Diskussion:AG Anti-Mobbing-Gesetz

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Hi Elisabeth, ist die Formatierung so besser? Grüße -- Wiskyhotel 10:26, 12. Apr. 2012 (CEST)

Hallo Wiskyhotel, wir werden sicher noch oft Deine Hilfe als Hauptansprechperson für Wiki- Fragen und Gestaltungsfragen brauchen, wir sind erst dabei zu lernen die Takelage zu bedienen, Grüße und Dank für den prompten Kontakt, Grüße TheHutt 07:50, 19. Apr. 2012 (CEST)

Hallo R2Dine: ich habe nun den gesamten Text eingefügt, und trotzdem Ihren Teil "Inhaltsverzeichnis", etc. drin gelassen. Auch wenn das doppelt gemoppelt ist, wollte ich das als Vorlage für Sie wegen der Steuerzeichen drin lassen.

Inhaltlich habe ich von Herrn Lanuschny hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz sehr wichtige Hinweise erhalten: Am wichtigsten: Es gibt durchaus deutsche Strafgesetze mit Beweislastumkehr. Beispiele hier sind das Geldwäschegesetz und Verstöße bei der Einkommenssteuer. In beiden Fällen muss man als Verdächtigter seine Unschuld beweisen. Da ist ein Schlichterverfahren im AMobG noch vergleichsweise moderat. Wir sollten das hier diskutieren wo überall das Strafrecht eingearbeitet werden kann. Straftatbestände haben doch sicherlich die größtmögliche abschreckende Wirkung. Und wie Herr Lanuschny sagt, hat man es nach einem Strafverfahren viel leichter bei den anschliessenden Zivilrechts- also z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeldklagen.

Herr Lanuschny betont vor allem, dass keine Antrags-Delikte wegen der 3 Monats Frist enthalten sein sollten, da die Opfer i.d.R. so traumatisiert sind, dass die 3-Monatsfrist für das Zusammenstellen eines Strafantrages bei weitem nicht ausreicht. Außerdem sagt er, dass er darauf setzt, dass gerade bei aktiv werden der Staatsanwaltschaft im Rahmen von Offizialdelikten diejenigen Mitarbeiter, die aus Angst selbst zum Mobbingopfer zu werden schweigen, bei Befragung durch Kripobeamten einem höheren Druck zur wahrheitsgemäßen Aussage stehen. Das wären dann Beweise ersten Ranges, oder nicht? Ich möchte noch hinzufügen, dass bei einem Offizialdelikt das Opfer nicht sich den ganzen i.d.R. perfiderweise eingesetzten Gegenklagen wegen Ehrverletzungsdelikten (also für andere Interessenten: z.B. Beleidigung, Verleumdung, Üble Nachrede), falscher Verdächtigung, zivilrechtliches "Totklagen" mit Schadensersatzforderungen der Täter und uva. mehr aussetzt. Schließlich leitet ja bei einem Offizialdelikt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, nicht das Opfer, oder nicht? Weiterhin berichtet die Presse erfahrungsgemäß auch erst, wenn Sie die Absicherung staatsanwaltlicher Ermittlungen zum Schutz vor den gleichen sonst möglichen Gegenklagen hat. Ich bin kein Jurist, und kann nicht abschätzen ab wann eine Strafanzeige statt Strafantrag ein Offizialdelikt darstellt. Ich bitte darum, mit der Zeit dazu mir Ihre Gedanken dazu mitzuteilen. TheHutt 08:21, 22. Apr. 2012 (CEST)

P.S. sehr bald werde ich das doppelt gemoppelte rausstreichen müssen, da durch mein unkonventionelles Einkopieren des ganzen Gesetzestextes bald die Obergrenze von 32 Kbyte pro Seite erreicht ist, dann könnten manche User das evtl. nicht mehr sehen. TheHutt 08:36, 22. Apr. 2012 (CEST) TheHutt 08:42, 22. Apr. 2012 (CEST)

Hallo, TheHutt, war so frei und habe die Wiki-Seite aktualisiert. "Doppelt gemoppelt" ist weg, dafür ist eine Vorbemerkung dazu gekommen, außerdem die Einführung überarbeitet. Die Einwände von Herrn Lanuschny werde ich in jedem Fall prüfen. Das hört sich doch alles sehr interessant an. Übrigens spitzenmäßig, daß Sie es wohl geschafft haben, den gesamten Gesetzestext hochzuladen *Daumen hoch*. R2Dine 12:51, 22. Apr. 2012 (CEST)

Das sieht ja langsam echt professionell aus. Zwei Bemerkungen: Fanden Sie meine Hinzufügung neuer Mitglieder unter Willkommen nicht gut, oder haben wir, da wir beide gleichzeitig an der Seite gestern gearbeitet uns gegenseitig überschrieben? Ich fände Ihre Kurzdefinition von Mobbing so wie Sie war, bevor Sie das ausführlicher auf Wikipedia verlinkt doch für die Erstdurchsicht eines Interessenten zusätzlich wichtig. Dies damit Neue überhaupt motiviert werden erst den Wikipedia-Link anzuklicken. Ich hätte die alten Sätze insgesamt noch dazu extern gespeichert. Keine Kritik, und löschen Sie was Sie wollen, ich kommentiere dann, falls mir was abgeht. TheHutt 06:57, 23. Apr. 2012 (CEST)

Mit "Kurzdefinition" meinen Sie wohl § 4 des Gesetzentwurfs ("Begriffsbestimmungen"). Der ist in der hochgeladenen Langfassung des Gesetzes jetzt nicht mehr so prominent auf der Seite platziert und nach unten gerutscht. Ich könnte aber die Spalte "Was ist Mobbing" entsprechend ergänzen. Zu neuen Mitgliedern: Hier in der AG wüßte ich gerne, mit wem ich es zu tun habe, spätestens dann, wenn jemand etwas auf die Wiki-Seite einstellen will. Sich zu identifizieren, finde ich auch gegenüber externen Lesern der Seite wichtig. Anonyme Beiträge schätze ich gar nicht, weil man die Seriosität und auch die Authentizität der Beiträge nicht beurteilen kann. Es war mir übrigens nicht klar, daß Sie die neuen Mitglieder eingefügt hatten. Ich hatte eher an eine sonntägliche "Spaßaktion" von außen gedacht und die Einträge gelöscht. Jetzt, da ich den Hintergrund kenne, muß ich sagen, wer anonym bleiben will, braucht kein "Empfangsprotokoll". Ich wiederhole noch einmal, das Wiki ist nicht FB ist. Ich finde es wichtig, das auch gegenüber neuen Mitgliedern zu betonen (Klasse statt Masse).R2Dine 08:00, 23. Apr. 2012 (CEST) Das besprechen wir mal besser per Telefonat, LG TheHutt 09:47, 23. Apr. 2012 (CEST)

Ich habe mal eine Frage: Warum ist das Gesetzt so sehr auf Arbeitsverhältnisse zugeschnitten? Kennzeichen von Gruppen, in denen Mobbing geschieht ist mmn die wechselseitige Abhängigkeit und nicht die Hirarchie. In einem Verein besteht z.B. Abhängigkeit durch die sozialen Bindungen, auch ohne finanzielle Abhängigkeit. Darum ist Mobbing in Vereinen, Kirchen, Interessengemeinschaften sehr häufig. Dort kann jemand auchz nicht einfach abhauen, weil er dadurch seine Peergroup verliert. Viele Menschen sind in der Lage Mobbing so fein zu dosieren, dass die Verletztung nicht von finanzieller Abhängkeit abhängt. Gerade unter Menschen, denen Geld nicht so viel bedeutet, sondern bei denen altruistische Motive im Fordergrund stehen werden oft gemobbt. Darum finde ich die Einschränkung auf fordergründige Arten von Abhängigkeit (finanziell, Pflege...) unverständlich. zwei2Rabenzwei2Raben 10:03, 26. Apr. 2012 (CEST)

