Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 185

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P185

Einreichungsdatum

Antragstitel

Wirtschaftspolitische Grundsätze

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Antragstext

Ich möchte den Parteitag bitten, folgende grundsätzlichen Formulierungen zu diskutieren, und abschließend die Zustimmung zum Positionspapier quantitativ festzustellen.

Inhaltlich konkurrierende Anträge bitte in der Diskussion berücksichtigen.

Präambel

Um klar verständliche wirtschaftspolitische Ordnungen zu gestalten, bedarf es verständlicher Grundsätze. Folgende Grundsätze dienen dem Verständnis und stellen eine Information dar, wie PIRATEN Wirtschaftspolitik grundlegend argumentieren. Sie stellen gleichermaßen den initialen Lösungsraum für wirtschaftspolitische Aufgaben.

Die unten manifestierten Wirtschaftspolitischen Grundsätze folgen drei Prämissen:

(1) Die PIRATEN entwickeln unvoreingenommen sowie kritisch gegenüber herrschenden Lehrmeinungen und Quasi-Standards Wirtschaftspolitik.

(2) Die PIRATEN sehen in der Individuellen Freiheit der Menschen die angestrebte normative Grundlage einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung.

(2) Durch auf die Gesetzgebung wirkenden Lobbyverbände und eine unkritische herrschende Politik sehen die PIRATEN den Bürgerbezug der Staatsbildung gefährdet. Die PIRATEN wollen der Öffentlichkeit eine bürgerbezogene Perspektive geben und den Bürgern eine Alternative zu den herrschenden Machtverhältnissen bieten.


Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsordnung, Wirtschaftssystem

(1) Die Wirtschaft oder Ökonomie ist die Gesamtheit aller Einrichtungen und Handlungen, die der planvollen Deckung des menschlichen Bedarfs dienen. Wirtschaftspolitik beschäftigt sich mit Organisationsprinzipien von Wirtschaftssystemen und insbesondere deren rechtlicher Ordnung.

(2) Die Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist am Wohle der Allgemeinheit orientiert. Die Allgemeinheit wird jedoch nicht als Kollektiv verstanden, sondern als Jedermann.

(3) Die PIRATEN unterscheiden zwischen bürgerlichem und staatswesentlichem Wirtschaften: Das Bürgerliche Wirtschaften dient unmittelbar dem Bürger, das Staatswesentliche (Staatliche) Wirtschaften dient unmittelbar dem Staatswesen. Es ist zu betonen, daß für das Staatswesen jede Politik verantwortlich und vernünftig für sich selbst wirtschaftet.

(4) Das Staatswesen stößt mit der Einflußnahme auf das bürgerliche Wirtschaften an seine durch die Grundrechte bestimmten Schranken. Die PIRATEN lehnen eine unmittelbare Einflußnahme auf das bürgerliche Wirtschaften durch den Staat ab.

(5) Dagegen ist es gefordert, daß die Bürger das Staatliche Wirtschaften politisch gestalten. Das Staatswesen soll mit seinem Wirtschaften für den Staat bürgerbezogen der Allgemeinheit sowie den staatlich organisierten Gemeinwesen dienen.

(6) Die PIRATEN sehen die Gefahr einer Staatswirtschaft, die die Bürger zu Ihrem Nutzen einspannt. Die PIRATEN erkennen einen Interessenkonflikt im Staatswesen bezüglich des bürgerlichen Wirtschaftens und dem Machterhalt herrschender Politik. Die PIRATEN sind gegen einen neuen Merkantilismus in dem das bürgerliche Wirtschaften einer Staatsfinanzierung sowie anderen politischen Interessen untergeordnet wird.

(7) Die Soziale Marktwirtschaft erkennen die PIRATEN als wirtschaftspolitisches Leitbild an. Der Begriff "Soziale Marktwirtschaft" drückt aus, daß durch geeignete Ordnungspolitik des der bürgerlichen Gesellschaft verpflichteten Staatswesens eine Freie Marktwirtschaft "sozial" gemacht werden kann. Beabsichtigt ist nicht ein klassischer Sozialstaat zur nachträglichen Korrektur sozialer Probleme einer Freien Marktwirtschaft.

(8) Als Wirtschaftspolitische Aufgaben des Staates sehen die PIRATEN lediglich die Schaffung von Infrastrukturen, die dem bürgerlichen Wirtschaften dienen.

(9) Der Anspruch eine einzige Wirtschaftsordnung zu schaffen, die alle Aspekte berücksischtigt und formal untereinander abgleicht, halten die PIRATEN für anmaßend. Stattdessen sehen die PIRATEN verschiedenste ordnungspolitische Komponenten, die insgesamt die Wirtschaftsordnung darstellen, auch wenn die Theorien der Komponenten untereinander als widersprüchlich erscheinen. So gibt es z.B. die marktwirtschaftliche Komponente, die ergänzend zu der Selbstversorgung ist. De facto sind parallel zur staatlich geordneten Marktwirtschaft effektiv auch zentralwirtschaftliche, sozialwirtschaftliche und andere Lehrmeinungen vielfältig politisch umgesetzt. Diese Vielfalt muss ordnungspolitisch berücksichtigt und klargestellt werden.

(10) Die PIRATEN sehen es als notwendig an, daß vielfältige Theorien als ordnungspolitische Modelle für sich abgegrenzt entwickelt und umgesetzt werden können. So ist eine differenzierte, für die Öffentlichkeit verständliche, kritikfähige Wirtschaftsordnung machbar.

(11) Die PIRATEN betrachten diese unterschiedlichen ordnungspolitischen Komponenten der Wirtschaftsordnung als parallele Minimalsysteme. Diese Minimalsysteme sind einfach und verständlich zu gestalten, für sich klar separiert. Über definierte Schnittstellen sind die Minimalsysteme verbunden. Für die Modellierung der Minimalsysteme gilt der Grundsatz der Parallelität: Eine Ebene, keine Schnittpunkte. So ist es möglich die Teilsysteme konkurrierend zu betreiben, zu testen, auszutauschen ohne die gesamten Wirtschaftssysteme bzw. die gesamte Wirtschaftsordnung zu gefährden.

(12) Die PIRATEN sehen in der Selbstversorgung das ursprüngliche Wirtschaften der Menschen. Ein Recht zur Selbstversorgung begründet sich im Menschsein, als natürliches Recht jedes Menschen. Ein Mensch oder auch eine Gesellschaft von Menschen muß sich selbst mit dem versorgen können, was sie benötigen. Jedes weitere durch das Staatswesen geordnete Wirtschaftssystem wie das marktwirtschaftliche kann nur ergänzend zur Selbstversorgung gesehen werden.

(13) Die rechtliche Ordnung der Wirtschaftssysteme durch das Staatswesen muß sich normativ an der Individuellen Freiheit der wirtschaftenden Menschen orientieren.

(14) Aus einer globalen Perspektive stellen die PIRATEN fest, daß sie die verschiedenen Wirtschaftssysteme anderer Völker sowie Wirtschaftsordnungen anderer Staaten sowie Gemeinschaften anerkennen und respektieren.


Natürliche Ressourcen

(1) Natürliche Ressourcen sind ursprünglich kein Eigentum oder Besitz.

(2) Natürliche Ressourcen im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden sich im Besitz der Bürger.

(3) Das Staatswesen übt auf dem Territorium der Bundesrepublik die Hoheit über die Natürlichen Ressourcen aus. Grundsätzlich ist ihre Verfügbarkeit vom Rechtsstaat so zu ordnen, daß diese Ressourcen mittel- sowie unmittelbar gleichermaßen allen Bürgern zur Verfügung stehen.

