Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S020

Einreichungsdatum

Antragstitel

Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

Antragsteller

Elukir, Dee Kay, Magges

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §10

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A § 10 als Abs. 3 oder an geeigneter Stelle einzufügen:

Die zuständigen Gebietsverbände veröffentlichen eine Kandidatenliste für die Bewerberaufstellung.
Diese Liste ist in angemessener Frist vor der Aufstellungsversammlung zu schließen.
Die Kandidatenliste sowie der Zeitpunkt der Schließung werden mit der Einladung bekannt gegeben.
Die Kandidatenliste kann durch Beschluss der Aufstellungsversammlung mit einfacher Mehrheit wieder geöffnet werden.
Alle Kandidaten weisen sich während der Aufstellungsversammlung als wählbar aus.
Die Aufstellungsversammlung entscheidet durch Beschluss mit einfacher Mehrheit über eine Vorauswahl der Kandidatenliste für die eigentliche Bewerberaufstellung wie folgt:

  • Alle Kandidaten erhalten die Möglichkeit sich sehr kurz vorzustellen.
  • Es erfolgt die geheime Zustimmungswahl (Voting) um die Kandidatenvorauswahl zu ermitteln.

Antragsbegründung

Alte Fassung:

(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände.
(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis.


Begründung:

Unser politischer Erfolg und die reine Anzahl an Parteimitgliedern bringt uns derzeit an unsere organisatorischen Grenzen. Gerade deshalb halten wir es für wichtig ein neues Bewerberverfahren zu schaffen, welches zukünftig effektiv, gleichberechtigt und sozialfriedlich den Ablauf der (Mandats-)Kandidatenbewerbung gestaltet. Sehr bewusst wollen wir keinem Piraten die Möglichkeit vorenthalten zu kandidieren. Wir wollen vielmehr ein Verfahren vorschlagen, das eine basisdemokratische und gerechte Grundlage bietet und trotzdem in der Lage ist, Aufwand, Zeit und Kosten zu sparen, wenn die Kandidatenliste eine organisatorisch kritische Masse erreicht. Der Antrag sieht absichtlich keine expliziten Vorgaben vor. Die Listengrößen zu verschiedenen Wahlen sowie in unterschiedlichen Untergliederungen können stark voneinander abweichen. Dieser Antrag bildet nur einen Rahmen, den die einzelnen Untergliederungen nach ihren Bedürfnissen über die Geschäftsordnung anpassen können.

Wann wird die Kandidatenliste vor der Versammlung geschlossen?

Der vorgeschlagene Zeitraum wäre mindestens 14 Tage vor der Versammlung, je nach Einladungsfrist auch länger. Die vage Angabe im Antrag "angemessen" ist trotzdem angebracht um den Vorstand im Falle von z. B. Neuwahlen nicht unnötig unter Druck zu setzen, weil durch eine fixe Vorgabe in der Satzung möglicherweise die Teilnahme an der eigentlichen Wahl in Gefahr ist.

Warum wird die Kandidatenliste geschlossen?

Die Kandidaten müssen sich so in der Regel frühzeitig für eine Kandidatur entscheiden und diese bekannt geben. Das soll den Piraten in ausreichendem Maß Zeit und Gelegenheit geben sich über die Kandidaten zu informieren.

Warum kann die Kandidatenliste dann wieder per Beschluss geöffnet werden?

Einerseits um dem unwahrscheinlichen Fall einer zu kleinen Abdeckung der Liste (durch Unfall, Tod, etc) zu begegnen. Andererseits um der Versammlung die Möglichkeit zu geben eine qualitativ bessere Kandidatenauswahl herzustellen. Beispiel: Viele Piraten sind zufrieden weil für einen Listenplatz oder -bereich schon viele kompetente Piraten gemeldet sind. Manch einer kandidiert genau deshalb nicht selbst. Plötzlich entscheiden fast alle diese Kandidaten die Kandidatur zurückzuziehen. Dann wäre es doch schade wenn keine Spontankandidatur möglich wäre.

Warum soll ich dann nicht grundsätzlich erst auf der Versammlung kandidieren?

Weil es ein sehr hohes Risiko ist. Einmal weil es nicht gesagt ist, dass die Versammlung sich dafür entscheidet die Kandidatenliste wieder zu öffnen. Und dann braucht man schon einen sehr hohen Bekanntheitsgrad unter den Piraten um an der Stelle gewählt zu werden.

Warum muss das Verfahren der Vorauswahl nochmal abgestimmt werden?

Es ist durchaus denkbar, dass bei kleineren Aufstellungsversammlungen keine organisatorisch kritische Masse erreicht wird. Dann lohnt sich das Verfahren nicht. Bei einer übersichtlichen Zahl an Bewerbern ist man schneller, wenn man den normalen Vorstellungs- und Fragen-Prozess durchläuft als per geheimer Wahl eine Vorauswahl zu finden.

Was passiert wenn das Verfahren nicht zum Einsatz kommt?

Dann bleibt alles so wie gewohnt. Jeder Kandidat erhält angemessen viel Zeit, um sich vorzustellen und wird von der Versammlung befragt. Dann folgt die Wahl.

Was passiert dann mit dieser Kandidatenvorauswahl?

Sobald diese Auswahl feststeht wird mit der eigentlichen Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen begonnen. Das heißt, erst jetzt stehen die eigentlichen Kandidaten für bspw. Landeslisten fest. Nun bekommt jeder Bewerber eine angemessene Zeit um sich vorzustellen und kann von der Versammlung befragt werden. Hieran schließt sich die eigentliche Wahl der Bewerber für die Wahl zur Volksvertretung an. Das Wahlverfahren hierfür ist jedoch nicht Teil dieses Antrags.

Liquid Feedback

nein

Piratenpad

Antragsfabrik

nein

Datum der letzten Änderung

31.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft