Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 163

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P163

Einreichungsdatum

Antragstitel

Modulantrag Gesundheitspolitik

Antragsteller

Ansgar Veltens

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Gesundheit

Antragstext

Gesundheitspolitik: 1. Transparenz im Krankenkassen- und Abrechnungssystem:

Wir setzen uns dafür ein; eine Krankenkasse für alle zu schaffen, Eine zwei Klassen Versicherung im Rahmen der medizinischen Grund- und Heilversorgung darf es aus Gründen der Menschenwürde nicht geben, Abrechnungsmodalitäten müssen für den Patienten nachvollziehbar sein.

Schon seit Jahren ist die Fusion verschiedener Krankenkassen zu beobachten um Kosten einzusparen. Diese Tatsache lässt die Erkenntnis zu, dass eine Vielzahl verschiedener Krankenkassen nicht unbedingt Wettbewerbs fördernd, zum Vorteil des Versicherten sein muss. Wir halten eine gesetzliche Krankenversicherung für ausreichend und sinnvoll um die erforderliche medizinische Versorgung für alle gewährleisten zu können. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Einkommens abhängig zu gestalten.


2. Wir lehnen die elektronische Gesundheitskarte aus Datenschutzgründen in ihrer jetzigen Form ab. Wir setzen uns dafür ein, dass die Speicherung von Patientendaten nicht auf Zentralrechnern stattfindet.

Die Speicherung von medizinischen Daten auf einem Zentralrechner birgt große Gefahren für den Datenschutz.

Im Jahr 2005 gründeten die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens die gematik - Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH. Ihre Aufgabe ist die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie der zugehörigen Telematikanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Versicherten, Leistungserbringern und Kostenträgern. Der GKV-Spitzenverband hält 45 Prozent der Gesellschafteranteile und vertritt die Interessen der gesetzlichen Krankenversicherung in der gematik. Weitere 5 Prozent der Gesellschafteranteile hält der Verband der privaten Krankenversicherung e.V., die übrigen 50 Prozent verteilen sich auf die Spitzenverbände der Leistungserbringer. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV.

Vielen ist nicht bekannt dass bei der Entwicklung der eGK auch große Lebensversicherungen beteiligt sind. Das Interesse an der Beteiligung zur Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte durch Lebensversicherungen sollte uns hinsichtlich der Datensicherheit aufhorchen lasse. Die von den Befürwortern zur Einführung der eG-Kart vertretenen Argumente sind einleuchtend, wohlklingend und versprechen dem Patienten eine bessere und Risiko ärmere Behandlung. Augenscheinlich müssten wir also der Einführung einer eGK durchaus positiv gegenüberstehen. Das Vorhandensein von Patientendaten erweckt Beharrlichkeit durch Unberechtigte wie z.B. durch Lebensversicherungen. Trotz strikter Verneinung dass ohne die Zustimmung des Patienten nicht auf diese Daten zugegriffen werden kann, ist dies dennoch möglich.Wir sind davon überzeugt, dass keine Speicherung von Daten auf Zentralrechnern erforderlich ist um eine vernünftige Patientenversorgung zu gewährleisten.


3. Sicherstellung der medizinischen Versorgung:

Wir setzen uns dafür ein, dass eine flächendeckende Patientenversorgung auch in Zukunft möglich bleibt.

Bereits jetzt wir der Rückgang der ärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten beklagt. Gleichzeitig entstehen in den Ballungsgebieten der Städte immer mehr Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

In diesen MVZś schließen sich in der Regel mehrere Ärzte aus verschiedenen Fachrichtungen zusammen. Dies ist für die medizinische Versorgung der Patienten durchaus sinnvoll, da sich die verschiedenen Fachrichtungen unter einem Dach befinden. Ein gemeinsamer Patientenempfang im MVZ organisiert die Verteilung der Patienten und senkt die Verwaltungskosten.

Wir setzen uns dafür ein, dass es in den Ballungsgebieten keine Überangebote an MVZś gibt, während im ländlichen Bereich die niedergelassenen Allgemeinmediziner flächendeckend verschwinden und somit die ärztliche Versorgung im ländlichen Bereich nicht mehr abgedeckt werden kann.


4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mediziner

Als oberstes Ziel zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Ärzten sehen wir nicht den Anstieg der Gehälter sondern eine Erleichterung der Arbeitsbedingungen. Wir streben geregelte Arbeits- und Bereitschaftszeiten an, die den Medizinern Zeit zur eigenen Regeneration lässt. Zwar gibt es hier schon Arbeits- und Ruhezeitregelungen die aber praktisch fast nie eingehalten werden.

Ein nicht überforderter, auf Massenabfertigung angewiesener Arzt behandelt . seine Patienten nicht oberflächlicher, sondern hält möglicherweise auch Hygienevorschriften besser ein. Darin sehen wir eine Verbesserung der Patientenversorgung. Ein der Berufsausbildung und der Verantwortung des medizinischen Berufes angepasste Vergütung muss selbstverständlich, aber nicht überzogen sein.

Wir suchen nach Möglichkeiten den Verwaltungsaufwand in der medizinischen Versorgung so gering wie möglich zu gestalten.


5. Gesundheitspolitik ist mehr als nur medizinische Versorgung/ Die Gesundheit ist unser höchstes Gut. Das merken viele erst wenn sie erkranken. Wenn das Kind erst in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät.

5.1 1. Gesunde Ernährung sicherstellen:

Ein gesundes Leben ist auch abhängig von gesunder Ernährung. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung über die Machenschaften schwarzer Schafe in der Nahrungsmittelherstellung und setzen uns ein für mehr Lebensmittelkontrolleure.Wir fordern ein Verbot von auf dem Markt befindlichen Lebensmittel mit gesundheitsgefährdenden Stoffen. Wir fordern Lebensmittel die frei von Antibiotika und Hormonen sind oder gentechnisch verändertet wurden. Wir fordern eine Arten gerechte Tierhaltung. Mehr Aufklärung über gesunde Ernährung, schon im Kindergarten und weiter in den Schulen. Auf unserem Planeten verhungern viele Menschen und gleichzeitig werden viele Lebensmittel vernichtet um Preise stabil zu halten oder nach oben zu treiben. Die Spekulation um Lebensmittel an den Börsen fördert die Armut und den Hunger vieler Menschen und begünstigt Erkrankungen. Jeder hat das Recht auf eine gesundheitserhaltende , vitaminreiche natürliche Ernährung. Dies muss als Grundrecht eines jeden Lebens umgesetzt werden.

5.2 2. Präventionsmaßnahmen, vorbeugender Gesundheitsschutz

Wir setzen uns dafür ein, das der vorbeugende Gesundheitsschutz in unserer Gesellschaft mehr Bedeutung gewinnt. Bildung, auch im Bereich der Gesundheitserziehung, tut Not. Aufklärung hierzu muss bereits im Kindergartenalter begonnen und an den Schulen fortgesetzt werden. Gesundheitsaufklärung steht in unserer Gesellschaft in der Regel hinter dem Wunsch nach teuren und aufwendigen Behandlungsmaßnahmen im Falle einer Erkrankung. Das kann evtl daran liegen, dass mit Erkrankungen viel Geld zu verdienen ist und eine tatsächlich Prävention keine rentable Vermarktung zulässt.

Im alten China wurden die Leibärzte des Kaisers dafür bezahlt wenn der Kaiser nicht erkrankte. Im Falle einer Erkrankung hatte der Leibarzt keine Gute Arbeit geleistet.


6. Wir setzen uns ein für eine Umstrukturierung der Pflegeversicherung:

Die Pflegeeinstufung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse durchgeführt und ist von Einstufungskriterien abhängig, die eine tatsächliche Bedarfsgerechte für ein selbstbestimmtes Leben notwendige Versorgung nicht ermöglicht. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen in ein umfassendes aber dennoch vereinfachtes und transparentes Sozialversicherungsystem umgewandelt werden. Die derzeitigen Einstufungskriterien in den Pflegestufen kann dies so nicht leisten. Pflege muss individuell und bedarf deckend finanziert werden, wobei die gesamte Lebenssituation des Menschen zu betrachten ist.