(4) Ist es aus bestimmten Gründen - wie der potentiellen mißwirtschaftlichen Ausbeutung oder Zerstörung - nicht möglich, daß eine Natürliche Ressource allen Bürgern zur Verfügung steht, wird das Staatswesen aus dieser Gemeingut schöpfen bzw. schöpfen lassen. Wird das geschöpfte Gemeingut jemandem zugesprochen, ist zu berücksichtigen, daß er nur so viel durch seine Arbeit als Eigentum einfahren kann, wie er für seinen Lebensvorteil davon Gebrauch machen kann, bevor es verdirbt. Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht. - Nichts in der Natur darf zu Eigentum gemacht werden, daß es verdirbt oder zerstört wird.

(5) Die PIRATEN respektieren Natürliche Ressourcen auf dem Territorium anderer Völker und Staaten als in deren Besitz. Jedoch sehen die PIRATEN die einzelnen Bürger der Bundesrepublik als Mitglieder einer Welt-Gesellschaft an den Natürlichen Ressourcen der Welt beteiligt, die nicht territorial beansprucht werden, bzw. die nicht an Territorien gebunden sind. Das Staatswesen vertritt im internationalen Kontext die Bürger und ermöglicht ihnen umfassend selbstbestimmte transnationale Beziehungen.


Schöpferische Kraft, Eigentum, Besitz, Gesellschaft, Gemeinschaft, Gemeingut

(1) Das Grundgesetz garantiert dem einzelnen Bürger sein Eigentum. Eigentum stellt in unserer Wirtschaftsordnung eine wesentliche Komponente dar, da ihr Eigentum unmittelbar dem Bedürfniss einzelner Bürger bzw. ihrer Gemeinschaften dient: Eigentum befreit sie existentiell und sichert sie ebenso ab. Die grundrechtlich Gewährleistung des Eigentums und Erbrechts verpflichtet den Menschen jedoch dazu, daß er sein Eigentum zum Wohle der Allgemeinheit einsetzen soll. Die Bindung an das Gemeinwohl ermöglicht es jedem Menschen, in seinem Sinne durch den Gebrauch seines Eigentums der Allgemeinheit zu dienen. Was aus diesem Anspruch folgt, ist direkte Demokratie durch die Tat.

(2) Eigentum entsteht orginär durch die schöpferische Kraft - aus individuellem Geist sowie Bedürfnis des Menschen. Wesentlich ist es individuelles Eigentum, was existentiell mit dem Menschen verbunden ist. Das "Eigentum" als staatlich garantierte rechtliche Herrschaft über eine Sache ist wesentlich ein "Eigentumstitel". Begrifflich kann man individuelles "Eigentum" klar von rechtlichen "Eigentumstiteln" unterschieden: Was Menschen individuell für sich als Eigentum benötigen und schaffen, bzw. was die Staatsgewalt Rechtspersonen rechtlich als Eigentumstitel zugesteht. So wird auch verständlich, dass nur der Eigentumstitel rechtlich belastet werden kann und somit einen wirtschaftlichen Geldwert darstellt.

(3) "Eigentum" ist nicht gleich "Besitz", der sich durch eine tatsächliche Herrschaft über eine Sache bestimmt.

(4) Jedem Menschen steht es frei mit seiner Schöpferischen Kraft in Gesellschaft zu leben sowie sich an Gemeinschaften zu beteiligen.

(5) Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften sind politische Konstrukte. Juristische Personen genießen ihrem Wesen nach bedingt Schutz durch bürgerliche Grundrechte. Das Wesen der Juristische Personen bestimmt die Wirksamkeit des Schutzes und wird praktisch durch die Politik geordnet.

(6) Eine wesentliche Angleichung der Juristische Personen mit Menschen lehnen die PIRATEN ab. Insbesondere die Interpretation, daß Gesellschaften bzw. juristische Personen eine ursprüngliche schöpferische Kraft besitzen. - Ein kritisches Augenmerk gilt dabei dem Begriff "Person", der zunehmend Gebrauch findet.

(7) Gemeingut ist ein Gut, das für alle Nachfrager in der Regel frei zugänglich ist. Die allgemeine Verfügbarkeit von Gemeingut kann jedoch zu unwirtschaftlichem Verhalten führen. Das Gemeingut der Gesellschaft kann deshalb vom Staatswesen geordnet werden, um Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und ähnliche Aspekte der Vernunft zu berücksichtigen.

