Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 189
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP189 EinreichungsdatumAntragstitelSchulzwang/Schulverweigerer AntragstellerAG-Jugend vertr. d. Marcus.ripkens AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeBildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextSchüler, die den Schulbesuch verweigern, sollen Hilfe durch soziale Einrichtungen erhalten. Diese müssen durch geeignete Konzepte in ihrer Arbeit unterstützt werden. Ausserdem haben diese einen Bericht über den Grund der Verweigerung zu erstellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei soll der Schüler die Möglichkeit erhalten, seine Probleme innerhalb und außerhalb der Schule darzulegen. Das Jugendamt ist anschließend gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um dem Schüler einen Schulbesuch in einem Rahmen zu ermöglichen, der die Probleme des Schülers lösen kann. Beispiel: Angst vor Mitschülern, Verwahrlosung, Leistungsdruck etc. In einigen Bundesländern ist diese Regelung bereits vorgesehen oder in Kraft, wir fordern dies als bundeseinheitliche Regelung. Polizeiliche Maßnahmen sollen ausgeschlossen werden. Erziehungsberechtige sind verpflichtet, alle persönlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Teilnahme des Schülers am Unterricht sicher zu stellen. Dabei sollen die eigenen persönlichen und beruflichen Belange Berücksichtigung finden. Maßnahmen gegen die Erziehungsberechtigten sollen ausgeschlossen werden, wenn sie kein eigenes Verschulden am Fernbleiben des Schülers von der Schule trifft. Antragsbegründung- Liquid Feedback- PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung28.04.2012 Status des Antrags |