Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 189

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P189

Einreichungsdatum

Antragstitel

Schulzwang/Schulverweigerer

Antragsteller

AG-Jugend vertr. d. Marcus.ripkens

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Bildung und Wissenschaft„Bildung und Wissenschaft“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Schüler, die den Schulbesuch verweigern, sollen Hilfe durch soziale Einrichtungen erhalten. Diese müssen durch geeignete Konzepte in ihrer Arbeit unterstützt werden. Ausserdem haben diese einen Bericht über den Grund der Verweigerung zu erstellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dabei soll der Schüler die Möglichkeit erhalten, seine Probleme innerhalb und außerhalb der Schule darzulegen. Das Jugendamt ist anschließend gefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen um dem Schüler einen Schulbesuch in einem Rahmen zu ermöglichen, der die Probleme des Schülers lösen kann.

Beispiel: Angst vor Mitschülern, Verwahrlosung, Leistungsdruck etc.

In einigen Bundesländern ist diese Regelung bereits vorgesehen oder in Kraft, wir fordern dies als bundeseinheitliche Regelung.

Polizeiliche Maßnahmen sollen ausgeschlossen werden.

Erziehungsberechtige sind verpflichtet, alle persönlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Teilnahme des Schülers am Unterricht sicher zu stellen. Dabei sollen die eigenen persönlichen und beruflichen Belange Berücksichtigung finden.

Maßnahmen gegen die Erziehungsberechtigten sollen ausgeschlossen werden, wenn sie kein eigenes Verschulden am Fernbleiben des Schülers von der Schule trifft.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

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Piratenpad

Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

28.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft