Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q043

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Antragsnummer

Q043

Einreichungsdatum

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Antragstitel

Antragsteller

Antragstyp

Positionspapier

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt in fortlaufender Nummerierung in das Positionspapier mit dem Titel „Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II“ aufzunehmen: Bedarfsgemeinschaften / Fürsorgepflicht

Bei der Berechnung von Ansprüchen nach dem SGB II werden Menschen, die zusammenleben und füreinander einstehen, zu sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ zusammengefasst. Benötigt nur ein Partner einer solchen Bedarfsgemeinschaft staatliche Unterstützung, so haben zuerst die anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft für ihn zu sorgen, bevor ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfe entsteht.

Hierbei unterstellt der Gesetzgeber im ALG-II-Recht regelmäßig dann eine Bedarfsgemeinschaft, sobald zwei oder mehr Menschen länger als ein Jahr eine gemeinsame Wohnung bewohnen. Im Sozialhilferecht gilt diese Vermutung sogar ohne die Ein-Jahres-Frist des SGB II sofort. Sehen die Betroffenen dies anders, so überprüfen die Behörden diese Angaben regelmäßig durch häusliche Kontrollen in der Wohnung des Antragstellers. Dabei versuchen sie, anhand von Indizien innerhalb der Wohnung auf die persönliche Lebensführung der Bewohner zu schließen und hierdurch aus amtlicher Sicht festzustellen, ob eine Einstehensgemeinschaft vorliegt oder nicht. Im Rahmen von solchen sinnlosen häuslichen Kontrollen wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit regelmäßig in grober Weise unangemessen eingeschränkt.

Menschen, die im selben Bett schlafen, haben nicht automatisch den Wunsch, einander finanziell beizustehen. Andersherum können Menschen, die in getrennten Wohnungen wohnen, sehr wohl dazu bereit sein, sich in Notlagen gegenseitig zu unterstützen.

Die Piratenpartei achtet in besonderer Weise das Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens. In diesem Sinne bekennen wir uns konsequent zum Pluralismus des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen.

Füreinander einzustehen ist eine persönliche Entscheidung, die in vielfältiger Weise gestaltet sein kann und sich jederzeit ändern kann. Wir vertrauen darauf, dass Menschen, die keinen Bedarf an Sozialleistungen haben, diese auch nicht beanspruchen. Es ist daher davon auszugehen, dass ein Antragsteller, der Sozialleitungen beantragt, diese auch benötigt, und dass eine Bedarfsgemeinschaft nur dann vorliegt, wenn Antragsteller sich demgemäß erklären.

Insofern ist ausgehend von §7 SGB II und §39 SGB XII das gesamte Sozialgesetzbuch entsprechend zu überarbeiten. Auf Kontrollen zur Überprüfung von Bedarfsgemeinschaften ist vollständig zu verzichten.

Antragsbegründung

Dies ist die konsequente Umsetzung unserer modernen Geschlechter- und Familienpolitik. Weiterhin verursacht die Bedarfsgemeinschafts-Regelung wie sie derzeit besteht Schnüffelei seitens des Staates, Kontrolleure überprüfen ob Wohngemeinschaften wirklich solche sind oder vielleicht doch eine Bedarfsgemeinschaft besteht, Nachbarn und Kinder werden befragt - ein unhaltbarer Zustand.

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Datum der letzten Änderung

19.02.2013

Antragsgruppe

Arbeit und Soziales

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft