Diskussion:Bundesparteitag 2011.2/BSG geheime Abstimmungen

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  • Okay, ich gebe zu, dass ich in den GOs (und deren Querverweisen) nicht so tief gewühlt habe, dass ich auf den genannten Passus mit der Forderung eines einzelnen Stimmberechtigten als notwendig für geheime Abstimmungen gestoßen bin. Da hatte ich mich auf die Aussage des Versammlungsleiters verlassen, dass dem in dieser GO nicht mehr so wäre. Mein ursprüngliches Vorhaben war übrigens, geheime Abstimmungen wieder auf Verlangen einer einzigen Person zu ermöglichen, aber nach den Gesprächen mit unterschiedlichen Leuten (an meinem Tisch, Wahlleitung, Antragsbüro) hielt ich ein Quorum zur „Trollabwehr“ für sinnvoll. Interessant übrigens, dass bei anderen GO-Anträgen weitere mündlich vorgebrachte Alternativanträge immer mit: reichs schriftlich ein! zurückgewiesen wurden, in diesem Fall aber der mündliche Einruf von 33% sofort in die Abstimmung aufgenommen wurde. --Mopple 14:03, 7. Dez. 2011 (CET)
  • Der Versammlungsleiter hatte "2011-12-03 13:51:33" noch Kenntnis der entsprechenden Geschäftsordnung: "Nur die geheime Abstimmung wird nicht abgestimmt. ..."[1]. Interessant ist, daß ihm 2011-12-03 15:43:24 zugerufen wurde, daß dieser angestimmt werden muß [2]. Wie der Versammlungleiter auch, dachte ich, daß ich die entsprechende GO-Änderung nicht mitbekommen hatte. Den folgenden Mehrheitsbeschuß zum GO-Antrag auf geheime Abstimmung fand ich dann unmöglich. Und ich war enttäuscht: Minderheitenschutz bedeutet eben nicht, daß man die Mehrheit vor der Minderheit schützt. Auch die "X%-Troll-Schutz"-Argumentationen empfinde ich als anmaßend. Es geht bei einer Geheimen Abstimmung ja genau darum, daß Einzelne frei abstimmen können, ohne sich einer sozialen Kontrolle auszusetzen. Hiermit möchte ich alle freiheitlichen Piraten auffordern, zukünftig jeden Antrag auf Geheime Abstimmung durch ihre Stimme zu bestätigen, und sich nicht einer fragwürdig emotionalen Parteitagsökonomie zu beugen. -- wigbold 16:27, 7. Dez. 2011 (CET)
  • Nach dem hier zitierten §5(3) kannst du viel beantragen, wenn der Tag lang ist. Für Wahlen wird auf §7 verwiesen: es reicht ein Stimmberechtigter zu. Allerdings reden wir nicht über eine Wahl, sondern über eine Abstimmung - und da wird auf §8 verwiesen. Dummerweise steht nun in §8 was völlig anderes, nämlich "Wahlen zur Aufstellung der Bundesliste zu Wahlen". Ich kann also keine Aussage erkennen, wonach ein einzelner für eine geheime Auszählung ausreicht. Folglich greift dann der Standardfall - und der ist in §5(1) geregelt:

    Alle Abstimmungen und Wahlen finden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit statt, sofern nicht die Satzung, diese GO oder ein Gesetz ein anderes bestimmt.

    Es wird, wie wir festgestellt haben, nichts anderes bestimmt. Damit gilt die einfache Mehrheit. Bei der Abstimmung des Antrages fand sich nicht die benötigte einfache Mehrheit, damit wurde der GO-Antrag korrekt abgelehnt. Damit bitte ich das Bundesschiedsgerichtes festzustellen (sofern diese Anklage tatsächlich kommt), diese als unbegründet zurückzuweisen. -- René 10:20, 9. Dez. 2011 (CET)