Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 120

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P120

Einreichungsdatum

Antragstitel

Antragsmodul WI-09 – Finanzsystem und Bankeninsolvenz

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Grundsatzprogramm

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Antragstext

Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss durch strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung erschwert werden. Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert. Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.

Antragsbegründung

Das Finanzsystem hat eine existenzielle Bedeutung für die Wirtschaft und verdient darum besondere Beachtung. Wie die krisenhaften Entwicklungen der Finanzmärkte in der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, sind hier stabilisierende Elemente notwendig. Das Eingehen von existenzbedrohenden Risiken durch Banken muss erschwert werden. Eine Möglichkeit hierzu sind strengere Eigenkapitalvorschriften und Vorgaben für eine transparentere Bilanzierung.

Die Insolvenz einer Bank muss in der Praxis möglich sein, ohne das Funktionieren des Wirtschaftsystems wesentlich zu stören. Dies ist durch eine entsprechende Änderung der Insolvenzordnung zu bewirken, die kein Sonderkündigungsrecht für gewährte Kredite zulässt und die Verfügbarkeit der Kontenguthaben garantiert.

Für den Insolvenzfall hat eine Bank einen vollständigen und auch für die Finanzaufsicht verständlichen Entflechtungsplan vorzuhalten.

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

01.04.2012

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft