Bundesparteitag 2012.1/Antragsportal/Programmantrag - 012
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Dies ist ein Antrag für den/die Bundesparteitag 2012.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP012 EinreichungsdatumAntragstitelÜberwachung von Schüler- und Lehrercomputern AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeDatenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDer Bundesparteitag der Piratenpartei möge nachfolgendes als Positionspapier annehmen: Positionspapier zur „Überwachung von Schüler- und Lehrercomputern" Schülercomputer in Schulen werden zurzeit von Aufsichtspersonal technisch überwacht. Über diese Tatsache hinaus, werden oft Netzsperren eingesetzt, um Schüler an den Besuch bestimmter Webseiten zu hindern. Darunter fallen auch Inhalte, die nach dem Jugendschutzgesetz für Jugendliche unter 18 Jahren geeignet sind. Zudem werden auch Lehrer in ihrem Handeln eingeschränkt und unterliegen diesen Sperren. Nicht selten werden sie von außenstehendem Personal fernadministriert. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen freies Internet für Schüler und Lehrer ein. Es muss eine Umgebung geschaffen werden, in der das Lehrperson als erziehungsbeaufte Person vollkommen frei im Internet agieren kann. Darüber hinaus sollten Schüler nicht unter Druck gesetzt werden und sich im Internet frei entfalten können. Die Stichprobenartige Prüfung von Lehrcomputern lehnt die Piratenpartei Deutschland grundsätzlich nicht ab. Allerdings dürfen diese Überprüfungen keine Langzeit- und Komplettüberwachung darstellen. Inhalte der Lehrcomputer müssen grundsätzlich, auch bei Überprüfung, unberührt bleiben. Die Stichprobenartige Überprüfung von Schülercomputern darf ausschließlich durch die physische Anwesenheit des Lehrpersonals erfolgen. Eine technische Überwachung und Sperrung von Inhalten darf grundsätzlich nicht erfolgen. AntragsbegründungSchüler müssen ihre Privatsphäre im Internet wahren dürfen. Schulcomputer dienen zur Weiterbildung und müssen auch demzufolge umfangreich nutzbar sein. Welche Themen die Schüler hierbei bearbeiten, muss das Lehrpersonal/Aufsichtspersonal nicht zwingend wissen. Ein Beispiel wäre die politische oder religiöse Einstellung. Die Entwicklung einer politischen/religiösen Einstellung ist ein Prozess, der unter die Weiterbildung fällt. Ein Schüler muss entscheiden dürfen, welche Personen von ihre politischen/religiöse Einstellung erfahren. Eine Sperrung von Webinhalten wie Youtube ist nicht zu akzeptieren. Zwar haben Schüler oft die Möglichkeit, dass diese Sperrungen auf nachfrage geöffnet werden, aber damit erfährt das Aufsichtspersonal/Schulpersonal automatisch, welchen Inhalt sie aufrufen wollen. Außerdem bietet eine systematische Überwachung die Möglichkeit, Profile einzelner Schüler zu erstellen. Diese können unter Umständen missbraucht werden. Das Lehrpersonal ist laut Schulgesetz in seinem Handeln frei und kann den Unterricht nach belieben realisieren. Damit dies geschehen kann, muss das Lehrpersonal frei im Internet agieren können. Eine Komplettüberwachung ist im Falle des Lehrpersonals und der Schüler strikt abzulehnen. Schüler und Lehrer dürfen prinzipiell, wie jeder andere Bürger auch, nicht als Straftäter gesehen werden. Zu alledem kann ein unbegrenzter Eingriff in Schülercomputer/Lehrcomputern von außen missbraucht werden. Im schlimmsten Falle könnten Personen aller Art Daten auf den Computer gespielt werden, die vorher so nie dagewesen sind. Liquid FeedbackPiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung30.03.2012 Status des Antrags |