(8) Wird Gemeingut an sich jemandem als Eigentum zugesprochen, muß es jedem Bürger gleichermaßen als Eigentum zugesprochen werden, denn jeder Bürger ist ursprünglich an dem Gemeingut beteiligt. Denjenigen die das Gemeingut ebenso benötigen müssen weiter ein Nutzungsrecht haben. Es geht hierbei nicht um eine Kollektivierung von Gemeingut, sondern um das ursprüngliche Recht des einzelnen Bürgers / der Allgemeinheit / Jedermanns am Gemeingut.


Infrastruktur, öffentliche Einrichtungen

(1) Infrastuktur ist der Unterbau einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft.

(2) Die PIRATEN unterscheiden "private Infrastruktur" der bürgerlichen Gestaltung und "öffentliche Infrastruktur" der staatlichen Gestaltung als öffentlichen Angelegenheit.

(3) Da öffentliche Infrastruktur von der bürgerlichen Gesellschaft politisch beauftragt und finanziert wird, ist sie Vermögen an dem jeder einzelne Bürger gleichermaßen beteiligt ist. Sie ist ein Ursprung von Gemeingut.

(4) Private Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie ein natürliches Monopol darstellen.

(5) Öffentliche Infrastrukturen müssen regelmäßig geprüft werden, ob sie dem Bürger dienen bzw. ob Mißbrauch vorliegt.

(6) Es steht den Staatswesen und Kommunen frei, durch politische Gestaltung öffentliche Infrastrukturen parallel zu privaten Infrastrukturen zu schaffen.

(7) Die PIRATEN erkennen Öffentlich-rechtliche Anstalten ihrem Wesen nach als Behörde: Eine staatliche Einrichtung, die im weitesten Sinne für die Erfüllung von Aufgaben des Staates und dabei insbesondere für Dienstleistungen des Staates gegenüber seinen Bürgern zuständig ist. Diese sind nicht marktfähig. Hierbei handelt es sich um gemeinwesenliche Selbstversorgung. Die Finanzierung erfolgt über Steuern, Abgaben sowie Gebühren. Diese Einrichtungen müssen klar zur Privatwirtschaft abgegrenzt werden. Privatwirtschaftliche Geschäftsgegenstände stehen diesen Einrichtungen nicht zu.

(8) Die PIRATEN erkennen Körperschaften des öffentlichen Rechts als öffentliche Angelegenheit. Jedoch sind insbesondere Personalkörperschaften auf die Notwendigkeit von Zwangsmitgliedschaft zu überprüfen.

(9) Kapitalgesellschaften, deren Gesellschafter Gemeinwesen wie z.B. Kommunen sind, sind rein privatwirtschaftlichen Unternehmen gesetzlich gleichzustellen.


Monopole, Kartelle, Patente

(1) Ein "Monopol" bezeichnet einen einzelnen Aspekt (Punkt), der durch sein Potential die geschaffene Ordnung des ihn beinhaltenden Systems außer Kraft setzt - Der Zweck der Ordnung wird nicht mehr erreicht. Für ein Marktwirtschaftliches Monopol gilt so: Es stört die Marktwirtschaftliche Ordnung.

(2) Ein Kartell bestehend als Bündnis eigentlicher Konkurrenten kann ebenfalls die derzeitige Marktwirtschaftliche Ordnung stören, wenn sie Preis- oder Mengen- bzw. Leistungs-Absprachen monopolbildend umsetzen. Ebenso sind Oligopole kritisch, die sich faktisch stillschweigend angleichen.

(3) Die PIRATEN sehen es in einem marktwirtschaftlichen Zusammenhang als notwendig an, Monopol - sowie Kartellbildung zu unterbinden und Oligopolen entgegenzuwirken.

