Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS009 EinreichungsdatumAntragstitelBeschlüsse am Bundesparteitag AntragstellerAntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §12 AntragstextEs wird beantragt § 12 Abs. 1 Satz 1 wie folgt abzuändern: Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit der akkreditierten Stimmberechtigten beschlossen werden. AntragsbegründungIm Moment ist es möglich, wenn beispielsweise 1000 Piraten akkreditiert sind, das bei Abwesenheit von 150 Piraten (z.B. während der Mittagszeit, bei gleichzeitiger Pressekonferenz und einem kleine Tumult im Foyer, etc.) und der Enthaltung von 100 Piraten eine Zustimmung von 501 Piraten genügt um eine Satzungsänderung zu bewirken - das wären lediglich 50,x % Eine aktive oder passive Enthaltungen (Abwesenheit von Abstimmungsberechtigten) muss als solche berücksichtigt werden. Bei einer akkreditierten Zahl von beispielsweise 1000 Piraten bedarf es dann einer Zustimmung von 667 Piraten, unabhängig von der Anzahl der abgegebene Stimmen. Diese Satzungsänderung könnte bewirken, das Stimmen außerhalb des Versammlungsraumes gezählt werden - was im Hinblick auf dezentralisierte Parteitage oder mehrere Versammlungsräume nicht von Schaden sein kann. Dadurch, das nur ein kleiner Prozentsatz der Piraten zum Parteitag kommt, wäre es sehr sehr wichtig das zumindest bei Satzungsänderungen 2/3 der Stimmberechtigten dem auch zustimmen und nicht, wie oben aufgezeigt, theoretisch 50,x % Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung02.04.2012 Status des Antrags |