Hallo, zwei2 Raben, erstmal willkommen hier in der AG.
Daß sich das Gesetz nur auf Beschäftigungsverhältnisse bezieht, hat zunächst "historische" Gründe. Denn diese AG ist aus einer Initiative gegen Burn out und Mobbing hervorgegangen, in der sich ganz überwiegend Leute zusammengefunden hatten, die Mobbing und seine Folgen am Arbeitsplatz erlebt haben. Die wirtschaftliche Abhängigkeit von Beschäftigten ist ja evident. Deshalb stellt es einen besonders groben Mißbrauch dieser Abhängigkeit dar, wenn gerade Beschäftigte gemobbt werden und dadurch nicht nur ihre Gesundheit, sondern unter Umständen auch ihre Existenzgrundlage verlieren (Verlust der Arbeitsfähigkeit/Frühverrentung). Damit tritt durch Mobbing am Arbeitsplatz auch ein großer volkswirtschaftlicher Schaden ein (Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Belastung der Sozialkassen), und es sind über persönliche Belange der Betroffenen hinaus auch "öffentliche Belange" berührt.R2Dine 10:34, 26. Apr. 2012 (CEST)

ich habe gerade den Fall angenommen, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann, in einem Verein, dessen Satzung wegen einem Formfehler gerade außer Kraft ist, (die SalvatorischenKlausel wurde vergessen, darum ist die GANZE Satzung außer Kraft), gemobbt wird. Er verliert darum in seinem Hauptjob seine Arbeitsfähigkeit, nicht aber bei der Feuerwehr. zweiter Fall: einen Schrebergärtner, von dem bestimmte Leute der Meinung sind, dass er NICHT im Sinne des Gemeinwohls tätig ist, weil er einer ökologischehn Vorstellung folgt, die die anderen nicht teilen. Wäre jetzt die Gültigkeit davon abhängig, ob der Richter seine Ökologie nachvollziehen kann? Dritter Fall: Ausländerwohnheim! Bitte, das ist nicht spitzfindig, solche Gesetze werden doch gerade für Ausnahmen gemacht. §2(4)7 werden nämlich die sonstigen Personen auf das betriebliche Org. beschränkt. Warum ist für die, welche nicht aus Erwerbsgründen in der Peergroup sind, diese "Sonstigen" nicht erforderlich? Ich könnte anders formulieren: muss nicht der Sachverhalt so formuliert werden, dass im Zweifelsfall die Peronengruppe egal wird. Wenn der Sachverhalt eindeutig gegeben ist, darf die Gültigkeit des Gesetzes nicht von der Personengruppe abhängig sein, oder? zwei2Raben 12:36, 26. Apr. 2012 (CEST)

Reicht es nicht, dass die Sache hierzulande stattfindet? warum wird überhaupt versucht die Personengruppe möglichst exakt zu umreißen? Was leistet das? zwei2Raben 13:10, 26. Apr. 2012 (CEST)

Gesetze müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein und regeln, für wen sie gelten sollen, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Konsequenzen. Welche Lebenssachverhalte in welcher Art und Weise gesetzlich geregelt werden, ist dabei eine politische Entscheidung (siehe der aktuelle Streit um das Betreuungsgeld). Diese AG hat aus den dargelegten Gründen zum Ziel, gerade Beschäftigte vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen. Deshalb definiert die Vorlage so ausführlich, wer "Beschäftigter" und vor allem, was "Mobbing" im Sinne des Gesetzes sein soll. Ohne eine gesetzliche Definition wäre das nämlich nicht verbindlich und deshalb im Streitfall nicht zu entscheiden. Es soll ja gerade nicht jeder einzelne Richter nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, ob ein Fall von Mobbing am Arbeitsplatz vorliegt, sondern das Gesetz sagt ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen der Richter davon auszugehen und z. B. Schadensersatz oder Schmerzensgeld zuzuerkennen hat. Das gilt erst recht für die Strafvorschrift ganz am Schluß. Ohne "Mobbing" zu definieren und ausdrücklich unter Strafe zu stellen, kann deswegen auch niemand verurteilt werden. Das alles heißt natürlich nicht, daß es nicht ebenso verwerflich ist, in anderen Lebensbereichen Konflikte mit unfairen Mitteln auszutragen, nur sehen wir unser Mandat eben gerade im Beschäftigtenschutz. R2Dine 18:33, 26. Apr. 2012 (CEST)

Hallo zwei2Raben, freut mich sehr Dich hier in der AG begrüßen zu können. Ich finde Deine Argumente wichtig und stichhaltig. Es wird in diesem Land gemobbt was das Zeug hält, und nicht nur am Arbeitsplatz. Wahrscheinlich kennen die meisten Beispiele aus Ihrem eigenem Umfeld. Meine Kusine wurde aus mehreren Kirchenchören rausgemobbt, und der Verdacht liegt nah, das es wegen Ihrer Behinderung war. Übrigens schreibt die französiche anti-mobbing Gesetzgebung wesentlich höhere Schmerzensgeld Sätze für Mobbing in der Partnerschaft vor, so in etwa: harcelement morale contre la concubine. Aber nach einigen Diskussionen mit R2Dine, unserer Rechtsexpertin, lerne ich als nicht-Jurist langsam wie schwer es sein kann, den gesunden Menschenverstand in das deutsche Rechtssystem abzubilden, gerade beim Thema Mobbing. Dafür bin ich R2Dine sehr dankbar. Man muss das ganze Vorhaben fachgerecht angehen, wenn man Aussicht auf Erfolg haben und ernst genommen werden will. Auch zeigen die Einschätzungen von R2Dine auf, wo man in der Praxis auf Widerstand treffen wird, und auf welche Fragen von nicht gewogenen Experten man vorbereitet sein muss. Das heißt für mich nicht, dass wir deswegen unsere Gedanken und Anliegen hier nicht vortragen sollen. Im Gegenteil, wir können hier lernen, diese auch mit Hilfe von R2Dine so zu formulieren, dass sie auch im Sturm des zu erwartenden Widerstandes wirksam einschlagen. Im übrigen, Aufgeschoben ist nicht Aufgehoben. Wenn es erst einmal eine Anti-Mobbing-Gesetzgebung hinsichtlich des Arbeitsplatzes gibt, mit aller medialer Begleitung, wird, so hoffe ich, in der Rechtssprechung mit der Zeit eine Ausweitung der Definition der Anwendungsbereiche oder der Beschluss von Ergänzungsgesetzen möglich sein. Aber erst muss wohl das Gesetz die Bresche schlagen. TheHutt 10:53, 27. Apr. 2012 (CEST)

Aha, scheine angekommen zu sein! (nicht signierter Beitrag von Jürgen Lanuschny (Diskussion | Beiträge) Uhrzeit, Datum des unsignierten Beitrags)

Jo, und willkommem!. Am besten Du signierst am Ende Deines Beitrages mit vier mal das Zeichen Tilde (das liegende Kringel), geht durch Halten der Taste "AltGR" und gleichzeitig 2mal Drücken auf die Taste mit dem "+" Zeichen auf der Computertastatur. Dann weiß man dass der Text wirklich von Dir ist und das sieht bei mir dann so aus: TheHutt 12:06, 27. Apr. 2012 (CEST)

Danke, TheHutt. In der Tat liegt mir ein erfolgreiches Anti-Mobbing-Gesetz sehr am Herzen, sonst wäre ich hier ja gar nicht aktiv. Ich finde auch eine angeregte Diskussion sehr wichtig und gerade auch Beiträge von Betroffenen-Seite, um das Gesetz nach Möglichkeit von vornherein so zu formulieren, daß es in der Praxis den Interessen der Opfer auch gerecht wird.
Die Juristerei ist traditionell "Herrschaftswissen" und auch "Herrschaftssprache" und scheint manchmal nur entfernt mit "gesundem Menschenverstand" zu tun zu haben. Deshalb wird sich mancher Vorschlag vielleicht nicht 1:1 im Gesetz umsetzen lassen, aber es gibt dann eventuell eine andere Möglichkeit, bestimmte Dinge zu regeln oder es läßt sich sonstwie eine Alternative finden. Jedenfalls bin ich immer zur Diskussion bereit und versuche, alle Einwände und Ideen möglichst konstruktiv umzusetzen.
Übrigens gibt es gerade für den Schutz vor Gewalt im Privatbereich, insbesondere in Beziehungen seit einiger Zeit das sog. Gewaltschutzgesetz. Danach kann z. B. ein gewalttätiger Partner der gemeinsamen Wohnung verwiesen werden, anstatt daß sich Frau und Kinder ins Frauenhaus flüchten müssen. Auch Stalking ist ja seit einigen Jahren strafbar. Das nur als Anmerkung, daß in Deutschland nicht überall das Faustrecht herrscht. :-) R2Dine 19:38, 27. Apr. 2012 (CEST)

Hallo zwei2Raben, freut mich, dass wir uns hier wieder treffen. Ich gebe Dir recht, wie wollen wir der Mutter, deren Kind sich suizidiert hat weil es von Mitschülern im Netz gemobbt wurde, erklären, dass diese Mobber straffrei ausgehen – wenn sie durch ihre Handlungen keine bestehenden Rechtsnormen verletzt haben-, aber die Arbeitskollegin oder der Arbeitgeber bei gleichen Handlungen im Arbeitsbereich dafür zur Rechenschaft gezogen werden können. Gleiche Handlung, gleicher „Erfolg“ und der eine hat „legal“ den Tod eines Menschen verursacht während der andere dafür bestraft wird. Geht auch meiner Ansicht nach gar nicht. Der wirtschaftliche Schaden tritt übrigens genauso bei Mobbing im ehrenamtlichen, Vereins- oder Privatbereich ein, wie auch am Arbeitsplatz. Dass nur wirtschaftlicher Schaden im Arbeitsbereich ein tritt ist eine Milchmädchenrechnung. Auch diese „anderen“ Mobbingopfer werden sehr krank, können nicht mehr arbeiten und fallen den Sozial- und Krankenversicherungen genau so zur Last wie die aus dem Arbeitsbereich.

Ich würde im § 1 Mobbing definieren, ohne den Anlass oder die Örtlichkeit zu erwähnen. Als Definition könnte man die des Bundesarbeitsgerichts heranziehen und vielleicht noch mit Leihmann´s Definition etwas ausführlicher „ausmahlen“. Es soll sich schließlich um einen Strafparagrafen handeln und keine zivilrechtliche Definition. Sie muss m. E. gar keine konkreten Handlungen enthalten, also keine konkreten Tatbestandsmerkmale beschreiben. Das wird, wie auch z. B. bei §§ wie der üblen Nachrede oder der Beleidigung im Laufe der Zeit durch Strafgerichte genauer definiert. Da es sich um einen Strafparagrafen handelt, ist auch die Beweislastumkehr nicht notwendig. Die wurde bisher immer wieder von Gerichten im Arbeits-, Zivil- oder Verwaltungsprozess angeführt. Bei einem Straftatbestand ermittelt die Strafverfolgungsbehörde und wie bei anderen Delikten, obliegt es ihnen, eine Beweisführung herbei zu schaffen. Die Mittel dazu stehen bereits in der StPO und den Polizeigesetzen mit all ihren DVO´s und VWV´s. Allen Vorschriften voran der § 163 StPO, der Strafverfolgungszwang der Ermittlungsbehörden. Wenn die schlampen, gibt es viele Mittel und Wege, sie zu objektiven und umfassenden Ermittlungen zu zwingen. Ich habe das 2010 selbst durchgezogen (nicht bei Mobbing aber in einem vergleichbaren Fall) und nach mehrmaligen Beschwerden bei der GenStA in Karlsruhe der StA Karlsruhe „Beine gemacht“. Der große Unterschied zwischen „privatem“ und arbeitsrechtlichem Mobbing liegt m. E. in der Haftungsfrage und den Auflagen und Pflichten der betroffenen Parteien. Ich bin der Meinung, das das Haftungsrecht bei privatem Mobbing schon ausreichend im BGB etc. geregelt ist, wie auch bei KV – Delikten, der Beleidigung und und und. Hier geht es nämlich um die unmittelbare Haftung. Im Arbeitsverhältnis geht es aber primär um die mittelbare Haftung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn. Das finde ich, ist in dem Entwurf sehr gut ausgeführt und muss auch drin bleiben.

UND ich kann euch nur nochmals um eins bitten, lasst die „Verfolgung nur auf Antrag“ raus. Nur weil es sich bei den bisher schon immer wieder verletzten Straftatbeständen fast ausschließlich um Antragsdelikte handelt, haben wir nur Arbeits-, Verwaltungs- und Zivilverfahren. Kaum ein Mobbingopfer kann die Antragsfrist von 3 Monaten einhalten und wenn, werden die Anzeigen von den Staatsanwaltschaften auf den Privatklageweg verwiesen. Das muss ein Ende haben, sonst wird nur wieder ein zahnloser Tiger geschaffen, der in der Praxis soviel bringt, wie die bereits bestehenden Rechtsnormen, die keine praktische Strafverfolgung zulassen. ~~

Danke Jürgen für diesen Beitrag, den ich nicht in der juristischen Fülle oder Präzisierung weiter oben in die Diskussion einführen konnte. Das wird sicher nach und nach hier diskutiert werden. NB: um einen Beitrag zu signieren braucht man 4 Tilden, also noch 2 dazu und dann ist es perfekt. An dem Tag als ich die Anweisung schrieb wollte meine Computertastatur für jede Tilde 2mal gedrückt werden, daher die verwirrende Anweisung oben. LG Elias TheHutt 15:19, 29. Apr. 2012 (CEST)

Nur mal eben auf die Schnelle, um zu zeigen, daß ich hier auch noch dabei bin. Die Problematik der Antragsdelikte steht bereits auf der Agenda. Allerdings möchte ich Anregungen sorgfältig prüfen und wirklich tragfähige Alternativen erarbeiten, und das dauert ein bißchen. Mobbing allgemein unter Strafe zu stellen, ist eine Erwägung, würde allerdings den Rahmen der Vorlage sprengen. Da wäre es besser, eine Vorschrift außerhalb unseres Anti-Mobbing-Gesetzes zu entwickeln. R2Dine 21:57, 29. Apr. 2012 (CEST)

Ich habe nach wie vor das Problem, dass bestimmte Gruppen nicht im Gesetz erscheinen. Zumindest würde ich Mitglieder von GbR und alle Vereinsmitglieder in das Gesetz einschließen wollen. Ich bin nicht in der PP, weil ich die Interessen von irgendwelchen ausgewählten Menschen vertreten will, sondern weil ich die elende Klientelpolitik satt habe. Wenn die Piraten ein Gesetzt vertritt muss klar sein, dass die Bevölkerung nicht in irgendwelche Interessenuntergruppen aufgeteilt wird. Ein Gesetz um Mobbing zu minimieren, ein Gesetz für Mobbingopfer - und nicht eines um manches ausgewählte Mobbing zu bekämpfen und bei genau bestimmtem Mobbing das Verfahren genau zu klären, sonst wird das eine Durchführungsbestimmung oder eine Mobbingverwaltungsverordnung. Aber eine Gesetzt, dass vorgibt GEGEN Mobbing zu sein muss sich an etwas höheren Maßstäben messen lassen. zwei2Raben 10:18, 8. Mai 2012 (CEST)

Hallo, zwei2Raben, von Klientelpolitik kann bei unserer Vorlage wohl kaum die Rede sein, da sie sehr bewußt alle erdenklichen Formen von Beschäftigung bzw. Beschäftigten erfaßt. Das sind rund 40 Mio. Menschen, immerhin die Hälfte der bundesdeutschen Bevölkerung. Außerdem bin ich nicht in der Piratenpartei, um irgendwelche plakativen "Wohlfühlforderungen" aufzustellen, sondern um konkrete und vor allem realistische Politik zu machen. Ich empfinde Deine Kritik als ungerecht und auch als nicht nachvollziehbar. Ich sehe keinen sachlichen Grund, warum Du gerade Mitglieder von GbR und Vereinen erwähnst. Wenn Du magst, dann entwirf doch mal eine Vorschrift, die Deinen Vorstellungen entspricht. R2Dine 11:09, 8. Mai 2012 (CEST)

Hallo liebe R2Dine, ich wollte Dich wirklich nicht kränken. Ich weis, dass in Deinem Entwurf eine Menge Arbeit steckt. Vieles finde ich sehr gut nachvollziehbar und Du solltest das, was ich geschrieben habe, nicht als Verriss verstehen. Mir ist schon klar, dass Mobbing am Arbeitsplatz einen speziellen praktischen Umgang erfordert. Diesem Umgang wird das Gesetz sehr gut gerecht, das will ich wirklich nicht schmälern. Du hast an fast alles gedacht und darum ist diese Arbeit zunächst sehr zu loben. @-v->-- (Rose:-) Ich stelle auch keine Wohlfühlforderung auf. Meine Position ist diese: Weniger, fairere, einfachere Gesetze und nicht immer mehr Nieschen. Praktisch bedeutet das aber, dass ich für Allgemeingültigkeit eintrete und für eine Präambel vor Durchführungswüste. Die Härtefälle müssen dann als solche unabhängig behandet werden, (geignete Komitees...usw). Wenn klar ist, dass Mobbing schädigt, egal von wem und gegen wen, dann gehört Mobbing behandelt wie Körperverletzung. Dabei ist es auch egal, wer wen verletzt. Wenn der Tatbestand feststeht, dann ist das Verfahren nur begrenzt von den Personen abhängig. Wen wir hier ein Gesetz gegen Körperverletzung auf den Weg bringen wollten, dann müssten wir es auch zunächst auf alle KV beziehen, und wir müssten auf die zahlreichen Einzelbestimmungen auf irgeneine Weise eingehen und versuchen, diese unter einen Hut zu bringen. Erst im zweiten Schritt könnten wir die Durchführung, bezogen auf verschiedene Spezialsituationen regeln (sonst würden wir die Sache komplizierter statt einfacher machen). Der Schaden durch Mobbing in D ist enorm und übersteigt wegen der Verbreitung die volkswirtschaftlichen Schäden durch vorsätzliche Körperverletztung bei weitem. Bis jetzt sind alle gesetzlichen Maßnahmen gegen Mobbing auf soundsoviel gesetzliche Einzelmaßnahmen aufgeteilt. Das vorliegende Gesetz ist bei aller Qualität auf eine bestimmte (wenn auch große) Gruppe spezialisiert. Darum solltest Du das nicht einfach abtun, wenn ich der Meinung bin, dass das Klientelpolitik ist. Ich will Dich damit nicht persönlich treffen. Das Gesetz ist additiv angelegt, das ist aber, wegen der Zersteuung auf verschiedene Gesetze und der Verbreitung des Problems nicht wünschenswert. Das muss ich sagen dürfen, liebe R2Dine. Es kann ja trotzdem sinnvoll sein, es so zu machen, aber Du musst zugeben, dass der Name des Gesetzes Allgemeingültigkeit suggeriert. Wenn wir ein Gesetz gegen Mobbing auf den Weg bringen wollen, dass seinen Namen verdient, gehört das Thema zunächst unabhängig von der Personengruppe verhandelt. Im zweiten Teil muss dann der UMGANG mit Mobbing geregelt werden. Dort gehören Gültigkeitsbereiche unterschieden. Darum solltest Du das nicht als ungerecht empfinden. Ich wollte auch nicht ungerecht gegenüber Deiner Arbeit sein. Das musst Du mir bitte glauben. Aber wollen wir demnächst ein Gesetz zum Umgang mit Mobbingopfern in GbR schreiben? und dann eines in Vereinen? Das kann doch nicht unser Ziel sein. Mir ist schon klar, dass Gesetze in D meistens additiv geschrieben werden. Aber daher kommt doch die Gesetzesflut und am Ende wird alles nur noch von Spezialisten verstanden. Damit Du das richtig verstehst, ich sperre mich nicht gegen solche Durchführungsgesetze, ich werde mich auch nicht destuktiv verhalten. Aber wenn ich in so einer AG mitmache, muss ich an irgendeiner Stelle meine wahre Meinung äußern dürfen. Ich bin z.Zt. gravierend arbeitsüberlastet, darum sehe es mir bitte nach, wenn ich das Problem vor der Lösung thematisiert habe. Ich bin auch bereit dazu einen praktischen Vorschlag zu machen, aber erst wenn alle Abiture geschrieben sind. 100 @-v->--... zwei2Raben 13:36, 8. Mai 2012 (CEST)

Danke für deine Antwort, zwei2Raben. Gerade wollte ich noch ein Edit schreiben, weil ich befürchtet hatte, mein vorheriger Beitrag könnte etwas harsch rübergekommen sein. Das war wohl nicht der Fall, zum Glück. Ich wollte vor allem nicht Deine Meinung "abkanzeln" oder so. Und Danke für Dein Lob. Die Übersetzung war wirklich eine Schweine-Arbeit, vor allem eine Regelung zu finden, die an schon bestehenden Arbeitsschutz anknüpft und diesen zeitgemäß fortschreibt. In Deutschland gibt es bislang überhaupt keine gesetzliche Regelung gegen Mobbing. Das ist ja gerade das Neue an unserer Vorlage. Das Gesetz will übrigens nur und gerade vor systematischer Belästigung am Arbeitsplatz schützen, nicht mehr und nicht weniger. Es erhebt damit gerade nicht den Anspruch, allgemeingültig zu sein und Mobbing in allen gesellschaftlichen Bereichen zu erfassen. Aus den schon dargelegten Gründen bezieht es sich "nur" auf den Schutz von Beschäftigten, wobei eine generelle Strafbarkeit ja durchaus diskutabel ist (siehe oben mein Beitrag vom 29. April). R2Dine 15:18, 8. Mai 2012 (CEST)

Sehr aufmerksam habe ich den Gesetzentwurf hier auf Piratenwiki (http://wiki.piratenpartei.de/AG_Anti-Mobbing-Gesetz ) gelesen.

Es ist gut und wichtig, dass sich endlich jemand für die Einbringung eines solchen Gesetzes einsetzen will. Dennoch kamen mir immer wieder beim lesen, eingedenk meines eigenen Falles, Zweifel.

Wird ein Gesetz in dieser Form für die Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz im Alltag überhaupt anwendbar sein? Oder besteht nicht etwa die Gefahr, dass sich hier ein ähnlich zahnloses Gesetzesmonster, wie das „Antidiskriminierungsgesetz“ entwickelt?

An dieser Stelle möchte ich mich im Vorfeld dafür entschuldigen, hier öfter auf meinen eigenen Fall[1] beispielhaft hinzuweisen. Dies soll keine Eitelkeit sein, vielmehr ist es so, dass ich gerade hier jede Einzelheit kenne und so kann ich mich auch für jedes Detail verbürgen.

In meinem Artikel: „Muss Arbeit heute noch Spaß machen?“[2] habe ich die Quintessenz aus meinem Fall in 9 Punkten zusammengefasst. Diese Sachverhalte bzw. die Abwehr solcher Sachverhalte sollten in einem solchen Gesetzesvorhaben auch Eingang finden.

Hier noch einmal die 9 Punkte im Einzelnen:

1. Ein Kündigungsschutzprozess, der sich mit einer Kündigung, die durch Mobbing bzw. Bossing zustande kommt, ist der falsche Ort und der falsche Prozess. Denn hier kann es nur noch um Schadensbegrenzung gehen. Dabei sind die Arbeitgeber eindeutig im Vorteil und hier komme ich zum zweiten Punkt.

2. Wie können Mitarbeiter als Zeugen der Beklagten auftreten, obwohl sie von ihrem Arbeitsplatz abhängiger sind als mancher von seinem Ehegatten. Erst recht wenn dies so offensichtlich zu Tage tritt, wie in meinem Fall[3].

3. Weshalb finden Abmahnungen bei Kündigungsprozessen vor Gericht überhaupt Gehör, wenn sie doch, wie in meinem Fall, von den Arbeitgebern gewissermaßen als Serienbrief [4] verteilt werden können. Weder der Betriebsrat noch der Betroffene selbst haben eine echte Möglichkeit gegen ungerechtfertigte Abmahnungen vorzugehen. Eine derartige scheinbar sinnlose Abmahnungsflut hat hier nur den Zweck zu provozieren und eine eventuell beim gemobbten Arbeitnehmer vorhandenen Rechtsschutzversicherung zu unterminieren

4. Ein Mobbingtatbestand muss als Straftat definiert werden. Denn der Staatsanwalt, der dann eingreifen muss, hat ganz andere Möglichkeiten Beweise zu sichern und Zeugen zu befragen. So hätte das Opfer einen starken Verbündeten und man kommt der Ausgeglichenheit der Kräfte näher als in der heutigen Prozesspraxis. Vom Erzeugen eines Unrechtsbewusstseins bei den Tätern ganz zu schweigen.

5. Mit welchem Recht nimmt das Arbeitsamt den Ausgang eines Kündigungsprozesses zugunsten des Arbeitgebers vorweg. Indem es dem Gekündigten in jedem Falle für schuldig erklärt und ihm sein Arbeitslosengeld und ihm damit, gerade am Anfang der Arbeitslosigkeit, seine Zahlungsfähigkeit nimmt. Man könnte da ja schon von Methode sprechen. Die Arbeitgeber jedenfalls, nutzen diesen Umstand schamlos aus.

6. Weshalb finden Mobbingopfer in den Betrieben oft keine objektiven und fairen Gesprächspartner, die in den Betrieben die entsprechenden Befugnisse haben, um gegen solche Missstände, wenn sie so deutlich hervortreten wie in meinem Fall, einschreiten zu können. Sollten da nicht die Betriebsräte oder vielleicht die Berufsgenossenschaften und deren Vertreter in den Betrieben (Sicherheitsbeauftragter bzw. Sicherheitsfachkraft) in ihren Befugnissen gestärkt werden. Denn die Berufsgenossenschaften hätten z.B. die Möglichkeit über den Beitrag zur Unfallversicherung, ökonomisch Druck auf die Betriebe auszuüben. Es geht beim Schutz vor Mobbing auch um Arbeitsschutz. Hätten nicht auch Betriebsärzte die Pflicht gegen Mobbing einzuschreiten?

7. Mit welchem Recht bedient sich der Staat seit 2005 an den Abfindungen der Mobbingopfer. Gemessen an ihrer beruflichen Zukunft und der Aussicht auf Hartz IV sind diese ohnehin nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Sie decken oft nur den Verlust, der durch die Sperrfrist durch die Agentur für Arbeit entsteht.

8. Wieso ist in der Hartz IV Gesetzgebung kein Instrument zu finden, dass den langen Fristen bei Kündigungsschutzklagen Rechnung trägt. Ein gerechtes Urteil oder eine objektive Betrachtung der Umstände, erst recht ein gerechtes Urteil durch die Arbeitsgerichte ist so unmöglich[5].

9. Weshalb werden die Täter in einer Mobbingkampagne nicht auch an den Kosten ihres Tun´s beteiligt. Dass es Mobbing mit allen Facetten gibt und dass dieses Phänomen immer mehr um sich greift bestreitet doch wohl niemand mehr. Weshalb lässt man es dann zu, dass die Folgen von Mobbing die Sozialkassen belasten.


So ist zum Beispiel im vorliegenden Gesetzentwurf der § 6, der das wichtige Kapitel Schadenersatz behandelt, doch schon sehr wage und dehnbar formuliert.

Er nimmt keinerlei Bezug auf den Mobbingalltag und dessen Folgen für die Opfer. Viele Arbeitnehmer, die eine solche Kampagne erlebt haben sind traumatisiert und fürchten sich regelrecht vor dieser Arbeitswelt. Niemand kümmert sich um ihre Ängste. Schon gar nicht die Agentur für Arbeit. Die presst Arbeitslose ohne Berücksichtigung des Einzelfalles in eine weitere von Lohndumping bestimmte Leiharbeit oder ähnliches. Dort herrschen dann bekannter weise noch unmenschlichere Umgangsformen.

Welche Art von Schadenersatz kann man denn da diesen Menschen bieten?

Ich lese in dem Gesetzentwurf nichts von Rehabilitierungsmaßnahmen, die wirklich dafür Sorge tragen können, dass die Opfer von psychischer Gewalt am Arbeitsplatz wieder Vertrauen in die Arbeitswelt oder wenigstens wieder eigenes Selbstvertrauen gewinnen könnten.

Aber Selbstvertrauen wurde ihnen ja zielstrebig von den Mobbern genommen.

Vertrauen in die Arbeitswelt - Vertrauen in die Schutzgesetze für Arbeitnehmer sind aber dringend notwendig für diese Menschen und muss erst wieder geschaffen werden, damit man sie überhaupt wieder in eine Arbeitswelt eingliedern kann.

Wenn so etwas nicht gewährleistet ist, werden die Mobbingopfer eigentlich für den Rest ihres Lebens erwerbsunfähig sein.

Doch niemand wird dies anerkennen. Kein Richter wird einen solch hohen Schadensersatz ausurteilen damit diese Menschen für den Rest ihres Lebens ihren Lebensunterhalt bestreiten können oder wenigstens privat finanzierte Maßnahmen ergreifen könnten, die ihre Gesundheit wieder herstellen können. Die Kranken und Rentenkassen leisten hier ja auch immer weniger.

Am Ende werden sie Sozialfälle sein und als arbeitsscheu und faul verunglimpft werden.

Außerdem besitzt § 29 des Entwurfes schon an sich die eingebaute Ungerechtigkeit:

§ 29 Inkrafttreten und Übergangsbestimmung Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Es ist nicht anzuwenden auf Beschäftigungsverhältnisse, die vor seinem Inkrafttreten begründet worden sind.

Aber gerade langjährige und in den jeweiligen Firmen alt gewordene Arbeitnehmer, geraden in den Strudel einer von der Geschäftsleitung initiierten oder wenigsten von ihr geduldeten Mobbingkampagne, die das Ziel hat, den zu Recht bestehenden besonderen Kündigungsschutz von langjährigen und älteren Mitarbeitern zu umgehen. Mit dem oben zitierten § 29 in dieser Form würde dieser große Personenkreis vor Mobbing am Arbeitsplatz gar nicht geschützt werden.

Ich glaube es ist bekannt, dass viele der bei Mobbing zur Anwendung kommenden Instrumentarien (Verleumdung, Nötigung, Urkundenfälschung, versuchte und vollendete Körperverletzung usw.) schon für sich Straftatbestände sind. Sie müssten eigentlich, wenn schon der Verdacht einer solchen Straftat den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis käme, unweigerlich ein Ermittlungsverfahren durch den Staatanwalt nach sich ziehen. Doch das passiert nicht. Weil die gelebte Praxis anders aussieht und weil dies politisch so gewollt ist.

Ich selbst habe erlebt wie sich stattdessen die Polizei zum Erfüllungsgehilfen einer faustdicken Verleumdung machte[6].

Als ich mittels Anwalt dagegen vorgehen wollte, riet mir dieser von einem solchen Schritt ab, mit dem Hinweis: Der Verleumder würde vom Staatsanwalt einen Prominentenbonus bekommen und der Staatsanwalt würde eine Verleumdungsklage wegen geringem öffentlichen Interesse niederschlagen. Hier gibt es zurzeit gerade in Nürnberg einen Fall der dann doch öffentliches Interesse erregt hat[7].

Mit welchem Recht bekommen Arbeitgeber einen Prominentenbonus? Was macht Arbeitgeber oder deren Vertreter automatisch vor Strafverfolgungsbehörden zu besseren integeren Menschen. Während die Opfer solcher Praktiken ohnehin schon die schwächere Position innehaben?

Um hier Abhilfe zu schaffen bedarf es keines neuen Gesetzes. Hier für Gerechtigkeit zu sorgen ist Sache derer, die disziplinarisch den Strafverfolgungsbehörden vorgesetzt sind. So sollte hier als Erstes angesetzt werden wenn man psychische Gewalt am Arbeitsplatz wirklich bekämpfen will.

Der hier vorgestellte Entwurf (http://wiki.piratenpartei.de/AG_Anti-Mobbing-Gesetz) eines Anti Mobbing Gesetzes geht im Kern davon aus, dass eine angenommene Mobbingkampagne in einem Betrieb bekannt wird und der Firmenchef sich ehrlich darum bemüht hier Abhilfe zu schaffen. Diese Fälle gibt es natürlich. Meist sind es die Fälle in denen auf Kollegenebene gemobbt wird und der Chef ein echtes Interesse hat solche Mobbingattacken zu unterbinden. Doch wie ist dies bei Bossing, der „Spielart“ von Mobbing, in der Vorgesetzte untergebene Mitarbeiter aus dessen Arbeitsverhältnis drängen will oder soll? Nur zu oft beginnt eine solche Mobbingkampagne mit Verleumdung. Hier wird das Prinzip der Mediation (auch unter Strafandrohung) kaum funktionieren. Denn bevor der/die Mitarbeiter/in der/das Opfer einer solchen Attacke werden soll, mitbekommt was läuft, ist er bzw. sie durch gezielte Verleumdung derart in Misskredit gebracht wurden, dass oftmals schon der Betriebsrat oder der abhängige Betriebsarzt oder die abhängige Fachkraft für Arbeitssicherheit, dieses „heiße Eisen“ noch nicht einmal mit Zangen anfassen würde.

Also wer soll sich denn dann objektiv für die Interessen des Opfers im Betrieb einsetzen?

Ein Wesenszug der Verleumdung ist, weil sie lange Zeit im Verborgenen abläuft, dass sie für den Verleumdeten nur sehr schwer und oft zu spät, wenn überhaupt, greifbar ist bzw. angreifbar wird. Das Opfer kann die Verleumdung einfach nicht beweisen. Und hier sind wir wieder beim Gleichgewicht der Kräfte. Denn was kommt denn am Ende bei einer solchen Mobbingkampagne für das Opfer heraus? Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses! • Entweder das Mobbingopfer kündigt selbst weil es diesen Psychoterror nicht mehr aushält. Möglicherweise ist es traumatisiert. Ein Umstand der die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz eher erschwert. Ist so schnell kein neuer Arbeitsplatz zu finden bleibt nur noch der Gang zum Arbeitsamt, welches dem Opfer für die Leistung pauschal für 3 ganze Monate entzieht. Denn in diesem Fall lastet das Arbeitsamt dem Mobbingopfer die Arbeitslosigkeit als „schuldhaft verursacht“ an. Oder…

• die mobbende Firma kündigt fristgerecht dem Mobbingopfer. Hier besteht für den Gemobbten mit einer Kündigungsschutzklage vielleicht die Möglichkeit eine geringfügige Abfindung zu erzielen, an der sich dann der Staat auch noch großzügig bedient. Auch hier endet diese Geschichte oft mit Langzeitarbeitslosigkeit und dem damit verbundenen sozialen Abstieg. Oder aber und das ist dann ganz „starker Tobak“

• die mobbende Firma erfindet einen für eine fristlose Kündigung ausreichenden Grund. Hier wird der Gekündigte in jedem Falle von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung durch das Arbeitsamt für 3 Monate gesperrt, selbst wenn er Beweise dafür vorlegt das der Kündigungsgrund nicht stimmt. Auch eine bereits eingereichte Kündigungsschutzklage lässt das Arbeitsamt bei seiner Sperrentscheidung nicht gelten. Obwohl der gekündigte Arbeitnehmer seinen ehemaligen Arbeitgeber auf Feststellung verklagt, spielt das Arbeitsamt dem Arbeitgeber die Information über eine Leistungssperre noch vor dem Gütetermin zu. Das ist so üblich und steht im Kleingedruckten. Der ehemalige Arbeitgeber hat nun ein zusätzliches Druckmittel in der Hand.

Aber das ist noch lange nicht alles was das Kräfteverhältnis bei einer Kündigungsschutzklage (Nichts anderes kann der Gemobbte für sein Recht tun) zugunsten der Arbeitgeber verschiebt. Der Gekündigte wird nun feststellen müssen, dass seine Aussagen zur Sache weniger wert sind, als die unwahren Aussagen eines Mitarbeiters der kündigenden Firma, den diese als Zeuge benennt. Denn als Kläger ist der Gemobbte genauso Partei wie die beklagte mobbende Firma. Auch hier könnte man zügig, ohne ein völlig neues Gesetz auf den Weg zu bringen, für die Ausgewogenheit der Kräfte sorgen (Wenn man dies politisch will), indem man keine Zeugen zulässt, die derart von einer Partei abhängig sind.

Der so gekündigte Arbeitnehmer wird bei einem solchen Prozess außerdem feststellen, dass ein Prozess auf „Feststellung wegen Kündigung“ der falsche Prozess und das Arbeitsgericht das falsche Gericht ist. Denn der eigentliche Grund der fristlosen Kündigung wird mit keiner Silbe besprochen. An dieser Stelle geht es nur noch darum: War die Kündigung gerechtfertigt oder war sie es nicht? Steht dem Kläger eine Abfindung zu und wenn ja, wie hoch ist sie zu bemessen?

Mobbing wird gar nicht thematisiert.

Spätestens seit der „Hartz Gesetzgebung“ ist für dieses Mobbingopfer der soziale Abstieg vorprogrammiert. Nun könnte man sich fragen: Ist „Mobbing“ und „Burn out“ ein Phänomen unsere Zeit? Sind wir inzwischen zu solch überempfindlichen Spinnern mutiert? Sicherlich hat es solche Attacken in der Arbeitswelt und im privaten Umfeld schon immer gegeben. Aber sie waren seltener. Im Einzelnen waren diese Fälle sicherlich für den Betroffenen genauso traumatisierend wie heute. Doch sie hatten noch nicht, so wie heute, Methode.

So komme ich hier an dieser Stelle meiner Betrachtung vielmehr zu dem Ergebnis, dass uns weniger zusätzliche Gesetze in der Sache weiterbringen. Die werden möglicherweise nur noch weitere windige Winkeladvokaten reich machen.

Wir sollten uns Gedanken darüber machen, wie wir dafür sorgen können, dass vorhandene Gesetze konsequent durchgesetzt werden.

In den letzten Jahren geschah und zurzeit geschieht das ganze Gegenteil. In der Vergangenheit bewährte und zu Recht bestehende Gesetze werden zunehmend aufgeweicht, gebeugt und dort wo ein Rechtsanwalt besonders geschickt und kaltschnäuzig ist auch gebrochen. Das zieht sich durch alle Bereiche der Gesellschaft.

Wir sollten uns in der Gesellschaft auch darüber Gedanken machen ob wir weiterhin so egoistisch miteinander umgehen wollen oder ob wir nicht zügig zu wieder mehr Menschlichkeit und Solidarität zurückkehren sollten.

In den letzten 10-15 Jahren haben wir einen derart bodenlosen Absturz von Moral, Ethik und menschlichen Werten in unserer Gesellschaft erlebt und erleben ihn noch immer.

An welcher Stelle diese Deutsche Gesellschaft bereits bei ihrem Sturz angekommen ist, hat uns das Verhalten eines Ex Bundespräsidenten Wulff doch wohl überdeutlich vor Augen geführt.

Nicht alles was Rechtens ist, ist auch richtig. Nicht alles was nicht gerade verboten ist, ist automatisch erlaubt.

Es gibt Dinge die tut man einfach nicht! Auch wenn sie nicht verboten sind.

Dieses Gefühl ist hierzulande völlig abhanden gekommen.

Bei einem Unternehmen dessen Personalabteilung sich „human resorces“ nennt möchte ich mich gar nicht mehr bewerben. Zynischer kann man die Abteilung in der das Motto „hire and fire“ die Hauptrolle spielt gar nicht nennen.

Ein Politiker der mit dafür verantwortlich ist, dass die Ehe und die Familie, die eigentlich in unserem Grundgesetz unter besonderem Schutz steht, zur Bedarfsgemeinschaft degradiert wird, ist für mich genauso wenig wählbar wie ein Nazi oder Stalinist.

An dieser Stelle erlaube ich mir einige Gedanken zu Ursache und Wirkung: Von den traurigen Deutschen Spitzenmanagern in den 90iger Jahren und ihrem Traum

Mitte/Ende der 90iger Jahre des letzten Jahrhunderts ging in der Arbeitswelt ein Schlagwort um. Dieses Schlagwort hieß: „Amerikanische Verhältnisse“

Deutsche Spitzenmanager bekamen leuchtende Augen wenn sie davon sprachen. Gleichzeitig wurden sie aber tieftraurig. Denn sie hatten versucht sich mit amerikanischen Spitzenmanagern zu vergleichen und dabei festgestellt, dass sie in Deutschland nie ein solches Einkommen erzielen könnten, welches ein amerikanischer Spitzenmanager erzielte.

Obwohl die Deutschen Spitzenmanager nicht in der Gefahr schwebten zum Sozialfall zu werden, wünschten sie sich für ihren Geldbeutel „Amerikanische Verhältnisse“

Wie bei Allem, gibt es für „Amerikanische Verhältnisse“ zwei Seiten einer Medaille. Die hässliche Seite sollten aber die anderen betrachten. Zunächst zogen sogenannte Unternehmensberater durchs Land, deren Einzigste Innovation es war Leute entlassen zu lassen. Hochtrabend nannten sie es neudeutsch „outsourcing“ Als später der Schaden eintrat waren sie mit ihrem Honorar über alle sieben Berge verschwunden. Alles sollte von nun an nur noch den Wachstumszahlen und der Globalisierung untergeordnet werden.

Und so leierten unSINNige Wirtschaftsweise gebetsmühlenartig immer wieder das Märchen „von den alles bedeutenden Wachstumszahlen“ und „der gottgegebenen hemmungslosen Globalisierung“ in jeder Zeitung und in jeder Talk Show herunter.

Sie erwähnten dabei natürlich nicht, dass diese traumhaften Wachstumszahlen aus Fernost, die wir in Europa und besonders in Deutschland erreichen sollten, nur dadurch zustande kamen, weil sich jene fernöstliche Staaten keinen Deut um Menschenrechte, Umwelt, Arbeitsschutz, betrieblicher Mitbestimmung und Urheberrechte scherten.

Geld stinkt nicht und Blutgeld ist waschbar!

Doch das reichte natürlich noch nicht aus um jene „Amerikanischen Verhältnisse“ in den europäischen Ländern einzuführen.

Regelmäßig wurde in Deutschland der Arbeitgeber-Hundt von der Kette gelassen und durchs Deutsche Medien Dorf getrieben. Der wollte 2004 sogar die betriebliche Unfallversicherung für Wegeunfälle abschaffen und das obwohl immer mehr Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber gezwungen werden sich auf deutschlandweites Fernpendeln völlig ohne Bezahlung einzulassen.

