Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 137

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P137

Einreichungsdatum

Antragstitel

Sanierung des Sozialsystems Bundesrepublik Deutschland

Antragsteller

Oskar Siebert

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Recht auf sichere Existenz und Teilhabe„Recht auf sichere Existenz und Teilhabe“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

1a - Gesetzliche Krankenversicherung der Bürger - Alle Bürger müssen durch eine Basiskrankenversicherung abgesichert werden. Gesetzliche Krankenversicherungen werden wie die AOK Träger der Krankenversicherung ohne jeglichen „Zwischen-Gesundheitsfond“.

-Alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne jede Berufsspaltung, also alle Arbeitsnehmer, Angestellte, Selbständige, Beamte, Politiker, Staatsdiener (Minister) wie auch Empfänger von Sozialleistungen, sind verpflichtet durch den Arbeitsgeber 12 % vom Bruttogehalt wie auch von allen anderen Zusatzeinkommen (z.B. Bonuszahlungen, Aufwandentschädigungen, Prämien) und auch allen weiteren Einnahmen und Honoraren als Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf die Konten der gesetzlichen Krankenkassen monatlich abzuführen.

-Weitere 12% zu den Krankenversicherungen für jeden Beschäftigten zahlt der Arbeitsgeber.

-Der Zahl der Krankenversicherungen wird dadurch reduziert und beschränkt auf die gesetzliche bürgerliche Krankenversicherung. In dem Sozialsystem werden zusätzlich nur die Betriebskrankenkassen als Grundversicherung, akzeptiert.

-Die Verantwortung für die gesetzlichen und bürgerlichen Krankenversicherungen hat nur Bundesministerium für Gesundheit mit ihren Kontrollorganen.

-Die medizinische Vorsorge der Bürger und die Leitung der Krankenversicherungen, ihre Einnahmen sowie die Ausgaben sind nur von Organen des Gesundheitsministeriums zu vertreten.

-Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherungen wird aus dem Staatshaushalt ausgeglichen.

-Dadurch wird das momentan vorherrschende „Beitrags Damping“ – einmal hoch und dann wieder nieder – abgeschafft.

Bei starkem Überschuss der einbezahlten Beiträge wird dieser für neue Untersuchungs– und Therapie-Methoden, wie auch die Sanierung der Krankenhäuser investiert.

1b.- Gesunde Zähne sind die Grundlage der allgemeinen Gesundheit von Menschen und sollte nicht als Schönheitsmerkmal betrachtet werden. Hier ist es notwendig, eine grundsätzliche Reform nicht nur bei den Leistungen an die Zahnärzte, sondern auch die soziale Tragbarkeit der Selbstbeteiligung der Patienten zu bestimmen. Eine erfolgreiche Behandlung ist immer mehr wert als nur eine Sanierung. Ein Mensch ohne Zähne ist ein kranker Mensch. Zusatzleistungen (insbesondere Materialkosten) sollten durch die private Zusatz-Zahnversicherung abgesichert werden.

1c - Die privaten Krankenversicherungen dürfen alle Sonderleistungen zu den gesetzlichen Krankenversicherungen anbieten. Die privaten Krankenversicherungen werden mehr oder weniger als Zusatzversicherungen für luxuriösere Behandlungen wie z.B. Ein-Bett-Zimmer , Wahl des Arztes, Extra-Betreuung im Krankenhaus, Schönheitsoperationen, Unfallversicherung für Extremsportler, zusätzliche Erholungskuren und Rehabilitationen u.s.w vorgesehen. Die private Krankenversicherung darf nicht länger unter der Kompetenz des Finanzministeriums liegen. Eine Krankenversicherung darf nur unter der Kompetenz von gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Gesundheitsministerium liegen. Alle Gewinne aus der Krankenversicherung müssen in die Gesundheitswesen zurück fließen.

Krankenversicherte Bürger dürfen nicht mehr die „Melkkuh“ oder die sichere Gewinneinnahme für die privaten Versicherungsgesellschaften oder sogar dem Finanzministerium sein.

1d.- Die Berufsgenossenschaften behalten die Kompetenz wie auch die Haftung bei aller Arbeit – wie auch Arbeitswegunfällen und Berufskrankheiten. Sie sind auch die Träger der Unfall- oder berufsbedingten Rente

1e - Abrechnungsregelungen: Nach allen Behandlungen beim Arzt (Hausarzt und Facharzt) muss der Patient die gebrachten Leistungen gleich nach der Behandlung oder bei fortgeführten Behandlungen nach Beenden den Behandlungen, spätestens Ende des Monats unterschreiben, um damit die gebrachte Leistungen zu bestätigen. Bei Abtretung durch den Patient wird das Honorar an den Arzt durch die Krankenkasse überwiesen.