Bis zur Umstrukturierung der Pflegeversicherung, die nicht so ohne weiteren Widerstand durch Lobbyisten zu erwarten sein wird, setzen wir uns dafür ein, dass:

6.1 1. Pflegegeldzuteilung zu Gunsten pflegender Angehöriger soll verbessert werden. Pflegende Angehörige sollen eine Pflegeaufwandsentschädigung (Pflegegeld) in gleicher Höhe erhalten wie Pflegedienste und Altenheime ihn bei den Pflegekassen als Sachleistung abrechnen dürfen. Derzeit können Sachleistungen, das sind Leistungen die von professionellen Pflegediensten erbracht werden, in Anspruch genommen werden. Diese rechnen dann direkt mit den Pflegekasse ab. Oder eine kombinierte Leistung: Vereinbarte Pflegeleistung bis zu einem festgesetzten finanziellen Rahmen, zwischen Pflegedienst und Pflegebedürftigen. Für die nicht verbrauchten Anteile aus der möglichen Gesamtsumme von Sachleistungen erhält der Pflegebedürftige Anteilig Geld aus möglichen Pflegegeld-leistungen. Oder aber der Pflegebedürftige erhält Pflegegeld in voller Höhe. Derzeit ist dies aber niedriger als ein Sachleistungsbezug.

Mit dem mehr gezahlten Pflegegeld kann sich der Pflegebedürftige individueller seine erforderliche Pflegehilfe gestalten und i.d.R. über einen größeren Zeitraum abdecken.

6.2 2. Missbrauch und Fehleinstufungen von Pflegegeldleistungen vermeiden. Die Pflegekasse bezahlt für eine selbst beschaffte Pflegehilfe, Pflegegeld in folgender Höhe:

  • Pflegestufe I: 225,- € monatlich
  • Pflegestufe II: 430,- € monatlich
  • Pflegestufe III: 685,- € monatlich

Zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit insbesondere bei Pflegegeldauszahlung, die wir erhöhen, und den Sachleistungsbezügen angleichen wollen, fordern wir eine bessere Überprüfung des tatsächlichen Pflegebedarfs.

Dies kann nicht durch eine kurze Befragung durch den MDK festgestellt werden, sondern sollte über einen größeren Zeitraum ermittelt werden. Die kurzzeitige Begutachtung des Pflegebedürftigen ist Tagesform abhängig, besser oder schlechter. Sie führt auf Grund der kurzen Wahrnehmung folglich oft zu einer Fehleinschätzung der Pflegebedürftigkeit.

In der Praxis führt dies oft dazu, dass die Einstufung zu niedrig erfolgt und dem tatsächlichen Bedarf der Pflegeleistungen nicht gerecht wird.

Andererseits finden sich auch Beispiele bei denen Pflegegeldempfänger also Pflegebedürftige, selbst ein normales Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr führen obgleich bei Ihnen doch durch körperliche Einschränkungen bedingt ein Pflegebedarf ermittelt wurde.

Hier muss natürlich unterschieden werden zwischen Pflegebedürftigen die mit Fahrzeugen unterwegs sind die speziell auf deren Behinderung umgebaut wurden, wie dies z.B. bei Querschnittlähmungen möglich ist, und solchen Verkehrsteilnehmern, die trotz körperlicher Einschränkung mit normalen Fahrzeugen, am Straßenverkehr aktiv teilnehmen.

Wir fordern daher, dass Pflegegeld nur ausgezahlt werden darf wenn die Teilnahme am Straßenverkehr ohne behindertengerechte Fahrzeuge nicht mehr möglich ist. Der Führerschein ist ohne behindertengerechte Fahrzeuge für die Dauer des Pflegegeldbezuges ab zu gegeben.

6.3 3. Pflegegeldempfänger müssen sich Pflegestufen abhängig Pflegevisiten durch examinierte Alten oder Krankenpflegekräfte unterziehen. Dabei wird die betreute Person einmal pro Monat über einen Pflegealttag begleitet um die Qualität der durchgeführten Pflege und Versorgung sicher zu stellen. Dadurch wird die erbrachte Leistung durch pflegende Angehörige fachgerecht bewertet und sichergestellt dass das gezahlte erhöhte Pflegegeld auch tatsächlich dem Pflegebedürftigen in Form von Hilfeleistung zu gute kommt.. Gleichzeitig wird dadurch erkannt wenn ein erhöhter Pflegebedarf besteht und es kann zeitnah eine Antrag auf Höhergruppierung der Pflegestufe gestellt werden.


7. Verbesserte Personalpolitik in der Alten- u. Krankenpflege:

Wir setzen uns dafür ein, dass der Pflegepersonalschlüssel dem tatsächlichen Pflegebedarf angeglichen wird.

Menschen die in Pflegeberufen arbeiten haben in der Bevölkerung ein gutes Ansehen und werden für ihre Arbeit geschätzt. Dennoch schaut keiner genau hinter die Kulissen um zu erkennen was wirklich geleistet werden muss und wie schwierige sich die Arbeitssituation für Pflegekräfte darstellt. Viele bleiben nach ihrer Ausbildung nur noch kurze Zeit im erlernten Beruf da die Arbeitsbelastungen sehr hoch sind und die Versorgung der zu pflegenden Menschen nicht mehr menschenwürdig gestaltet werden kann.

Die Pyramide steht auf dem Kopf. Es gibt immer mehr ältere Menschen die auch in Zukunft noch würdevoll versorgt werden möchten. Wir möchten den Pflegenden und damit auch den Pflegebedürftigen helfen wieder eine Arbeits- und Pflegeatmosphäre zu schaffen auf die man mit Stolz blicken kann. Geregelte Arbeits- und Freizeitintervalle sind für eine ausgeglichene und liebevolle Pflege unerlässlich. In der Praxis müssen Pflegekräfte jedoch sehr oft als Lückenbüßer auch an geplanten freien Tagen einspringen und fallen immer häufiger wegen Überlastung aus. Wir möchten nicht dass Pflegende am Helfersyndrom zugrunde gehen. Wir setzen uns dafür ein, dass Pflegende und Pflegebedürftige die für sie notwendige Zeit erhalten.



8. Versorgung Dementer mit vermehrtem Pflege- Betreuungsaufwand:

Eigenverantwortliche Verwendung zustehender Mittel

Der Gesetzgeber hat dazu das Angebot eines Niedrigschwelligen Betreuungsangebotes eingerichtet. Danach steht dem Erkrankten angepasst auf die Demenzschwere zusätzlich zum eigentlichen Pflegegeld ein weiterer Betrag zur Verfügung. Dieses Geld kann jedoch nur durch Pflegedienste oder anerkannte sogenannte niederschwellige Einrichtungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden.

Diese setzen in der Regel ehrenamtliche Helfer ein die mit einer kleinen ehrenamtlichen Vergütung abgespeist werden, während dem Betreuten ein wesentlich höherer Betrag angerechnet wird. Wir sehen hierin ein Problem da die Erkrankten nicht auf Nachbarschaftshilfe oder preiswertere Einzelpflegekräfte zurückgreifen können die möglicherweise für niedrigere Sätze die Betreuung und somit auch die Entlastung pflegender Angehörige über einen längeren Zeitraum übernehmen könnten. Hierin sehen wir eine Eigensicherung der Wohlfahrtsverbände auf Kosten des Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigen und eine Wettbewerbsverzerrung. Prinzipiell da jede examinierte Pflegekraft oder sonstiges geschultes Personal eigenverantwortlich diese Tätigkeit übernehmen könnte. Derzeit ist eine Abrechnungsmöglichkeit mit den Kassen so gesetzlich aber nicht gegeben.

Antragsbegründung

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Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

03.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft