Dienstpflicht
Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern hier findet/fand eine offene Diskussion des Themas statt. Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen. |
Inhaltsverzeichnis
Entstehung
Nach mehreren Diskussionen (#1 #2) im Forum kristallisierte sich heraus, dass praktisch alle Teilnehmer eine Beibehaltung des derzeitigen Systems aus Wehrdienst und Zivildienst für Männer ablehnen. Außerdem gab es mehrere alternative Vorschläge:
- die Abschaffung aller Dienste und Bildung einer Berufsarmee (Thread)
- die Schaffung einer allgemeinen Dienstpflicht bzw. eines Gemeinschafts-/oder Staatsdienstes (Thread)
Thema dieser Seite ist der zweite Vorschlag. Manche Teilnehmer konnten sich auch eine Berufsarmee und einen Dienst auf freiwilliger Basis vorstellen. Dieser Vorschlag ist an vielen Stellen deckungsgleich mit dem hier erarbeitetem, sollte aber dennoch separat erarbeitet werden.
Die Abschaffung des gesamten Militärs wurde von den meisten als nicht realisierbar betrachtet, auch wenn dies langfristig wünschenswert wäre.
- Eine Berufsarmee ist äußerst kritisch zu betrachten. Die Hemmschwelle diese einzusetzen ist gering. Die Hemmschwelle des Einzelnen Waffengewalt einzusetzen ebenfalls. Ökonomische Aspekte können nicht zum ausschlagenden Kriterium werden. Die Armee einer gewählten Dienstpflicht ist m.A. der verantwortungsvollere Weg. Eine Elite abhängig Beschäftigter soll also Kriege führen und im Feld befehlen. Keinen Markt für Söldnertum, wir erleben solche fragwürdigen Überlegungen der Bundesregierung gerade in Afghanistan. Selektive personelle Auswahl von Zeitsoldaten, möglichst geringer Anteil. Im Rahmen der Dienstpflicht wird es freiwillige Rekruten geben, die einen Militärdienst bevorzugen. Man wird beobachten müssen ob deren Anzahl ausreicht das Kontingent der Truppenstärke zu erfüllen. Attraktivität regulierend erhöhen. Ansätze bietet durchaus das FSJ. Eine gewählte Dienstpflicht entweder im sozialen Bereich oder Katastrophenschutz lehrt für das Leben, stärkt Sozialkompetenz und Gemeinschaft und gibt Anreize zur Berufswahl.--Spearmind 00:30, 2. Mär. 2010 (CET)
Voraussetzungen
Zunächst stellt sich - wie bei jeder Bürgerpflicht - die Frage, wie dies sich mit der Freiheit der Betroffenen und der Gesellschaft sowie den Grundsätzen von uns Piraten verträgt.
Hier bleibt zunächst einmal einmal festzuhalten, dass eine derartige Pflicht auf jeden Fall eine deutliche Einschränkung der Grundrechte des Einzelnen bedeutet. Während der Dienstzeit sind Freizüglichkeit, Reisefreiheit, Meinungsfreiheit, die Persönlichkeitsrechte und die Berufsfreiheit eingeschränkt. Nach der Dienstzeit können Personen in Notfällen (z. B. Verteidigungsfall) zu Diensten herangezogen werden. Dies ist in der BRD seit ihrer Geburt im Grundgesetz so festgeschrieben und in vielen demokratischen Staaten auf Verfassungsebene ähnlich geregelt. Länder wie die USA oder Frankreich haben zwar keine Wehrpflicht, könnten eine solche aber (wieder) einführen.
Beim Thema Piratengrundsätze kann man argumentieren, dass eine Dienstpflicht Staat und Öffentlichkeit transparenter macht, da diese Strukturen von den Dienstpflichtigen durchsetzt werden. Dies ist beim Militär natürlich auch der Fall und bei uns schon lange unter dem Konzept "Bürger in Uniform" bekannt. Eine solche Regelung ist in diesem Punkt auf jeden Fall sehr demokratisch. Das sieht man z. B. daran, dass in der DDR oder im 3ten Reich das Gegenteil der Fall war, dort durchsetzte der Staat die Bevölkerung - mit Spitzeln und Blockwärtern. Ziel war Kontrolle und Überwachung. Ein allgemeiner Dienst wäre genau das gleiche, nur mit vertauschten Rollen.
Stellt sich dennoch die Frage, wie man die Einschränkung der Grundrechte verantworten kann. Da diese Einschränkungen "Investitionscharakter" haben, muss sichergestellt werden, dass ein solches System - im Gegensatz zum jetzigen Zustand - verhältnismäßig ist. Dazu muss das System
- gerecht (zwischen den Geschlechtern, verschiedenen Bevölkerungsgruppen, innerhalb eines Jahrgangs und möglichst geringe Nachteile durch den Dienst)
- sinnvoll (die Verpflichteten müssen etwas tun, was ihnen persönlich und/oder der Gesellschaft etwas bringt)
- angemessen (d. h. keine 15 Jahre Dienstdauer, angemessene Entschädigung und Rechte für die Dienstleistenden)
sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht gewährleistet sind, ist die Verpflichtung zum Dienst aufzuheben. Für die Bewertung der Gerechtigkeit sind alle potenziell Betroffenen eines Jahrgangs als Basis zu nehmen und nicht die, die nach manipulierbarer Aussortierung noch übrig sind.
Doppelte Abschreckung
Eine Dienstpflicht bietet, wenn man davon ausgeht, dass sich eine Wehrpflicht alleine nicht lohnt, als einzige Lösung eine "doppelte Abschreckung":
- Nach außen
- militärische Verteidigungsbereitschaft
- Nach innen
- als Hemmung für Politik und Staat, in den Krieg zu ziehen
- Bürger in Uniform sind ein besserer Schutz vor Missbrauch des Militärs im Landesinneren (Bürgerkrieg, etc.)
- das Volk kann sein Widerstandsrecht aus dem Grundgesetz besser durchsetzen
Man kann argumentieren, dass es sich deshalb insgesamt um die friedlichste Variante (auch im Vergleich zur Berufsarmee) handelt.
Umsetzung
Hypothetischer Ablauf bei Umsetzung, incl. offener (Streit-)Fragen am Beispiel des Staatsbürgers "Jens".
Beginn
Jens noch keine 18 und deutscher Staatsbürger. Er erhält eine Mitteilung darüber, dass er sich bald entscheiden muss, wie sein Dienst aussehen soll. Dieser beginnt frühstens mit dem 18ten Lebensjahr. Alle anderen Staatsbürger in seinem Alter müssen ebenfalls zum Dienst. Egal ob männlich oder weiblich. Der Dienst sollte zeitnah geleistet werden (z. B. vor dem Studium), spätestens aber bis zum 25ten Lebensjahr. Wenn Jens einen bestimmten Platz anstrebt, muss er sich selbst darum kümmern und bei der entsprechenden Institution anfragen. Sonst kann er sich auch einen zuweisen lassen. Außerdem findet eine Musterung statt, bei welcher der körperliche, geistige und seelische Zustand von ihm eingeschätzt werden. Sollte er nur beschränkt dienstfähig sein (z. B. Behinderungen), gibt es entsprechende Einschränkungen bei der Arbeitszeit oder den möglichen Arbeiten. Die Musterung findet beim Gesundheitsamt statt.
Dienststellen
Jens kann den Dienst u. a.
- bei der Bundeswehr
- dem Roten Kreuz
- in Krankenhäusern
- Alten- und Pflegeheimen
- Vereinen und
- gemeinnützigen Organisationen
- bei der Polizei
- bei Behörden
- Kommunen
- in Schulen
- durch ein soziales oder ökologisches Jahr im In- oder Ausland und
- vergleichbaren Dienststellen
ableisten. Alle Stellen müssen von einer zuständigen Behörde zugelassen und registriert sein. Außerdem ist es möglich, den Dienst zu strecken und über
- ein Ehrenamt beim THW
- der freiwilligen Feuerwehr oder
- vergleichbaren Dienststellen
zu erfüllen. Alle Formen des Dienstes sind gleichberechtigt. Die Bundeswehr kann im Verteidigungsfall Leute einziehen, wenn man den Bedarf auf freiwilliger Basis nicht decken kann.
Dienstleistung
Jens hat nun eine Dienststelle. Je nach Situation wohnt er entweder dort oder zu Hause. Die Dauer des Dienstes beträgt neun Monate, inklusive ein paar Wochen Urlaub. Jens erhält seinem Einsatzzweck entsprechende Schulungen und Unterricht. Er trägt während der Dienstzeit einen entsprechenden juristischen Status als Pflichtdienstleistender und falls er bei der Bundeswehr antritt ist er zusätzlich Soldat.
Entschädigung
Ein Soldat oder Zivildienstleistender erhält heute
- einen Sold
- Verpflegung oder Verpflegungsgeld
- Kleidung oder Geld für Kleidung und Reinigung
- evtl. Zuwendungen für Fahrten zur Dienststelle, Familienheimfahrten, Mobilitätszuschlag
- Enlassungs- und Weihnachtsgeld
- sonstige optionale Zuwendungen
- Heilfürsorge
- herkömmliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
Gute Übersicht: http://www.zivildienst.de/cln_027/lang_de/nn_151008/Content/de/DienstLeisten/Einkuenfte/EinkUebersicht1.html__nnn=true
Positive Belohnung ("Zuckerbrot") sollte gewichtiger sein als Bestrafung. Bestehende Ausgleichregelungen (z. B. Kindergeld, Studienplätze) sollten erhalten bleiben, sofern anwendbar.
Weitere Möglichkeiten für Vorteile nach der Dienstzeit wären eine eigene "Schlange" für den Einlass zum Studium, dies beträfe auch die Wohlhabenderen. Teilweiser oder vollständiger Erlaß von Studiengebühren bzw. Übernahme dieser Kosten. Passives Wahlrecht bereits ab Ende der Dienstzeit.
Da findet sich sicher noch mehr, allerdings sollten wir - genauso wie bei den Sankationen - eine gewisse Vorsicht walten lassen, es nicht zu übertreiben --CEdge 21:24, 19. Okt. 2009 (CEST)
Vorteile würde ich keine gewähren, schließlich stellt die Dienstpflicht den Normalfall dar. Übernahme von Studienkosten ja/nein wäre sozial unausgewogen. --> Konsequenzen bei Nichterfüllung.--Spearmind 00:24, 1. Mär. 2010 (CET)
Dienstverweigerung
Konsequenzen?
Möglichkeiten:
- Geldstrafen
- Freiheitsstrafen
- sonstige Restriktionen
Die Wehrüberwachung sollte abgeschafft werden.
Anforderung wäre, dass die Folgen unbedingt angemesen sein müssen, wir leben nicht mehr im Kalten Krieg. Außerdem sollten die Konsequenzen nicht nur Arme treffen und Wohlbetuchtere sich rauswinden können.
Vorschlag:
Wer den Dienst gar nicht leisten möchte...
- zahlt eine Geldbuße die sich an den Umständen (z. B. Dienstdauer) orientiert und
- hat den Nachteil, dass in der Warteschlange vor Unis/Hochschulen jedes Mal die Neuanmeldungen von ehemaligen Dienstpflichtigen vor denen der Nichtleister platziert werden
--CEdge 23:56, 18. Dez. 2009 (CET)
~ Alternative: Alternativvorschlag
Lehne Pauschalbeträge und Nachteile im Zugang zu Bildung als Strafe ab. Sozial besser Situierte können sich vom Dienst an der Gesellschaft freikaufen. Auch Verweigerer haben Potential, der Gesellschaft mit Ihrem Wissen von Nutzen zu sein.
Es könnten neuartige Bewährungsstrafen zur Anwendung kommen. In diesen Rahmen kommt eine befristete explizite Verweigerer Steuerklasse bzw. ein entsprechender Status beim Finanzamt. Die an sich moderate Bewährungsstrafe könnte verschärfend wirken bei weiteren Taten zum gesellschaftlichen Nachteil. Eine Lösung im europäischen Kontext wäre sinnvoll.--Spearmind 01:27, 1. Mär. 2010 (CET)
Kriegsdienstverweigerung
Die KDV ist Menschenrecht und bleibt bestehen. Männer wie Frauen (die auch heute bereits verweigern können!) haben dieses Recht. Denkbar wäre eine Verweigerung z. B.
- wenn ein dienstpflichtiger Soldat die Bundeswehr verlassen möchte weil er mit dem Kriegsdienst nicht klarkommt
- wenn ein Berufs- oder Zeitsoldat den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen nicht fortführen kann
- wenn ein Mensch das Bedürfnis hat, ganz generell seinen Gewissenskonflikt mit dem Kriegsdienst zu erklären (z. B. nach der Dienstzeit)
Ziele der Dienstpflicht
Dienstleistung: Erfüllung von gesellschaftlich notwendigen Aufgaben bei Militär, Pflege, Betreuung, Katastrophenschutz, etc.
Integration: Verschiedene Milieus, Bevölkerungsgruppen und Mentalitäten treffen aufeinander, was Abschottung verhindert und Kommunikation innerhalb der Gesellschaft fördert.
Persönlichkeitsbildung: Unterstützung bei der Selbstfindung und Reife sowie wichtige Fähigkeiten wie Erste Hilfe.
Zahlen
Laut destatis (Seite 12) hatte es in Deutschland in den letzten 20 Jahren etwa 750000 bis 650000 Neugeborene mit deutscher Staatsangehörigkeit pro Jahr, die Tendenz zeigt kontinuierlich nach unten.
Bei der Analyse ist zu beachten, dass die Dienstdauer die Zahlen beeinflussen kann. So muss bei einer Dauer von unter 12 Monaten (=ein Jahr) die Zahl der Dienststellen entsprechend hochgerechnet werden.
Die Bundeswehr sagt, 2007 wären 67000 Wehrpflichtige einberufen worden. Die Frage ist, was diese statistische Zahl genau bedeutet und wieviel Bedarf die Bundeswehr tatsächlich hat. DER SPIEGEL berichtet im Oktober, 2008 wären laut Verteidigungsministerium insgesamt 68.270 Mann zur Bundeswehr eingezogen worden.
(Anmerkung: als ich vor ca. zwei Jahren recherchiert habe, lagen BW und Zivildienst etwa gleichauf bei je 50000-60000 im aktiven Dienst --CEdge 18:09, 15. Okt. 2009 (CEST))
Juristisches
Gesetzesänderungen, Grundgesetz, etc.
- Wehrdisziplinarordnung
- Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages
- Wehrpflichtgesetz
- Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten
- Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
- Gesetz über den Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
Ein Zusammenlegen der verschiedenen Gesetze für Soldaten und Zivildienstleistende könnte Sinn machen, wenn die verschiedenen Arten der Dienstleistung gleichgestellt werden.
Eine Änderung des Grundgesetzes wäre mindestens insofern nötig, als dass man Frauen ebenfalls verpflichten müsste.