch Jörg Tauss gestörten innerparteilichen Frieden vom zuständigen Bezirksvorstand Karlsruhe zurückgewiesen. [4].

Nachdem das Hausverbot durch die Piratenpartei aufgehoben wurde, erklärte Tauss, frühstens 2014, bewusst nach der Bundestagswahl 2013, wieder Parteimitglied werden zu wollen. Die Entscheidung über einen etwaigen Antrag wird dem dann zuständigen Vorstand der betroffenen Gliederung obliegen. [5]

(Bitte ergänzen - Offene Fragen sind auf der Diskussionsseite.)

Weblinks