Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 180

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P180

Einreichungsdatum

Antragstitel

Kindern die Zukunft - Die Rechte des Kindes

Antragsteller

Raphael Arlitt

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

Geschlechter- und Familienpolitik„Geschlechter- und Familienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

  • Recht auf Gleichbehandlung

Nach dem Grundgesetzt darf kein uneheliches Kind dem ehelichen Kind gegenüber benachteiligt werden. Ebenso sollen auch keine ehelichen Kinder unehelichen Kindern gegenüber Nachteile erfahren dürfen.

  • Recht auf Sorge

Ein Kind hat das Recht auf die Umsorgung durch seine Eltern in jeder Lebensphase ab dem Moment der Zeugung. Die Piraten fordern die Verpflichtung beider Elternteile das ungeborene und geborene Kind zu umsorgen ab dem Zeitpunkt der Zeugung. Hierbei steht die elterliche Sorge für die Pflicht und das Recht der Eltern das Kind zu umsorgen. Diese Sorge geht mit der Zeugung automatisch auf beide Eltern über. Die Sorge kann nicht im Namen des Kindeswohles übertragen werden. Das Kind hat ein Recht auf seine beiden Eltern. Jedoch kann bei schwerwiegenden genau zu definierenden Kindeswohlgefährdungen die Sorge einem oder beiden Eltern entzogen werden, dies aber auch nur temporär für ein halbes Jahr. Danach ist die Situation und die Entwicklung der Eltern zur Wahrung des Kindeswohles neu zu bewerten.

  • Recht auf beide Eltern

Das Kind hat das Recht auf seine Mutter und seinen Vater in jeder Lebensphase. Dieser Rechtsanspruch beginnt ab dem Zeitpunkt der Zeugung.

  • Recht auf paritätische Betreuung durch die Eltern

Das Kind hat ein Anrecht auf die qualitativ und quantitativ paritätische Betreuung durch seien Eltern. Eine gleichteilige und gleichberechtigte Verantwortung inklusive Betreuung und Erziehung des Kindes ist im Interesse des Kindes. Es hat das Recht auf unterschiedliche Erziehungsimpulse beider Eltern in allen Lebensphasen. Es ist von wichtiger Bedeutung, dass das Kind Rollenmodelle durch Mutter wie durch den Vater erfährt. Hierzu fordern die Piraten eine Präsenz beider Eltern im Alltag des Kindes. Diese paritätische Präsenz ist aufrechtzuerhalten auch nach der Trennung der Eltern.

  • Recht auf erhalt der Beziehung zu beiden Eltern auch nach deren Trennung

Da beinahe jede zweite Ehe geschieden wird, und häufig hiervon auch Kinder betroffen sind, ist es wichtig für diesen Fall Regelungen zu finden, die es dem Kind erlauben beide Elternteile zu erhalten. Das Kind hat ein Recht darauf von beiden Eltern auch nach der Trennung der Eltern umsorgt zu werden. Dabei ist das Kindesrecht über den Interessen der Eltern zu stellen. Diese müssen ihre Paarkonflikte auch nach der Trennung im Interesse des Kindes aus den zurückstellen und sind gezwungen als Eltern in allen belangen des Kindes weiterhin zu kommunizieren und einvernehmliche Lösungen in den Fragen der Betreuung und Erziehung zu finden.

  • Recht auf Unbetroffenheit durch Trennung der Eltern

Wenn Eltern sich Trennen, soll dies möglichst geringe Auswirkungen auf die Kinder haben. Um Trennungsverluste eines Elternteils für das Kind zu vermeiden, wird das Doppelresidenzmodell als Standardnachtrennungssituation etabliert. Der Begriff „Doppelresidenzmodell“ unterstreicht im Gegensatz zum bisherig dem alten Rollenverständnis zwischen Mann und Frau entsprechendem „Residenzmodell“ die (anteilig) gleichwertige Beherbergung und Betreuung von Kindern durch ihre getrennt lebenden Eltern und somit die konsequente Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge auch nach Trennung und Scheidung. Beide Eltern erhalten Hilfen vom Staat (z.B. Steuererleichterungen, Steuerklasse 2), um für die zusätzlichen Wohnraumbedarf für das Kind vorzuhalten.. Dies sichert die paritätische gleichberechtigte gemeinsame Betreuung des Kindes durch beide Elternteile. Von diesem Modell kann nur abgewichen werden, wenn beide Eltern dies einvernehmlich und nicht gegen den Wunsch des Kindes vereinbaren. Auch nur dann können die Eltern den Wohnort aus dem bisherigen Umfeld des Kindes herauslegen. Getrennt lebenden Eltern sind von der Gesellschaft (vom Staat) berufliche Flexibilitäten einzuräumen, um die Betreuung des Kindes mit dem Beruf zu vereinbaren.

  • Recht des Kindes auf die Vereinbarkeit von Beruf mit Familie für dessen Eltern

Das Kind hat ein Recht auf die Betreuung und Erziehung durch beide Eltern. Hieraus leitet sich das Kindesrecht ab, dass beide Eltern die Möglichkeit erhalten Beruf mit Familie durch geeignete Arbeitszeitmodelle zu vereinbaren.

  • Recht auf Sozialisierung mit anderen Kindern

Großfamilien sind heute die Ausnahme. Kinder wachsen zum Teil ohne Geschwister oder andere Kinder in Ihrem Umfeld auf. Eine Betreuung durch die Eltern wird gewünscht, es ist aber ebenso wichtig, dass Kinder früh die Möglichkeit erhalten sich mit anderen Kindern in ihrem Sozialverhalten zu entwickeln. Kind hat ein Recht mit anderen Kindern – auch ohne die direkte Anwesenheit der Eltern – eigene Freiräume zu nutzen und auf eine individuelle Entwicklung. Hieraus ergibt sich der Rechtsanspruch des Kindes auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr.

  • Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz

Aus dem Recht des Kindes auf Sozialisierung mit anderen Kindern ergibt sich das Recht auf einen Kinderkrippen-, Kindergartenplatz. Es ist durchaus zu fördern Kinder auch unterschiedlichen Alters in Gruppen spielen zu lassen, da hierin das Sozialverhalten, zum einen durch das Lernen von älteren Kindern, zum anderen durch die Übernahme von Verantwortung von jüngeren Kindern, besonders die Entwicklung des Kindes fördert.

  • Die Kosten der Kinderbetreuungsplätze sollen von der Allgemeinheit getragen werden.
  • Der Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ist durch die Eltern des Kindes einklagbar.
  • Eltern die Kinder im eigenen Haushalt selbst betreuen möchten, sollen dies, unter Wahrung des Kindesrechtes auf Sozialisierung mit anderen Kindern, auch durchführen. Der Staat fördert dies jedoch nicht durch finanzielle Gaben (Herdprämie), da hierdurch gerade Kinder bildungsferner Schichten, von der frühkindlichen Bildung ferngehalten werden.
  • Recht und Pflicht auf Schulbildung

Das Kind hat ein Recht auf qualitativ wie quantitativ umfassende Schulbildung. Die Qualität soll sich mindestens im oberen Drittel im internationalen Vergleichsmaßstab bewegen (Pisa Studie). Quantitativ hat jedes Kind ein Recht auf 10 Jahre Schulbildung. Hiermit wird auf das Recht des Kindes hingewiesen. Keiner - auch nicht die Eltern - können das Kind zwingen, die Schulbildung "abzubrechen" oder arbeiten zu gehen.

  • Recht auf Ausbildungsplatz

Jedes Kind hat das Recht auf einen Ausbildungsplatz. Der Staat hat Maßnahmen zu ergreifen, dieses Recht in der Praxis zu implementieren. Das Ziel kann durch steuerliche Auflagen von Arbeitgebern implementiert werden.

  • Recht auf Studienplatz

Jedes Kind hat bei geeigneter Vorqualifikation (Fachhochschulreife, Hochschulreife) das Recht auf einen Studienplatz. Studiengebühren sollen hierfür nicht anfallen. Das Recht beinhaltet ebenso eine Maximalverhältnis von Studierenden zum Lehrenden, welches nicht überschritten werden darf.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

19.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft