Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 145
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP145 EinreichungsdatumAntragstitelGleitender, individueller Übergang in die Altersrente AntragstellerSwanhild Goetze, Nico Ecke, Otmar Scherer-Gennermann AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeRecht auf sichere Existenz und Teilhabe„Recht auf sichere Existenz und Teilhabe“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextEine Altersrenten-Regelung muss einen gleitenden Übergang ermöglichen. Manche sind willens und in der Lage erst später in Rente zu gehen, andere sind bereits körperlich zu sehr in Anspruch genommen und haben ein Anrecht auf einen früheren und gleitenden Renteneintritt. Die Piratenpartei tritt für eine Rentenregelung ein welche dies ermöglicht. Sowohl Abschlags-, Zuverdienstregelungen als auch Grundrentenhöhe müssen den unterschiedlichen Erfordernissen der Menschen gerecht werden. AntragsbegründungEs erscheint aufgrund der unterschiedlichen Belastungen (u.a….) wünschenswert einen flexiblen Verlauf (z.B. Teilzeitarbeit) und u.U. eine Vorverlegung des Ruhestandes zu ermöglichen. Gleichzeitig wirkt sich die Zunahme des Lebensalters auf die Rentenbezugsdauer aus und erhöht den Umlagebedarf. Um diesen Spagat zu ermöglichen bedarf es einer entsprechenden Rentenbezugs Konstruktion. Die steuerfinanzierte Grundrente wird ab dem 63. Lebensjahr ausbezahlt wenn man entweder Voll-/Teilzeit arbeitet oder sich dafür entscheidet in den Vorruhenstand zu gehen. Im Falle der Arbeitsleistung findet keine Anrechnung des Einkommens statt und man erhält die volle Grundrente zusätzlich zu seinem Arbeitseinkommen. Die Regelaltersrente/-pension erhält man ab dem 67. Lebensjahr. Wird die Option der Vorruhestandsregelung gewählt wird die Regelaltersrente wie bisher gekürzt, z.B. um 3,6% p.a.. Bei einer derartigen Regelung würde man in einem Alter von 63 Jahren mit einer Kürzung der Regelaltersrente um 14,4% in den Vorruhestand gehen können. Der Bezug der vollen Grundrente wird davon nicht berührt, so das die Kürzung insgesamt geringer ausfällt. Die Vorruhestandsregelung kann auch für Teilrenten in Anspruch genommen werden in den Abstufungen 25%, 50% und 75%. Eine Kürzung wird dann nur für den davor in Anspruch genommenen Anteil der Rente vorgenommen. Die Mehrkosten für diese Konstruktion werden auf 5 Mrd Euro veranschlagt. Basis der Berechnung bilden die Daten der OECD (9) nach welcher 1,85mio Personen zwischen 60 und 64 arbeiten und rd. 800.000 Personen einen Jahrgang bilden. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf wird sich hauptsächlich an den arbeitenden ausrichten (2 Jahrgänge mit jew. etwa 4.000 – 5000 Euro p.a.). Verschiebungen zwischen Arbeitslosengeld/Grundsicherung und Rentenbezug werden bei den Zusatzkosten nicht beachtet. Beispielrechnung: 63 jähriger wechselt von Vollzeit auf einen 50% Arbeitsplatz. Rentenanspruch bei 100%: 900 Euro Grundrentenanspruch: 350 Euro Inanspruchnahme von 50% Vorruhestandsrente: Abschlag 14,4% auf 450 Euro = 385,20 Euro Rente Einkommens-/ Rentenverlauf: - ab 63 Jahren 350 + 385,20 = 735,20 Euro (zzgl. Verdienst) - ab 67 Jahren 350 + 385,20 + 450 = 1185,20 Euro Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung04.11.2015 Status des Antrags |