(4) Alterativ ist für die PIRATEN denkbar, daß das ökonomisches Gut der Kartell- bzw. Monopolbildung als nicht marktfähig erkannt wird. Über die Legislative bzw. die politische Gestaltung werden dann strukturelle Änderungen in der Wirtschaftsordnung umgesetzt, so daß die betroffenen Güter sowie Dienstleistungen befreit werden.

(5) Patente und ähnlich hoheitlich erteilte Schutzrechte sehen die PIRATEN als befristete Monopole, die das Staatswesen dem Nutznießer gewährt, wenn im Gegenzug ein Nutzen für die Allgemeinheit / die Bürger entsteht. Die Praxis zeigt jedoch, daß der erwartete Nutzen für die Bürger meist nicht gegeben ist. - Im Gegenteil: Die PIRATEN sehen hier ein großes Potential des Mißbrauchs und lehnen deshalb hoheitlich erteilte ausschließliche Schutzrechte ab.

(6) Natürliche Monopole entstehen von selbst, z. B. durch Marktvorsprung, Produktions-, Standortvorteil sowie aufgrund von Markteintrittsbarrieren. Hier ist regelmäßig zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit noch gegeben ist, bzw. ob der Monopolist seine Vormachtstellung gegenüber den Bürgern mißbraucht.


Geldpolitik

(1) Dem Geld kommt als Tauschmittel der Marktwirtschaft eine besonderer Stellenwert zu. Es ist ein Wertäquivalent für Güter sowie Dienstleistungen.

(2) Geld entsteht durch den Prozeß der Geldschöpfung. Die PIRATEN sind sich bewußt, daß es verschiedenste Arten von Geld bzw. verschiedenste Systeme zur Geldschöpfung gibt.

(3) Der Euro wird durch das Eurosystem geschöpft als "Zentralbankgeld". Die Bundesbank ist wie die Europäische Zentralbank (EZB) ein Teil des Eurosystems. Die EZB ist ein politisches Konstrukt, eine Rechtsperson. Die EZB ist allein befugt, die Ausgabe des Euro zu genehmigen. Die PIRATEN erkennen in der EZB die gemeinsame Währungsbehörde der Staaten Europas. Die PIRATEN befinden die Unabhängigkeit der EZB generell als fragwürdig.

(4) Der Euro ist sogenanntes Fiat-Geld, ein Kreditgeld, bei dem von Seiten des Emittenten keine Einlöseverpflichtung in einen bestimmten Gegenwert besteht. Seine Akzeptanz wird durch gesetzliche Vorschriften erreicht und sichergestellt, als gesetzliches Zahlungsmittel.

(5) Auf Basis des Euro können zudem Geschäftsbanken Geld schöpfen: Das Giral- bzw. Geschäftsbankengeld. Dieses Geld entsteht ebenfalls durch Kredit, den die Geschäftsbanken gewähren. Oder durch das Eintauschen von Bargeld in sogenanntes Sichtguthaben. Geschäftsbanken sind in der Lage auf Grundlage des eingezahlten Bargelds, ein Vielfaches an Giralgeld durch Kreditvergabe zu schöpfen. Zudem können sie durch den Kauf von Real-Vermögen weiteres Giralgeld schöpfen.

(6) Neben dem Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel benutzt der Bürger hauptsächlich Giralgeld. Die PIRATEN sind sich des Unterschieds bewußt: Giralgeld ist kein gesetzliches Zahlungsmittel. - Obwohl die Einheit "Euro" den Anschein gibt, besteht keine Deckung des Giralgeldes durch gesetzliches Zahlungsmittel. Die PIRATEN sehen diese Unterdeckung des Giralgeldes als systemkritisch an. Die PIRATEN fordern eine vollständige Unterlegung des Giralgeldes mit der dargestellten Währung.

(7) EZB-Geld sowie Giralgeld entsteht durch Kredit. An jeden Kredit ist immer Zins und Tilgung als Schuld gebunden sowie Eigentum des Kreditnehmers als Sicherung.

