Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/133

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Antrag

Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten

Kopiervorlage fürs Blog:

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[titel]Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten[/titel]
[text]Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge, bemessen an der zu erwartenden Arbeitslast, ein oder mehrere Antidiskriminierungsbeauftragte ernennen. Für den Antidiskriminierungsbeauftragten wird ein Reiseetat für 500 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.

Der Bundesvorstand möge bei der Auswahl nur diejenigen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland berücksichtigen, die kein innerparteiliches Amt und kein politisches Mandat innehaben. Des Weiteren möge der Bundesvorstand diejenigen Mitglieder bevorzugen, die über Fachwissen über bzw. Erfahrungen mit diskriminierenden Strukturen verfügen. Als Vorgabe für die Tätigkeit der Beauftragten möge er beschließen: "Das Ziel der Beauftragten ist es, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie, Lookism, Klassismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei zu bekämpfen. Sie sind Ansprechpartner_innen für Opfer und Zeugen von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei, bereiten falls notwendig Ordnungsmaßnahmen gegen Personen vor, die diskriminierendes Verhalten an den Tag legen und koordinieren bzw. unterstützen generell Maßnahmen gegen Diskriminierung in der Partei. Dazu gehört es auch, Richtlinien zu entwerfen, wie Sensibilität für diskriminierende Mechanismen erreicht und ihnen vorgebeugt werden kann, sowie anschließend die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen. Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Teilhabe in der Piratenpartei frei wird von Barrieren und sozialen Hürden. Die Beauftragten veröffentlichen vor Neuwahl des Bundesvorstandes einen gemeinsamen Bericht, in dem Erfolge wie Misserfolge ihrer Tätigkeit sowie weiterhin bestehende Probleme ausführlich darzulegen sind.[/text]
[antragsteller]Sebastian Jabbusch (übernommen von Andreas Preiß)[/antragsteller]
[stimmen]
[stimme abgabe="?"][name]Bernd Schlömer[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sebastian Nerz[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Markus Barenhoff[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Swanhild Goetze[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Sven Schomacker[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Katharina Nocun[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Klaus Peukert[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Christophe Chan Hin[/name][grund][/grund][/stimme]
[stimme abgabe="?"][name]Andreas Popp[/name][grund][/grund][/stimme]
[/stimmen]
[zusatz][/zusatz]
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AntragsText
Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge, bemessen an der zu erwartenden Arbeitslast, ein oder mehrere Antidiskriminierungsbeauftragte ernennen. Für den Antidiskriminierungsbeauftragten wird ein Reiseetat für 500 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Der Bundesvorstand möge bei der Auswahl nur diejenigen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland berücksichtigen, die kein innerparteiliches Amt und kein politisches Mandat innehaben. Des Weiteren möge der Bundesvorstand diejenigen Mitglieder bevorzugen, die über Fachwissen über bzw. Erfahrungen mit diskriminierenden Strukturen verfügen. Als Vorgabe für die Tätigkeit der Beauftragten möge er beschließen: "Das Ziel der Beauftragten ist es, Rassismus, Sexismus, Homophobie, Ableismus, Transphobie, Lookism, Klassismus und jegliche weitere Form von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei zu bekämpfen. Sie sind Ansprechpartner_innen für Opfer und Zeugen von Diskriminierung innerhalb der Piratenpartei, bereiten falls notwendig Ordnungsmaßnahmen gegen Personen vor, die diskriminierendes Verhalten an den Tag legen und koordinieren bzw. unterstützen generell Maßnahmen gegen Diskriminierung in der Partei. Dazu gehört es auch, Richtlinien zu entwerfen, wie Sensibilität für diskriminierende Mechanismen erreicht und ihnen vorgebeugt werden kann, sowie anschließend die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen. Des Weiteren ist darauf hinzuwirken, dass die Teilhabe in der Piratenpartei frei wird von Barrieren und sozialen Hürden. Die Beauftragten veröffentlichen vor Neuwahl des Bundesvorstandes einen gemeinsamen Bericht, in dem Erfolge wie Misserfolge ihrer Tätigkeit sowie weiterhin bestehende Probleme ausführlich darzulegen sind.
Begründung
Die aktuellen Vorfälle von Mobbing, Diskriminierung und Nötigungen zeigen, dass solcher Beauftragter wirklich benötigt wird. Dies bedeutet aber nicht, dass der Antidiskriminierungsbeauftragte wegen "aktueller" Fälle berufen werden soll. Es geht stattdessen vielmehr daraum bei zukünftigen Fällen einen Ansprechpartner zu haben. Die Piratenpartei Deutschland braucht ein geordnetes Vorgehen gegen Diskriminierung. Ein Klima, in dem Menschen, die auf Diskriminierung und deren Relativierung aufmerksam machen, oftmals als parteischädigend bezeichnet oder empfunden werden, macht es erforderlich, dass sich von offizieller Seite dieses Problems angenommen wird. In diesem Zusammenhang ist auch die Lektüre des "Offene(n) Brief(s) der Jungen Piraten an die Piratenpartei" vom 6.April 2012 empfehlenswert: https://junge-piraten.de/2012/04/06/offener-brief-der-jungen-piraten-an-die-piratenpartei/ LQFB Umfrage für den BuVo: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4102.html Ein solcher Beauftragter ist zunächst einmal Ansprechpartner für die Opfer von Mobbing und Diskrimierung. Er kann auf Wunsch aber auch vermitteln und so verhindern, dass alle Fälle "sofort" rechtlich vor Parteischiedsgerichten oder Gerichten geklärt werden müssen. Er kann vertraulich arbeiten und zwischen Tätern und Opfern vermitteln. Ein Antidiskriminierungsbeauftragter verhindert auch, dass die Piratenpartei gezwungen ist, die Opfer ausschließlich an die Polizei & Schiedsgerichte zu verweisen und stellt ein wichtiges Medium der Konfliktschlichtung dar. Sollte der Antidiskriminierungsbeauftragte erfolgreich sein, könnte im besten Fall sogar negative Medienberichte über ungeklärte Vorwürfe & Mobbing innerhalb der Piratenpartei (SpOn & Popkornpiraten lassen grüßen) verhindert werden. P.S.: - Bevor mir das vorgeworfen wird: Der Antragsteller beabsichtigt nicht sich für die Beauftragung zu bewerben. - Der Antrag wurde ursprünglich von Andreas Preiß gestellt. Er wurde laut BuVo-Sitzungsprotokoll abgelehnt, weil er keine Vorschläge zu Reisekosten enthielt. Daher habe ich im neuen Antrag 500 Euro für Reisekosten hinzugefügt. Dieser Betrag kann nach den Wünschen des BuVo angepasst werden.
beantragt am
18.02.2013
Antragsteller
Sebastian Jabbusch (übernommen von Andreas Preiß)
Meinungsbild in LQFB
https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4102.html
Umsetzungsverantwortlich
Markus Barenhoff

Beschluss

(Umlauf)beschluss des Bundesvorstandes vom 20.02.2013 #133: Einführung eines Antidiskriminierungsbeauftragten
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Text:
Der Bundesvorstand der Piratenpartei Deutschland möge, bemessen an der zu erwartenden Arbeitslast, ein oder mehrere Antidiskriminierungsbeauftragte ernennen.
  1. 15yes.png: Hilope, Johannes Ponader, alios, Bernd
  2. 15no.png:  
  3. Pictogram voting neutral.svg: Klaus, Swanhild

Ergebnis: angenommen
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