Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 161
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP161 EinreichungsdatumAntragstitelAblehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage AntragstellerBruno Kramm, Jens Seipenbusch AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeUrheberrecht und Patentwesen„Urheberrecht und Patentwesen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDer Bundesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen: Die Piratenpartei spricht sich gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage aus. Die Beteiligung von Presseverlagen an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste und die Aufstellung einer weiteren Verwertungsgesellschaft mit einer Schutzfrist von einem Jahr ist der Versuch großer Verlagshäuser die eigenen Defizite in der Entwicklung wettzumachen. Dass hiervon nur die großen Verlagshäuser profitieren, die bereits durch Onlineanzeigenschaltungen einen großen Teil ihrer Erlöse generieren, macht die Tendenz zur Monopolisierung der Verlagsbranche sichtbar, der wir uns vehement entgegenstellen. Dass sogar kleingewerbliche Blogs durch diese neue Verwertungsgesellschaft zur Kasse gebeten werden könnten, bedeutet für uns einen nicht akzeptablen Eingriff in die Meinungsvielfalt eines freien Internets. Es schadet nicht nur der wirtschaftlichen Entwicklung, sondern blockiert langfristig die Wissens- und Informationsgesellschaft. Die Festlegung auf den schützenswerten Begriff "journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon" (Snippets) macht dieses Leistungsschutzrecht noch gefährlicher, da hiervon langfristig auch eine Aushöhlung des Zitatrechts betroffen sein könnte. AntragsbegründungBei der Einführung dieses LSR handelt es sich eindeutig um ein Wahlgeschenk der liberal-konservativen Koalition gegenüber dem Springer Konzern. Wir bezweifeln in besonderem Maße, dass hiervon Urheber unmittelbar profitieren, sondern nur ein weiteres Wertschöpfungsinstrument der großen Verwerterkonzerne zu Ungunsten einer freien Netzwelt etabliert wird. Die meisten Urheber journalistischer Texte haben sogenannte "Buy Out" Verträge unterschrieben, die automatisch jede Form einer Beteiligung an einem erlösorientierten Leistungsschutzrecht unterbinden. Gerade die Verschärfungen in der Wahrnehmung von UrhR lässt für die dem UrhR ähnlichen Schutzrechte, wie das LSR nichts Gutes erwarten, denn ausser einer weiteren Verschärfung in der rechtlichen Durchsetzung von zweifelhaft skalierten Immaterialrechten auf das Internet setzt diese Installation des LSR weitere Begehrlichkeiten bei anderen Verwertern frei. (Exemplarisch mag hier nur die Gründung eines LSR für öffentl. Aufführungen im Internet durch den Verband der Veranstalter gelten) Kein Verlag wird dazu gezwungen, sich und seine Printerzeugnisse - unentgeltlich - im Netz zu präsentieren.Ganz im Gegenteil, der Großteil der Verlage hat das Internet als Werbeplattform für die eigenen Printpublikationen begriffen und verdient durch die Schaltung von Werbung. Liquid Feedback- PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung03.04.2012 Status des Antrags |