(8) Die PIRATEN erkennen die Verzinsung von Geldschuld insbesondere die rekursive Verzinsung komplexer vernetzter Finanzprodukte als Ursache für ein exponentielles Wachstum der Geld- bzw. Geldschuldmenge. Der daraus resultierende Geldwucher ist ebenso Antrieb einer zunehmenden Verschuldung, der keinerlei reale Vermögenswerte mehr gegenüberstehen.

(9) Die PIRATEN sehen es zumindest als fragwürdig an (wertloses) Fiat-Geld bzw. Giralgeld als Schuld mit Eigentum des Schuldners abzusichern, da hier zur Tilgung der zinsbelasteten Schuld in Summe ein immer rasanter werdender Eigentumsübergang realer Vermögenswerte auf die geldschöpfenden Institute erzwungen wird.

(11) Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Kapitaldeckung des Fiatgeldes durch natürliche Ressourcen wie Land. Diese monetäre Wertstellung führt zu einer Ausbeutung der Natürliche Ressourcen sowie zu einem Eigentumsübergang von Menschen ohne ausreichendes Geldeinkommen zu Menschen mit Geldvermögen bzw. Geldschöpfungsmonopol. Besonders wird das beschleunigt, wenn der Besitz von Realvermögen sowie die Erhaltung von Realvermögen Geldschuld entstehen läßt.

(12) Die PIRATEN sehen in der ausschließlichen Möglichkeit zur Geldschöpfung durch die Geschäftsbanken und Zentralbanken ein Quasi-Monopol der Geldschöpfung. Die PIRATEN wünschen die Aufhebung des Geldschöpfungsmonopols.

(13) Die PIRATEN sehen es im Sinne einer Sozialen Marktwirtschaft als notwendig an, dem gesetzlichen Zahlungsmittel des Staatswesens bürgerliche Währungen als Wertkorrektiv gegenüberzustellen. Diese müssen frei an Devisenbörsen auch gegen gesetzliches Zahlungsmittel gehandelt werden können. Spekulative Kursschwankungen bzw. -manipulationen können dann durch eine Tobin-Steuer gedämpft werden. Die Art und Weise der bürgerlichen Geldschöpfung ist frei.

(14) Die PIRATEN erkennen Geld als definiertes Kunstprodukt. Geld sowie Geldschöpfung ist bestens geeignet für die mittelbare Ordnung bestimmter Märkte. So ist es denkbar, für verschiedene Märkte verschiedene Währungen herzustellen, die den ggf. speziellen Anforderungen entgegenkommen.

(15) Die PIRATEN sehen in der Idee freier bürgerlicher Währungen eine Alternative zum Geldschöpfungsmonopol der Geldinstitute. Jedoch besteht die Notwendigkeit einheitlicher Verrechnungs- bzw. Umlaufwährungen als nicht ausschließliches gesetzliches Zahlungsmittel.


Abgrenzung zu anderen Politiken: Finanzpolitik, Sozialpolitik, etc

(1) Das Wirtschaften des Staates ist selbstverständlich auch von seinen Finanzen abhängig. Die Finanzen bestimmen den Haushalt, die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates. So fordert das Wirtschaften des Staates die Finanzpolitik, diese Finanzen bereitzustellen. Jedoch hat die Finanzierung der unterschiedlichen politischen Maßnahmen bzw. der Ministerien nichts mit Wirtschaftspolitik an sich zu tun, die dem bürgerlichen Wirtschaften dient.

(2) Die Finanzpolitik des Staatswesens mit der Wirtschaftspolitik zu verweben, birgt für die PIRATEN die Gefahr eines neuen Merkantilismus, in dem das Wirtschaften der Bürger der Finanzierung des Staates untergeordnet wird.

(3) Gleiches gilt für die Sozialpolitik. Hier sehen die PIRATEN die Gefahr der Instrumentalisierung des bürgerlichen Wirtschaftens. Die Sozialpolitik ist unabhängig von der Wirtschaftspolitik. Sie ist lediglich bestimmt durch die soziale Verpflichtung des Staatswesens gegenüber jedem einzelnem Bürger als der Allgemeinheit.

(4) Die PIRATEN sind aus wirtschaftspolitischer Sicht sowie aus Gründen der Machtkonzentration davon überzeugt, daß Wirtschaftspolitik für sich alleinstehen muß und nur dem bürgerlichen Wirtschaften dient.

(5) Die PIRATEN halten eine klare systemische und fachliche Trennung zwischen den Politiken ein, ganz nach dem Grundsatz der Parallelität von Systemen.

(6) Die PIRATEN fordern eine weitestgehende Befreiung des Bürgerlichen Wirtschaftens von staatlicher Büro- und Technokratie. Besonders kritisch betrachten die PIRATEN die Entwicklung zur Cyberkratie, die durch die zunehmende Vernetzung von Informationsmaschinen öffentlicher Institutionen entsteht. Hierbei bemerken die PIRATEN die Aufhebung der Gewaltenteilung in der entstehenden systemimmanenten Gewalt.

(7) Die PIRATEN sind gegen die Erfassung des einzelnen Bürgers sowie der Gesellschaft als staatswirtschaftliches Personal oder ähnliches: Z.B. im Sinne von "Humankapital"

(8) Die PIRATEN sehen die durch den Staat erhobenen Steuern und geschaffenen Abgaben zur Finanzierung des Staatswesens als ein nötiges Beisteuern und Beigeben der Bürger. Die Steuern und Abgaben müssen jedoch regelmäßig auf ihre Grundsätze und auf ihre Verhälnismäßigkeit geprüft werden. Zudem dürfen Steuern und Abgaben keinen maßgeblichen Einfluß auf das bürgerliche Wirtschaften haben.

(9) Die Staatsverschuldung und das Schuldenmanagement ist Sache der Finanzpolitik. Aus wirtschaftspolitischer Sicht lehnen die PIRATEN eine Verschuldung des Staates ab, da zur Sicherung der Staatsschulden auf dem Geldmarkt die Zukunft der Bürger verpfändet wird. Staatsschulden sind abzubauen, die Kosten des Staatswesens zu reduzieren; - damit zukünftig das aus der Arbeit der Bürger entstandene Eigentum ihnen selbst und der Allgemeinheit zugute kommt und nicht durch Abgaben und Steuern mittels Geldschuld enteignet wird.


Globalisierung

(1) Die Informations- und Kommunikationstechnologie sowie die Möglichkeit zu reisen, ermöglicht ein Bewußtsein des Einzelnen für die Welt und deren globale Zusammenhänge.

(2) Aus dieser Globalisierung ihres Bewußtseins leiten die PIRATEN Respekt und Verantwortung vor der Welt ab.

(3) Die Freiheiten der globalen Kommunikation sowie der Möglichkeit zu reisen, sind wesentlich für die Selbstbestimmung eines Menschen.

(4) Die Möglichkeit unter Völkern sowie Staaten gemeinsame Verträge zu schließen, läßt eine politische Gestaltung globaler Wirtschaftssysteme zu und schafft so weitere Komponenten der Wirtschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Das Staatswesen vertritt die Interessen seiner Bürger bei der Schaffung entsprechender internationaler Rechtsgrundlagen nach geltendem nationalem Recht.

(6) In seinen internationalen Abkommen ermöglicht das Staatswesen den betroffenen Menschen selbstbestimmte transnationale Beziehungen, auf die an sich das Staatswesen keinen Einfluß nehmen darf.

(7) Die PIRATEN lehnen eine Kapital- und Zahlungsverkehrsfreiheit ohne die Freizügigkeit der Menschen ab.

Antragsbegründung

Im Hinblick auf eine programmatische Arbeit sollen die Wirtschaftspolitischen Grundsätze Standpunkte zu verschiedene wirtschaftspolitische Themen verifizieren. Dieses Positionspapier ist kein Programm sondern es sind Positionen, die in der weiteren programmatischen Arbeit eingenommen werden sollen.

Das Positionspapier soll eine kontroverse Reflektion im Bundesparteitag forcieren und den Grad der Zustimmung feststellen.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

24.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft