Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 174
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Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP174 EinreichungsdatumAntragstitelLuftreinhaltung in Wohngebieten mit ungeregelten,(durch menschliche Vernunft geregelten Ofenheizungen,im weiteren Text MVG genannt)ältern oder moderneren Heizungen für feste Brennstoffe ohne elektronische Regelung. AntragstellerWillifred AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeGesundheit AntragstextIn einigen Städten oder Orten gibt es seit einiger Zeit sogenannte Feinstaubzonen.In diesen werden Kraftfahrzeuge je nach Schadstofferzeugung zugelassen oder ferngehalten.Es ist bekannt,dass die Luft in diesen Gebieten bereits unterschwellig durch MVG-Anlagen beastet sein kann. Feinstaubmesspunkte befinden sich an verkehrstechnisch markanten Punkten. In Wohngebieten mit MVG-Anlagen sind mir derzeit keine Messpunkte bekannt. Diese Messpunkte,welche für den Verkehr errichtet wurden,können daher keine,oder wenn doch,nur eine sehr unvollständige Aussage über die tatsächliche Luftqualität in diesen MVG belastetn,vielleicht vom Vekehr sogar verschonten Gebieten liefern. Die Bürger in diesen Wohngebieten mit MVG haben jedoch ebenso einen Anspruch auf saubere Luft! Mein Anliegen gilt daher,in MVG-Gebieten vorerst mit portablen Feinstaubmessgeäten (der Mietpreis ist nicht besonders hoch)Messungen durchzuführen,um dann eventuell weitere Massnahmen zu veranlassen. AntragsbegründungFeuerstätten für feste Brennstoffe dürfen nach neuer DIN(Deutsche Industrie Norm )nur noch 75 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas produzieren.Diese Messung erfolgt 1 Stunde nach Betrieb mit voller Nennleistung,also wenn ein grosser Anteil der Schadstoffe von An- und Nachheizphase bereits durch den Laborschornstein entwichen ist(vergleiche Messung bei alter Dieselnorm). In der Praxis haben wir aber keinen Laborschornstein,sondern wenn die Abgase nicht in der Stratosphäre verschwinden, nur die nachbarliche Umgebung. Ob der Labormesszustand bei einem normalen Ofennutzer erreicht wird,sei dahingestellt. Die Schadstoffmenge eines Kubikmeters Ofenabgas benötigt daher eine Verdünnung von 1500 Kubikmetern Luft,um bei unbelasteter Luft den EU Grenzwert von 50 Mikrogramm per Kubikmeter einzuhalten. Umgerechnet auf eine anschauliche Grösse: Die Luftmenge eines Kirchturmes von 5 Meter auf 5 Meter Grundfläche,60 Meter hoch würde 1500 Kubikmeter Luft beinhalten.Es entweichen aber pro Feuerstelle mehrere KUbikmeter pro Stunde. Über 1300 Feuerstellen für feste Brennstoffe wurden allein 2005 zu den bereits bestehenden Feuerstellen neu zugelassen,und es werden wegen steigender Energiepreise immer mehr. Es ist daher dringend notwendig,die Schadsoffbelastung nicht nur in verkehrsreichen Gebieten,sonder auch in MVG belasteten Wohngebieten zu messen. Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung24.04.2012 Status des Antrags |