1f - Pharmaindustrie und Medikamente -Die Lobby-Politik der Pharmaindustrie muss abgeschafft werden. Alle Medikamentenpreise wurden europaweit ausgeglichen. Die Politiker in den Aufsichtsräten dürfen nicht mehr die Lobby-Politik der Pharmaindustrie unterstützen und auch die Bonus– oder Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsräte müssen abgeschafft werden.

-Jedes Medikament, das auf dem Markt zur Behandlung von Krankheiten neu zugelassen wird, darf nicht teurer als die bisherigen Medikamenten an die Patienten verkauft werden.

-Eine unabhängige Kommission von Ärzten, Chemikern, Vertretern der Pharmaindustrie, Krankenkassen und des Gesundheitsministeriums wie auch der Verbrauchszentrale dürfen über die Preise von neu zugelassenen Medikamenten mitbestimmen.

1g - Verantwortung von Ärzten und Krankenhäusern Im letzten Jahr ist die Sterbequote der Patienten durch einen Arztfehler, sogenannten Kunstfehler, die fehlende Hygiene und verbreitete Infektionen in den Krankenhäusern um 35% gestiegen. Bisher trägt keiner aber die Verantwortung und so bleiben die Geschädigten oder die Hinterbliebenen ohne jede Entschädigung. Die Justiz schützt die Ärzte und jeder medizinischer Eingriff findet nur auf eigene Verantwortung von Patienten statt. Diese Hierarchie der Götter in Weiß muss abgeschafft werden und die Ärzte und besonders die Krankenhäuser müssen absolute Verantwortung tragen. Aus dieser Pflicht dürfen nicht auch die Zusatzleistungsfirmen, wie die Reinigung oder Firmen für Sterilisation von Instrumenten oder sogar Firmen die sich mit Prothetik und Prothesen Geld verdienen, ausgeschlossen werden.

-Jeder, der mit Patienten etwas zu tun hat und mit dem Behandlungen oder Heilung von Patienten Geld verdient, ist verpflichtet mit ausreichenden Haftpflichtversicherungen gegen Schadenersatz abgesichert zu werden.

-Menschliches Leben hat mehr als 20 Millionen Euro Wert. Daran muss auch die Entschädigung für ein Leiden des Patienten gemessen werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Patienten sich sicher fühlen.

1h - Gesundheitsfond Der Gesundheitsfond, der die Beitragszahler jeden Monat mehrere Millionen Euro kostet - muss abgeschafft werden. Der Gesundheitsfond ist eine überflüssige neu geschaffene Institution, die nicht für die Senkung der Kosten in die Gesundheitswesen dient, sondern - für die hohen Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen mitverantwortlich ist.


2a - Gesetzliche Pflegeversicherung -Die gesetzliche Pflegeversicherung bleibt Sozialversicherung der Bürger. Die Verantwortung, die Einnahmen wie auch die Ausgaben von Beiträgen so wie auch die Zahlung von Leistungen bleiben in der Kompetenz bei den Pflegekassen. Nur die Bürger bei denen die Pflegestufe I; II; und III. eingetreten ist, sind von den Beiträgen zu der gesetzlicher Pflegeversicherung befreit. Der Beitrag von 1,5 % bleibt stabil.

-Die Leistungen bei der Pflegeversicherung müssen neu bearbeitet werden.

-Die private Pflegeversicherung darf nur als Zusatzversicherung zu den vom Gesetzgeber eingeordneten Leistungen dienen und nicht als die sichere Einnahmequelle der privaten Versicherungsgesellschaften (durch die selbst bestimmten Beiträge).

3a - Altersvorsorge. /Rente und Pensionen als einheitliche Altersvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland./ Die Altersvorsoge verlangt nach einem neuen Sozialsystem, das die Altersarmut minimiert und bildet somit eine soziale Grundlage für die Lebensexistenz von alten Menschen. Die finanziellen Vorteile und die Abgrenzung von Pensionen und Renten muss abgeschafft werden. Es muss ein neues Sozialsystem für Altersvorsorge beschaffen werden.

-Die Beiträge für die Altersvorsorge für alle Beschäftigte /Arbeiter, Angestellte, Selbständige, Freiberufler, Beamten und Politiker sollten auf max.15% vom Bruttoeinkommen gesetzt werden, damit entfällt die spätere Versteuerung von dem Altersvorsorgegeld. Gleichen Anteil an der Altersvorsorge zahlt der Arbeitsgeber. (Der Fond für die Altersvorsorge wurde damit mit 30% + Zinsen gesichert.)

-Altersvorsorge ist eine gesetzliche Versicherung, die den Bürger mindestens nach 45 Beschäftigungsjahren (oder beim Eintritt des 65. Lebensjahr) bezahlt wurde. Bei kürzeren Beschäftigung oder –Beitragsjahren wurde die Altersvorsorge nach der Tabellen gekürzt. Ausnahme ist die Beruf – oder Erwerbsunfähigkeit, die durch die Berufsgenossenschaften, die Krankenkassen und Agentur für Arbeit mitfinanziert wurde.

-Die Zusatzrente wurde durch den Arbeitsgeber an den Ruheständer zu seinem Altersvorsorge-Geld monatlich bezahlt. Alle Einkünfte im Ruhestand dürfen aber nicht 80% des Durchschnittlichen Gehaltes in den letzten 10 Jahren überschreiten.


-Die Altersvorsorgenbezüge werden regelmäßig die Inflationsrate angepasst und so zum Zeitpunkt wie die Bezüge der Abgeordneter. Die Erhöhung findet nicht prozentual statt, sondern im festen Betrag (Euro) als sozialgerechte Sicherheit im Alter.

-Berufsbeschäftige Mütter, die nach den Erziehungsjahren (max. 3 Jahre) berufstätig waren, haben Anspruch auf einen früheren Einstieg in den Ruhestand. Für jedes Kind erhalten sie 2 Jahre Bonus.

-Der Deutsche Altersvorsorge, früherer Deutsche Rentenversicherung Amt, zahlt den Bezieher von Altersruhegeld zusätzlich den Zuschlag von 10% für die Krankenversicherung.

-Jeder Bezieher von Altersruhegeld muss auch Beiträge zur Krankenversicherung (10%) und Pflegeversicherung von 1,5% zu zahlen. /Befreiung nur bei Antreten des Pflegefalles/

-Jeder Bürger hat die Möglichkeit bei den privaten Versicherungsgesellschaften eine Alter-Zusatzversicherung abzuschließen.

-Die Bundesregierung ist verpflichtet, das Wirtschaften mit dem Geld aus der Rentenversicherung öffentlich darzulegen und an die Konten der Altersvorsorge zu überweisen.

-Der Rentenausgleich und Endschädigungen für Kriegs– oder Naziopfer wie Häftlinge, Aussiedler, Zuwanderer und Sonstige dürfen nicht aus den Konten der Altersvorsorge endschädigt werden.

-Diese Ausgaben wie auch die Defiziten in der Altersvorsorge müssen durch den Bundeshaushalt gedeckt werden.

Antragsbegründung

Eine Sanierung des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland und die soziale Gerechtigkeit ist für uns, die Piratenpartei ein wichtiger Grundstein unserer neuer Sozialpolitik. Unser Vorschlag trägt keine neue Vorteile für die regierende Politiker, Richter oder die Reichen unseres Landes, sondern wir versuchen die Vorteilsnahme für die Politiker und Beamten abzuschaffen und zu der soziale Gerechtigkeit zurück zu kehren. Wir müssen uns bemühen in dem neuen Modell des Sozialsystems der Bundesrepublik Deutschland die ungerechten Drei Klassige Gesellschaft ab zu schaffen. Eine Sanierung des sozialen Systems Bundesrepublik Deutschland ist unser Kampf gegen die bedrohende und steigende Altersarmut in Deutschland. Nach der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland Artikel 1; Absatz 1; Schutz der Menschenwürde; Artikel 3; Absatz 1; Absatz 2 und 3; Gleichheit vor dem Gesetz – also auch vor den Sozialgesetzen, sind wir unseren Wähler verpflichtet die Artikel der Verfassung in unserer Sozialpolitik zu erfühlen. Die soziale Sicherheit wie auch die Gesundheit des Volkes gehört in die Händen des Staates. Gesundheit des Volkes wie auch die soziale - und existenzielle Sicherheit im Alter darf nicht mehr als die sichere Einnahmenquellen der privaten Versicherungen durch die „Sozialgesetze“ wie auch die Vertreter der Politik in den Aufsichtsräten der Versicherungen, sein.

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

01.04.2012

Status des Antrags

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