Bundesparteitag 2012.1/Geschäftsordnung/Alternative PhLo

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HINWEIS: Dieser Vorschlag enthält nur einen §10 da eine von mir vorgeschlagene GO sonst wortgleich mit der von plaetzchen vorgeschlagenen Geschäftsorgnung wäre. Der §10 war der einzige Punkt zu dem wir auf der von plaetzchen beschriebenen Telefonkonferenz keinen Konsens erreichen konnten. Mein Vorschlag für einen §10 beruht auf meinem bereits im LQFB vorgestellten Verfahren der Abgekürzten Kandidatenbefragung (Befragung fakultativ). Ich sehe den Vorteil diese Verfahrens immer noch darin, dass es dem Parteitag möglich ist uninteressante Kandidaten in ca. 4 Minuten abzuarbeiten und zugleich die Möglichkeit offen bleibt interessante Kandidaten klassisch zu grillen.


Geschäftsordnung für Bundesparteitage

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§10 Vorstellung der Kandidaten

(1) Jeder Kandidat erhält drei Minuten Zeit sich der Versammlung vorzustellen.

(2) Nach der Vorstellung stimmt die Versammlung darüber ab ob sie den Kandidaten befragen will. Wenn sich die Versammlung gegen eine Befragung des Kandidaten ausspricht endet seine Vorstellung.

(3) Spricht sich die Versammlung für eine Befragung des Kandidaten aus kommt es zu sechs gelosten Fragen. Diese Fragen können ab Eröffnung der Kandidatenvorstellung an mehreren Stellen der Halle in Urnen schriftlich eingereicht werden. Aus diesen werden von einem Beauftragten der Versammlungs- und Wahlleitung sechs Fragen gezogen. Der Kandidat erhält jeweils zwei Minuten diese Frage zu beantworten.

(4) Sollte die Versammlung mehrheitlich der Meinung sein, dass die Befragung des Kandidaten durch die gelosten Fragen nicht ausreichend war, wird für 10 Minuten eine freie Befragung des Kandidaten eröffnet.

(5) Durch weitere Abstimmungen kann die Befragung des Kandidaten um jeweils weitere 10 Minuten verlängert werden bis die Versammlung mehrheitlich der Meinung ist, dass der Kandidat ausreichend befragt wurde.

(6) Kandidaten die bereits auf ein vorangegangenes Amt kandidiert haben erhalten nur noch eine Minute zu begründen warum sie ebenfalls auf dieses Amt kandidieren.

(7) Eine Befragung ab Schritt 2. bleibt möglich.

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