Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 139

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P139

Einreichungsdatum

Antragstitel

Privatsphäre: Keine Bundes- oder Staatstrojaner - Teil 1 - Grundsatzprogramm

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Inneres und Justiz„Inneres und Justiz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Der Bundesparteitag möge im Grundsatzprogramm, Kapitel 6 "Privatsphäre und Datenschutz", am Ende des Abschnitts "Privatsphäre" folgenden Passus hinzufügen:

"In einem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme (z.B. mittels so genannter Bundes- oder Staatstrojaner) durch staatliche Stellen erkennen wir immer einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Gesetze, die dem Staat derart tiefe Eingriffe in den Kernbereich privater Lebensgestaltung seiner Bürger erlauben, sind nicht mit unserer Auffassung von Grundrechten und Rechtstaat vereinbar."

Antragsbegründung

Dieser Passus wird im Grundsatzprogram direkt unter unserer Position zur Vorratsdatenspeicherung eingefügt.

Dadurch, dass wir erklären, dass diese Eingriffe nicht mit Grundrechten und Rechtstaat vereinbar sind, implizieren wir das Ziel der Abschaffung der Maßnahmen.

Der Antrag differenziert bewusst nicht zwischen Quellen-TKÜ und sonstigen Anwendungen von Staatstrojanern: Die Quellen-TKÜ ist in meinen Augen von den Auswirkungen nicht von anderen derartigen Eingriffen nicht zu unterscheiden. Ein weiterer Antrag zum Wahlprogramm stellt das auch noch mal klar.

Das "Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität" ist eine Schöpfung des Bundesverfassungsgerichts. (vgl. http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html ).

Im LQFB wurde eine Vorgängerversion dieses Antrags eingefroren. Ich habe hier aus einem Satz 2 gemacht. Der zweite Satz schliesst so auch alle ein staatlichen Engriffe in den Kernbereiche von vergleichbarer Tiefe mit ein. So haben wir auch bei anderen vergleichbaren Eingriffen einen Anker im Grundsatzprogramm. Ausserdem passt er so besser zum vorhergehenden Text.

Im Idealfall wird dieser Antrag auf dem Bundesparteitag zusammen mit meinem Antrag ??? zum selben Thema für das Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 behandelt.

Dieser Antrag wurde bereits beim BPT als PA302

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Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 090

Antragsfabrik

Datum der letzten Änderung

02.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft