Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 005

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S005

Einreichungsdatum

Antragstitel

Landesvorstände können durch den Bundesvorstand ermächtigt werden, ein Parteiausschlussverfahren einzuleiten.

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

Satzungsabschnitt A - §6

Antragstext

§6 Abs.3 Satz 3 wird neu gefasst:

Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand – oder der jeweils zuständige der Landesvorstand aufgrund einer erteilten Einzelermächtigung- beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet.

Antragsbegründung

Bisher kann nach dem Wortlaut der Bundessatzung nur der Bundesvorstand einen Antrag auf Parteiausschluss stellen. Durch die Neufassung behält der Bundesvorstand die Federführung und Erstentscheidung, kann aber den jeweiligen Landesvorstand ermächtigen, ohne dass dafür die Landessatzungen angespasst werden müssten.Erläuterung zum Begriff der Ermächtigung: Durch die Ermächtigung erhält ein Dritter die Erlaubnis, ein ihm sonst nicht zustehendes Recht selbst im eigenen Namen auszuüben. Ermächtigungen kommen sowohl im Zivilrecht als auch im öffentlichen Recht vor.

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

30.03.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft