Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 030
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP030 EinreichungsdatumAntragstitelGrundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland AntragstellerJ.Stahr AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsWahlprogramm AntragsgruppeDemokratie AntragstextDie Piratenpartei fordert eine grundlegende Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland. 1.Angestrebt wird die Einrichtung eines Bundeswahlhofs (BWH) als oberste Bundesbehörde sowie von Landeswahlhöfen (LWH). Als eigenständige und voneinander unabhängige Organe sind sie weder der Legislative, der Judikative oder der Exekutive zuzurechnen und unterliegen nur dem Gesetz. Ihre Rechtsstellung entspricht damit im Grundsatz der der Rechnungshöfe von Bund und Ländern. 2.Der BWH/LWH hat die Aufgabe in Vorbereitung der Wahlen zum deutschen Bundestag bzw. zu den Landtagen konkurrierende Wahlprogramme und aus ihnen resultierende Haushaltspläne für die nächste Legislaturperiode zu erarbeiten. Dazu beruft der BWH/LWH alle vier Jahre eine unabhängige Expertenkommission aus führenden Wissenschaftlern* und Experten aller Ressorts und Fachbereiche, Vertretern der Länder (nur BWH), der kommunalen Spitzenverbände etc. 3.Die Parteien haben die Möglichkeit, dem BWH/LWH programmatische Entwürfe sowie einzelne Programminhalte vorzulegen, die durch die Expertenkommission bei der Entwicklung konsistenter Wahlprogramme grundsätzlich zu berücksichtigen sind. 4.Der BWH/LWH stellt ein Jahr vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen die erarbeiteten Wahlprogramme/Haushaltspläne der Öffentlichkeit vor und macht diese in ihren inhaltlichen Schwerpunktsetzungen, politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen Zielen und Auswirkungen transparent. 5.Die politischen Parteien geben sechs Monate vor der Bundestags- bzw. den Landtagswahlen auf Grundlage eines Mitgliederentscheides ihr Votum ab, welches Wahlprogramm sie in der nächsten Legislaturperiode umsetzen wollen und für das sie ihr politisches Personal im Falle eines Wahlsieges zur Verfügung stellen. Dabei können sich grundsätzlich auch mehrere Parteien für dasselbe Wahlprogramm aussprechen. Die Entscheidung der Partei für ein Wahlprogramm ist notwendige Voraussetzung für die Teilnahme der Partei an der Wahl. 6.Am Wahltag entscheidet sich der Wahlberechtigte mit seiner Erststimme für eines der Wahlprogramme. Mit seiner Zweitstimme wählt er eine der an der Wahl teilnehmenden Parteien. Die Wahl eines Direktkandidaten entfällt. 7.Das Wahlprogramm, für das die meisten Erststimmen abgegeben wurde, ist durch die Regierung in der kommenden Legislaturperiode verbindlich umzusetzen. 8.Die Parteien entsenden gemäß ihres Anteils an Zweitstimmen Vertreter in den neu gewählte Bundestag/Landtag. Diese wählen den Bundeskanzler/Ministerpräsidenten aus dem Kreis der Kandidaten, die sich für das mit der Mehrheit der Erststimmen gewählte Wahlprogramm ausgesprochen haben. Hat sich nur eine Partei für das gewählte Wahlprogramm ausgesprochen, ist ihr Kandidat als Regierungsoberhaupt gesetzt. 9.Der Bundeskanzler/Ministerpräsident ist mit der Regierungsbildung beauftragt. Sollten sich mehrere Parteien dem gewählten Wahlprogramm angeschlossen haben, ist das Kabinett proportional zu den auf diese Parteien entfallenen Zweitstimmenanteile zu bilden. AntragsbegründungDie Wahlprogramme der etablierten Parteien orientieren sich in ihren Inhalten überwiegend an einem angenommenen gesellschaftlichen Maximalkonsens und bieten keine transparenten Lösungsansätze zur Bewältigung nationaler und internationaler Herausforderungen. Die politischen Entscheidungen der Mandatsträger werden parteiübergreifend überwiegend im Interesse des Machterhalts getroffen. Um möglichst breite Wählerkreise anzusprechen, präsentieren sich die Parteien als sogen. „Volksparteien“, deren Programmatik vermeintlich allen Wählern zu Gute kommt. So wird versucht, sich auch gegenüber unterschiedlichen Klientelinteressen gleichermaßen als beste Wahlalternative zu profilieren. Spätere politische Entscheidungen der gewählten Regierungen enttäuschen daher zwangsläufig jene Wähler, die sich zuvor nicht ausreichend über die tatsächlichen politischen Ziele der Regierung informiert haben bzw. informieren konnten. Auch wenn im Wahlkampf i.d.R. Koalitionsaussagen getroffen werden, sind Koalitionsentscheidungen nach der Wahl nicht mehr direkt durch das Wahlvolk legitimiert. Gleichzeitig verhindern koalitionspolitische Konsequenzen oftmals eine Umsetzung der vor der Wahl durch die neu gewählten Regierungsparteien formulieren Programmpunkte bzw. beeinträchtigen dauerhaft die Handlungsfähigkeit der Regierung. Diese Defizite im gegenwärtigen Prozess demokratischer Meinungs- und Willensbildung gefährden den Fortbestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des politischen Systems der Bundesrepublik und in die Glaubwürdigkeit in die politischen Eliten sinkt, politisches Desinteresse und zunehmende Demokratieferne großer Bevölkerungsanteile sind die Folgen. Die vorgeschlagene Reform des Wahlsystems der Bundesrepublik Deutschland bietet die Chance, Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetzes „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ in der demokratischen Kultur neu zu verankern: 1. Die durch den BWH/LWH einberufene Expertenkommission stellt sicher, dass in sich abgestimmte, fachlich fundierte Programme unter Einbeziehung des größtmöglichen Sachverstandes zur Wahl gestellt werden. 2. Der BWH/LWH gewährleistet, dass die Wahlprogramme mit ausreichend zeitlichem Vorlauf der Öffentlichkeit transparent erläutert werden. Dabei werden durch Offenlegung der aus ihnen resultierenden konkurrierenden Haushaltsansätze die gesellschaftlichen Auswirkungen in verständlicher, bürgernaher Weise deutlich gemacht. 3. Der Wähler trifft mit seiner Erststimme bewusst eine Sachentscheidung und bestimmt damit unmittelbar die politische Zukunft des Landes. 4. Die mediale Wirkung der Kandidaten für die Bundeskanzlerschaft/das Amt des Ministerpräsidenten tritt bei der Wahlentscheidung in den Hintergrund. 5. Auch bei erforderlichen Koalitionsbildungen bleibt die Regierung dem vom Wähler legitimierten politischen Programm verpflichtet. 6. Die Parteibasis nimmt durch einfache Stimmabgabe unmittelbaren Einfluss auf die politische Ausrichtung ihrer Partei. 7. Durch den Wegfall der Wahl eines Direktkandidaten ist die Diskussion um eine Gesetzesänderung, die das verfassungswidrige, negative Stimmgewicht bei Wahlen aufhebt, obsolet.
Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung15.03.2012 Status des Antrags |