Diskussion:Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA066
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Bedeutung des Wortes »mündig«
Das Wort »mündig« ist vielfältig interpretierbar. Man könnte damit Volljährigkeit meinen, dann ist die Initiative rückschrittlich gegenüber dem geltenden Recht, das eine differenzierte Regelung schafft: § 182 StGB.
Das Wort »mündig« könnte aber auch als »religionsmündig« (Altersgrenze 14!) verstanden werden, dann würde es die differenzierte strafrechtliche Regelung in Richtung einer niedrigeren Altersgrenze verändern.
Der Antrag ist daher so keinesfalls hilfreich.
Ich erinnere an die beklemmende Situation, in die sich die Grünen NRW im Jahr 1985 gebracht hatten.
Die Abschaffung des § 173 StGB ist dagegen klar, rechtsstaatlich geboten und vernünftig argumentativ zu vertreten. --etz 18:23, 25. Sep. 2011 (CEST)
- Dieses Problem wurde bereits in den Vorbesprechungen des Antrags angesprochen, bloß hatte keiner eine bessere Lösung parat. Da du dich damit auszukennen scheinst bitte ich um Anregungn, wie es "sauber" formuliert werden könnte. Was die grundsätzliche Frage angeht, ob wir das Positionspapir lieber so stehen lassen denke ich, dass eine Einbettung in das bestehende Programm für die Innen- und Außenwirkung besser ist. -TurBor
- Ich sehe keine Notwendigkeit, an der bestehenden Beschlusslage der Piratenpartei in diesem Punkt irgendetwas zu ändern. --etz 07:10, 3. Nov. 2011 (CET)