Antragsportal/Anträge BPT2011.1/PA066
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA066 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Grundsatzprogramm |
Antragsgruppe | Familien & Gender„Familien & Gender“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 07.11.2015 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
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AntragstitelKeine staatliche Einmischung in das Sexualleben AntragstextDer Bundesparteitag möge den Unterpunkt 12.3 des Parteiprogramms "Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens um den Passus "Ebenso ist eine staatliche oder gesetzgeberische Einmischung in das selbstbestimmte sexuelle Verhalten mündiger Bürger grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen können nur mit dem Schutzbedarf Einzelner (beispielweise bei Gewalt oder Zwang) in Betracht gezogen werden." erweitern. Alte Version: Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab.
Neue Version: Die Piraten bekennen sich zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle lehnen wir ab. Ebenso ist eine staatliche oder gesetzgeberische Einmischung in das selbstbestimmte sexuelle Verhalten mündiger Bürger grundsätzlich abzulehnen. Ausnahmen können nur mit dem Schutzbedarf Einzelner (beispielweise bei Gewalt oder Zwang) in Betracht gezogen werden.
AntragsbegründungWährend man sicherlich über das Positionspapier zu §173 streiten kann sehe ich den Grund, warum es so massiv in der Kritik stand darin, dass es quasi aus dem Nichts alleinstehend als Positionspapier angenommen wurde. Zugleich kann die grundsätzliche Forderung organisch in das bestehende Programm zur Gender- und Familienpolitik eingefügt werden, da sowohl das Positionspapier als auch der Programmpunkt auf Liberalisierung und Verringerung des staatlichen Einflusses auf Formen des Zusammenlebens und der sexuellen Praktiken abzielen. So können wir die Forderung bezüglich §173 aufrechterhalten, ohne einen scheinbar alleinstehenden "Inzest-Programmpunkt" einzubringen. Diskussion
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