Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/Q007
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AntragsnummerQ007 Einreichungsdatum{{#dpl: |
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}} AntragstitelBetroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden AntragstellerJan Schejbal AntragstypPositionspapier AntragstextAlternativ zu oder als Konkretisierung des obigen Programmpunktes PA020 möge der Parteitag folgenden Text als Positionspapier beschließen: Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme spätestens zwei Jahre nach Beginn der Maßnahme benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss. Weiterhin sollen an der Überwachung beteiligte Kommunikationsdiensteanbieter verpflichtet sein, ihre Kunden nach Ablauf dieser Frist zu informieren. AntragsbegründungDurch die Verpflichtung zur Information der Betroffenen wird Missbrauch erschwert und stattfindender Missbrauch aufgedeckt. Nur wenn Betroffene über gegen sie gerichtete Überwachungsmaßnahmen informiert sind, können sie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung wahrnehmen. Da Ausnahmeregelungen missbraucht werden, um die Benachrichtigungspflicht zu untergraben, ist eine absolute Frist nötig, nach welcher die Benachrichtigung immer zu erfolgen hat. Die sonstigen Regelungen (Information so früh wie möglich, Aufschub nur über richterlichen Beschluss etc.) bleiben unberührt. Die Verpflichtung der Diensteanbieter verhindert bei Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen, dass die Behörde die Benachrichtigung "versehentlich vergisst". Zu den derzeitigen Regelungen siehe z. B.: [1] [2] Ergänzungen: [3] spricht davon, dass für über 2/3 der überwachten Anschlüsse keinerlei Benachrichtigung (weder direkt noch durch ein Strafverfahren) aus den Akten erkennbar war. Damit sollte die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Änderungen belegt sein. Es ist unklar, ob das durch Ge-/Missbrauch der Ausnahmeregelungen oder durch Schlamperei oder bewusstes Unterlassen entstanden ist. Die Benachrichtigung durch den Diensteanbieter verhindert beides. Bezüglich der Anregung "Zeitversatz" bin ich der Meinung, dass der Antragstext mit "innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist" eindeutig zum Ausdruck bringt, dass die Benachrichtigung nicht sofort bei Beginn der Maßnahme zu erfolgen hat. Diese Frist muss jedoch ab Beginn laufen (d.h. bei jahrelangen Maßnahmen muss die Benachrichtigung auch bei noch laufender Maßnahme erfolgen!) da die Benachrichtigung sonst durch ewig laufende Maßnahmen ausgehebelt werden könnte. Liquid FeedbackWiki-Antragsfabrik- PiratenpadKonkurrenzanträge-
Datum der letzten Änderung08.11.2011 AntragsgruppeDatenschutz und Privatsphäre Status des Antrags |