Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X020

Einreichungsdatum

Antragstitel

LiquidFeedback stärken ohne Formalfoo und Satzungsänderungen

Antragsteller

Antragstyp

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

Liquid Democracy

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

LiquidFeedback stärken ohne Formalfoo und Satzungsänderungen

Die Organe der Piratenpartei treiben die Weiterentwicklung und Stärkung von LiquidFeedback für die innerparteiliche Erarbeitung von politischen Positionspapieren zielstrebig voran. LiquidFeedback ist kein Abstimmungstool, wie manche annehmen. LiquidFeedback dient der kollaborativen Arbeit an Texten. Dafür stellt das System zahlreiche Techniken zur Verfügung.

Der Bundesvorstand ist gehalten, selbst LiquidFeedback einzusetzen, um Positionen zu erarbeiten. Er ist insbesondere gehalten, die Ergebnisse aus LiquidFeedback vorrangig zu berücksichtigen und den Empfehlungscharakter der erfolgreichen LqFb-Initiativen für die politische Arbeit der Piratenpartei nutzbar zu machen.

In Anbetracht des Umstandes, dass sich innerhalb von LqFb inzwischen regelmäßig Piraten in einer Größenordnung beteiligen, die der Anwesenheit auf Bundesparteitagen entsprechen, darf der Bundesvorstand auch inhaltliche/programmatische Initiativen durch Vorstandsbeschluss legitimieren.

Der Bundesvorstand hat sicherzustellen, dass die Umsetzung der Datensatz-Korrekturen im Rahmen des CleanUp zügig abgeschlossen werden.

Der Bundesvorstand hat sicherzustellen, dass die Aktualisierungen der Software (Version 2.0) schnell in das Arbeitssystem der Piratenpartei übernommen werden.

Der Bundesvorstand hat sicherzustellen, dass die erfolgreichen LqFb-Initiativen, die die Arbeitsweise (z.B. Regelwerke) des Systems betreffen, durch die LqFb-Admins nahtlos umgesetzt werden.

Der Bundesvorstand hat sicherzustellen, dass Beauftragungen im Zusammenhang mit LqFb in ausreichender Zahl ausgesprochen werden und die Aufgaben auch erfüllt werden.

Der Bundesvorstand hat die Clearingstelle als eigenständige Instanz aufzulösen, da diese Stelle sich als überflüssig und Sand im Getriebe des LqFb-Betriebs herausgestellt hat. Das ist keine Kritik an denen, die diese Clearingstelle betreiben, es ist eine Kritik an Struktur und Aufgabe dieser Stelle.

LqFb gründet sich auf einen Beschluss des Bundesparteitags in Bingen:

Protokoll des BPT 2010.1 Beschlussfeststellung Der genaue Wortlaut des Antrags findet sich zwischen diesen beiden Links, hat aber leider im Protokoll keinen eigenen Anker (daher Direktverlinkung nicht möglich!).

Im Verlauf der praktischen Anwendung von LiquidFeedbck sind weitere Fragen aufgetreten, die geklärt werden müssen:

Aus der LqFb-Initiative 2468

  1. Auch künftig ist mit dem Austritt von Mitgliedern und dem Auftreten von »Phantom«-Mitgliedern zu rechnen. Bei diesen wird es wie bislang bereits außer einer unterschriebenen Beitrittserklärung kaum weitere Aktivitäten geben. Daher ist zu klären:
    1. Wie will der Bundesvorstand sicherstellen, dass nach dem Austritt von Mitgliedern deren Accounts in angemessener Zeit deaktiviert werden, wie sollen diese Accounts identifiziert werden?
    2. Wie will der Bundesvorstand bezüglich LiquidFedback mit den »Phantom«-Mitgliedern umgehen?
  2. Nach § 4 (4) der Bundessatzung ist die Stimmberechtigung an die Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen gekoppelt. Nach den verfügbaren Statistiken waren in den vergangenen Jahren jeweils rund die Hälfte der nominellen Piraten nicht stimmberechtigt. Neuere Schätzungen gehen sogar von inzwischen zwei Dritteln aus. Wie wirkt sich diese Beitrags-Pflicht auf eine Beteiligung an LiquidFeedback aus?
    1. Welche Beteiligungsmöglichkeiten an LiquidFeedback werden durch die nicht vorhandene Stimmberechtigung eingeschränkt?
      1. das Recht zum Einstellen von Initiativen und Anregungen im System?
      2. die Möglichkeit, Initiativen zu unterstützen und Anregungen zu bewerten?
      3. (allein) die Teilnahme am Voting bei Initiativen?
    2. Welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen wird der Bundesvorstand treffen, damit LiquidFeedback nicht zum Pranger für säumige Beitragszahler wird?
    3. Wie sollen diese Informationen jeweils aktuell gepflegt werden?
    4. Wie will der Bundesvorstand sicherstellen, dass diese Beteiligungsbeschränkungen die Nutzungshistorie der LqFb-Teilnehmer nicht aufheben?

Antragsbegründung

Erläuterung

Die kontinuierliche Arbeit an der Umsetzung von LqFb-Aktualisierungen ist seit März 2011 weitgehend unterbrochen. Nach der Neuwahl des neuen Bundesvorstandes gab es eine offensichtliche Vernachlässigung der zu erteilenden Beauftragungen: Beauftragungen für die Administration des LqFb-Systems wurden erst ab August 2011 ausgesprochen, zwei Beauftragte sind inzwischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und hatten insofern sicher in der Gründungsphase der Piratenfraktion keine Zeit, den Aufgaben für das Bundesliquid nachzukommen. Nur, um Verdienste nicht unter den Tisch fallen zu lassen: Nach der Dokumentation des Sicherheitslecks haben die LqFb-Admins in zügiger Weise das notwendige Patch eingespielt.

Die noch laufende LiquidFeedback-Initiative wird am 19. April 2012 abgeschlossen sein.

Liquid Feedback

Piratenpad

-

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

10.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft