Föderales Schiedsgericht/Leitsätze
Leitsätze | Schiedsgericht | Gewählte Personen | Geschäftsordnung (GO) | Schiedsgerichtsordnung (SGO) | Fallakten |
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Eine Auflistung an Leitsätzen:
- Vorstände, die in ihrem Geschäftsverteilungsplan oder -ordnung eine juristische Vertreterbefugnis besitzen (benannt haben), sind grundsätzlich vor dem SGdL respektive in Zukunft dem Föderalen Schiedsgericht vertreterberechtigt. Urteil Az. SGdL-07-23-H
- Mitglieder des Justiziariats sind ebenfalls vor dem SGdL respektive in Zukunft dem Föderalen Schiedsgericht vertreterberechtigt. Urteil Az. SGdL-07-23-H
- Ein Beschluss ist nicht zwingend erforderlich, jedoch eine Willenserklärung gegenüber da nicht auszuschließen ist, dass mehrere Personen zur Vertretung befugt sein könnten. Urteil Az. SGdL-07-23-H