Die Medien spielten auch mit. Zügig suchte man medienwirksam eine Handvoll unverbesserlicher Sozialschmarotzer wie Florida Rolf, Viagra-Kalle und Yacht Hans um mit ihnen in Deutschland eine Stimmung zu erzeugen, die es zuließ die menschenverachtende Hartz Gesetzgebung möglichst kritiklos in der Bevölkerung zu etablieren. Außerdem konnte und kann man so darüber hinwegtäuschen, dass die asozialen Schmarotzer am oberen Ende der Einkommensscala den größeren Schaden an der Gesellschaft verursachen.

Mit der Rot-Grünen Hartz Gesetzgebung (genannt nach dem Initiator dieser Gesetzgebung Peter Hartz, ein wegen Untreue verurteiltes und vorbestraftes SPD und IG Metall Mitglied) hatten die Arbeitgeber es geschafft.

Seit 2005 haben Arbeitnehmer nun nicht mehr die Möglichkeit auf Augenhöhe ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Da die Agentur für Arbeit nun ein Gesetz zur Hand hat, Arbeitssuchende bzw. Arbeitslose in deutlich schlechter bezahlte und unbefristete Leiharbeit zu pressen.

Am besten bei Wolfgang Clements Zeitarbeitsfirma Adecco. Bei Verweigerung folgt Sanktionierung. Als Motto wählte man: „Fordern und Fördern“ Mit dem „Fördern“ lässt man sich bis heute Zeit!

Eine Tarifautonomie gibt es in Deutschland faktisch nicht mehr. Auch wenn man sich seitens der Politik, gerade wenn es um die Einführung von Mindestlöhnen geht, immer wieder scheinheilig dahinter versteckt.

Die Gewerkschaften tragen dabei eine nicht unwesentliche Mitschuld an diesen Zuständen. Denn sie haben es jahrelang zugelassen, dass Leiharbeitsfirmen mehr und mehr die Firmen infiltrierten.

Die Interessen jener Leiharbeitskräfte haben die Gewerkschaften auf dem Altar der, dann doch nur scheinbaren Arbeitsplatzsicherheit ihrer Stammbelegung, geopfert. Denn zu jener Zeit hielt sich Kritik der Gewerkschaften an der Leiharbeit doch sehr in Grenzen. Heute merken sie plötzlich, dass ihnen und ihrer Stammbelegschaft eine billige Konkurrenz in den Pelz gesetzt wurde. Dies wurde aber schon möglich als 2003/04 die Überlassungshöchstdauer im AÜG gestrichen wurde. Doch zu der Zeit gab es seitens der Gewerkschaft nur wenig Protest.

Die Gewerkschaften rühmten es auch als Fortschritt als man zunehmend Überstunden oder vielmehr Überstundenzuschläge abschaffte und Mehrarbeitsstunden auf immer größer werdenden und wenig überschaubaren Zeitkonten verschwanden. Die Flexibilisierung der Arbeitszeiten sollte Arbeitsplätze sichern oder sogar neue Arbeitsplätze schaffen. Gegenteiliges ist nur all zu oft die bittere Wahrheit. Mit dem Wegfall von Überstundenzuschlägen ist für die Arbeitgeber Mehrarbeit genauso billig wie reguläre Arbeitszeit. Arbeitgeber machen sich oftmals bei ihrer Arbeitskräfteplanung noch nicht einmal die Mühe reguläre Arbeitszeit von Mehrarbeit zu unterscheiden. Sie sparen in jedem Falle die Sozialabgaben für Neueinstellungen, die auf Grund der Auftragslage eigentlich eingestellt werden müssten.

Mit großen Überstundenkonten, die manchmal sogar willkürlich gekappt werden und auf die die Arbeitnehmer oft nur sehr eingeschränkt zugreifen können, geben die Arbeitnehmer ihren Firmen auch noch faktisch einen zinslosen Kredit ohne dafür eine Gegenleistung, wie etwa echte Gewinnbeteiligung oder Arbeitsplatzsicherheit zu erhalten.

Wir erlebten und erleben noch immer einen inflationären Verlust des Wertes der Arbeit. Die Arbeitsleistungen werden aber abgerufen jedoch nicht geschätzt. Man merkt in der gierigen Verblendung gar nicht, dass man die „Gans, die seit dem zweiten Weltkrieg zuverlässig goldene Eier legte“, schlachtet.

Gier frisst eben Hirn!1stMaschinist 15:58, 12. Mai 2012 (CEST)


Lieber 1stMaschinist, auch Ihnen/Dir ein herzliches Willkommen in der AG.

Mit großem Interesse habe ich eben Ihr/Dein komplexes Statement gelesen. Ich stimme vollkommen zu, daß sich die Arbeitswelt in Deutschland in den letzten Jahrzehnten mehr oder minder ausschließlich zum Nachteil der Beschäftigten verändert hat und diese Veränderung nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen große Bitterkeit und Wut auslöst. Unser Gesetzentwurf gegen Mobbing am Arbeitsplatz ist deshalb ein Beitrag, um etwas dagegen zu unternehmen.

Dabei ist eine gesetzliche Regelung als solche unabdingbar, weil nur Gesetze allgemein verbindlich sind, anders als Moral und Anstand. Gerade die Strafbarkeit von Mobbing in § 27 des Entwurfs soll dabei auch auf das öffentliche Bewußtsein einwirken und verdeutlichen, daß Mobbing nicht toleriert wird. Bereits andere AG-Teilnehmer hatten bemängelt, daß es Mobbing-Opfern nicht zumutbar ist, innerhalb der gesetzlichen Frist einen Strafantrag zu stellen. Deshalb ist das Antragserfordernis aus der ursprünglichen Fassung inzwischen gestrichen, außerdem in dem neuen § 28 ein Schutz für Anzeigeerstatter vor Gegenklagen (z. B. wegen Verleumdung) eingefügt.

Richtigerweise müssen auch die angesprochenen bestehenden Gesetze geändert werden, insbesondere die Regelungen zum Arbeitslosengeld I (Problem Sperrzeit nach Eigenkündigung und Anrechnung einer Entschädigung) sowie Hartz IV. Richtig ist auch, psychische Erkrankungen infolge von Mobbing auf Kosten der Arbeitgeber zu regulieren. Deshalb sollen diese Erkrankungen als Berufskrankheiten im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt werden, die ja allein von den Arbeitgebern finanziert wird. Schauen Sie/Schau doch mal in unseren "Ausguck" ganz am Ende der Seite.

"Schadensersatz" kann natürlich nicht erlittenes Leid und Ungerechtigkeit ungeschehen machen, sondern nur deren Folgen finanziell auffangen. Dazu gehören auch die Kosten einer Heilbehandlung oder Reha sowie ein Ausgleich für materielle Einbußen wegen Arbeits- oder dauernder Erwerbsunfähigkeit. Das ist im deutschen Schadensrecht so anerkannt und braucht nicht noch einmal gesetzlich geregelt zu werden.

Schließlich stimme ich zu, daß Kündigungsschutzprozesse vor den Arbeitsgerichten den Interessen der Beschäftigten oft nicht gerecht werden und viele Richter und Rechtsanwälte gerade vor dem Phänomen Bossing die Augen verschließen. Dazu bedarf es noch viel Aufklärungsarbeit und beruflicher Ausbildung, zu der unsere AG mit ihrem Projekt Anti-Mobbing-Gesetz auch beitragen will. Übrigens bietet unser Gesetzentwurf bei einer Vielzahl von Kündigungen als Mobbinghandlung eine besondere Art der Feststellungsklage nach § 21, die keine Kündigungsschutzklage im herkömmlichen Sinn ist, sondern sich gerade auf die Feststellung bzw. Unterlassung richtet, daß eine Vielzahl von Kündigungen oder auch Abmahnungen als Mobbingmittel mißbraucht wird.

Lieber 1stMaschinist, ich hoffe, Sie fühlen sich mit Ihrer Kritik hier angenommen.R2Dine 19:40, 12. Mai 2012 (CEST)

Hallo 1stMaschinist, ich muss gestehen, ich habe Deine umfangreichen Ausführungen mehrfach versucht zu verstehen und ganz bin ich immer noch nicht durchgestiegen. Ich habe das Gefühl, Du vermischt hier einige Zuständigkeiten verschiedener Gerichtsbarkeiten. Ich habe aber gleichfalls begriffen, wie kompliziert die Arbeit von R2Dine ist.

Du hast recht, schon heute sind viele Mobbinghandlungen auch gleichzeitig strafbare Handlungen nach dem StGB. Das Problem dabei ist, dass es sich um Antragsdelikte handelt, die also nur auf Antrag der/des Geschädigten von der zuständigen Staatsanwaltschaft verfolgt – und jetzt kommt die Krux – werden können, aber nicht müssen. Die StA´en haben auch die Möglichkeit, solche Anzeigen auf den Privatklageweg zu verweisen, was leider immer noch gängige Praxis ist. Ich kenne Deinen Rechtsanwalt nicht, aber diese Äußerung mit dem „Prominentenbonus“ halte ich für Blödsinn. Leider erfahre ich von vielen Mobbingopfern, wie schwierig es ist, Rechtsanwälte zu finden, die sich auch tatsächlich in Mobbingverfahren „rein knien“. Wenn es dann noch Richtung Strafrecht geht, sind die meisten überfordert, weil es sich um Fachanwälte in Sachen Arbeits- und Zivilrecht handelt. Ich könnte diesbezüglich gerade ein aktuelles Beispiel nennen, was ich natürlich nicht darf. Dieses Mobbingopfer sucht schon seit langem krampfhaft nach einen bissigen Anwalt, der es auch strafrechtlich vertreten kann. Gerade heute Nacht hat es mir mitgeteilt, endlich den richtigen gefunden zu haben. Auf Deinen Fall bezogen, es gibt unter Staatsanwälten wie Rechtsanwälten „solche und solche“. Wenn Du an einen StA gerätst, dem man erst „Feuer unter dem Hinter“ machen muss, bis hin zu Beschwerden bei der jeweiligen Generalstaatsanwaltschaft und notfalls sogar Anzeige gegen den StA wegen Strafvereitelung und der gleichen, dann brauchst Du einen RA, der selbst ein kleines „Schweinchen“ ist. Und das meine ich so wie ich es hier ausdrücke, aus meiner langjährigen Erfahrung als Kriminalbeamter mit den StA´en und mit RA´en. In der momentanen Situation ist eine solche Konstellation leider so häufig, wie sechs richtige im Lotto!!!! Ich befürchte mal, Dein RA hat nur nicht genug Erfahrung, Biss und/oder „Hintern in der Hose“.

Zu der „Inkrafttretungsklausel“ ist leider nicht viel zu sagen. Man darf in unserem Rechtsstaat nichts unter Strafe stellen oder anderweitig sanktionieren, was vor dem Inkrafttreten eines Gesetzes geschehen ist. Man muss halt mal einen Schnitt machen und ein solches Gesetz ist auch auf die Zukunft ausgerichtet. Auch wenn wir dabei durchs Sieb fallen. Es wäre auch für mich persönlich super, wäre das anders. Ich engagiere mich aber gerade deshalb, um es „unseren Nachfolgern i. S. Mobbing“ besser ergehen zu lassen, als es uns passiert ist!!!! Du hast m E. in Einem vollkommen recht, ist Mobbing erst mal strafbar, ermitteln die Polizei und Staatsanwaltschaft in einem Strafprozess und glaube mir, da geht es anders zu als in den Arbeits-, Verwaltungs- und Zivilgerichten. Wenn ein Strafrichter das Gefühl hat, egal ob vom Promi oder Normalo, belogen zu werden, wird dieser sich in der Regel wünschen, lieber gleich die Wahrheit gesagt zu haben. Und außerdem, wenn Mobbing erst mal strafbar ist, können die StA´en auch keine Anzeigen wegen der bereits bestehenden Antragdelikte mehr auf den Privatklageweg verweisen.

Und was die Zeugen betrifft, alles benötigt seine Zeit, bis es mal eingespielt ist. Auch heute haben Zeugen in anderen Strafverfahren das Problem, das dann die Zeugen von Mobbing haben werden. Aber da müssen die durch. Und noch eins, vergesse bitte nicht, dass gerade sie es mit verschuldet haben, weil sie nur still zugesehen haben, dass es Dir so erging, wie offensichtlich geschehen. Was die Betriebsräte, Gewerkschaftler und der gleichen betrifft kann ich aus meiner Erfahrung heraus nur sagen, es handelt sich hauptsächlich um Feiglinge und Mittäter (wenn oft auch nur mittelbar) bei Mobbing. Natürlich haben sie nicht nur die Möglichkeit, dem Beschäftigen bei Mobbing zu helfen. Sie sind dazu sogar verpflichtet, tun das aber - heute noch - in der Regel nicht. Die Gründe hierfür sind vielschichtig.

Wenn es denn mal ein Gesetz gegen Mobbing gibt, dann gelten auch für die Entschädigungen die Regeln, die es auch heute schon nach Strafverfahren gibt. Sind die Forderungen in einem bestimmten Rahmen, könnten sie in Zuge eines Adhäsionsverfahren in Strafprozess gleich mit abgehandelt werden, sind sie höher wird auch hier zwangsweise ein Zivilprozess folgen müssen. Hat das Mobbingopfer aber mal im Strafverfahren gewonnen, so ist das m. E. nur noch Formsache und es geht letztendlich nur noch um die Höhe der Entschädigung. Die Zivilgerichte müssen sich dann nämlich nicht mehr mit der Beweisführung „herumprügeln“, sondern sich nur noch um die Rahmenbedingung für eine Entschädigung und Schmerzensgeld kümmern. Es würde für unsere „Mobbingopfernachfolger“ ein völlig neues Zeitalter beginnen und das würde ich ihnen wünschen und gönnen!!!! Jürgen Lanuschny 16:25, 15. Mai 2012 (CEST)

Ich hatte in meinem Fall auch überhaupt keinerlei rechtliche Unterstützung und so, wie die §§ bis jetzt gestrickt sind, hätte er mir überhaupt nichts genützt, weil ich aus einer gbr gemobbt wurde (deren Initiator und Gründungsmitglied ich war und für die ich jahrelang am meisten Umsatz gemacht hatte). Die Sache mit dem Offizialdelikt kann ich nur unterstützen. zwei2Raben 23:13, 15. Mai 2012 (CEST)


Liebe Mit-Mitglieder, nach ausgedehnten Pfingstferien wird es mal wieder Zeit, hier weiterzumachen.
Inzwischen gibt es neben dem AMobG weitere Schutzvorschriften im Sozialrecht für Geschädigte, die nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihre Arbeitskraft durch Mobbing eingebüßt haben (Stichworte vor allem Arbeitslosengeld/Abfindung und "Hartz IV", aber auch Berufskrankheit). Damit werden vor allem die Anregungen von Ihnen, 1stMaschinist, umgesetzt, die allerdings ohnehin beabsichtigt waren.
Wir wollten das Gesetz ja auch piratenintern weiter nach vorne bringen. Bei der AG Arbeitspolitik sind wir jetzt Partner-AG und können uns über die dortige Mailingliste an der Diskussion zu arbeitspolitischen Themen beteiligen. Ich habe uns bei den Abonnenten der Liste mit einer Rundmail vorgestellt und bin gespannt, ob es irgendeine Reaktion gibt. Dazu habe ich auch eine Info auf unserer Seite geschrieben.
Unsere AG und das AMobG habe ich außerdem noch auf einer Seite im Wiki, auf der man konkrete Gesetzesvorschläge einstellen kann, verlinkt. Insgesamt sollte unser Projekt damit piraten- und wiki-intern mehr Aufmerksamkeit zuteil werden. Und wenn auch spät, so doch noch diese Antwort an Sie, zwei2Raben: Das AMobG ist auch auf Selbständige wie z. B. Mitgesellschafter anwendbar, nicht nur auf abhängig Beschäftigte (siehe § 2 Absatz 3). Viele Grüße, R2Dine 19:06, 17. Jun. 2012 (CEST)


Hallo, TheHutt, *Daumen hoch* für die Ergänzung der Seite um die einzelnen Mobbinghandlungen. Das ist sehr anschaulich und vermittelt auch dem Unkundigen einen sehr lebendigen Eindruck von der fiesen Schikane, die Mobbing darstellt. Habe mir allerdings erlaubt, den Text etwas übersichtlicher zu gestalten :-) Einen schönen Sonntag wünscht R2Dine 10:13, 15. Jul. 2012 (CEST)


Zu: Mobbing ist ein gesamtgesellschaftliches Problem

Aus meiner Sicht ist gerade Mobbing an Kindern und Jugendlichen ein Problem, da sie noch in der Entwicklung sind.

--Kersti Nebelsiek 19:49, 10. Jul. 2013 (CEST)