Bundesparteitag 2011.2/Antragskommission/FAQ

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Allgemeines zur Antragskommission

Was ist die Aufgabe der Antragskommission?

Wir unterstützen den Bundesvorstand dabei, die Anträge an den BPT2011.2 anzunehmen, zu sortieren, auf Vollständigkeit zu prüfen und generell aufzubereiten und zu veröffentlichen.

Wer seid ihr?


Alles rund um die Anträge

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Es gibt drei Arten einen Antrag einzureichen.

  1. per Email an antragbpt@piratenpartei.de
  2. per Wiki über das Antragsportal

Bis wann muss ich meinen Antrag eingereicht haben?

  1. Für Satzungsanträge, sowie Anträge zum Grundsatz- oder Wahlprogramm gilt eine Einreichungsfrist von 4 Wochen. Das heißt eine Einreichung ist nur bis zum 4.11.2011, 23:59 Uhr möglich. Danach werden wir keine Anträge dieser Art mehr annehmen.
  2. Für Positionspapiere sowie Sonstige Anträge gilt diese Frist nicht. Das heißt sie können auch am BPT noch eingereicht werden.

Hinweis Da es im Interesse aller Piraten ist, Anträge im Vorfeld lesen und darüber nachdenken zu können, möchten wir euch bitten, eure Anträge möglichst früh einzureichen.

In der Einladung stand, dass man Anträge nur per E-Mail einreichen kann, ist mein Antrag im Antragsportal dann überhaupt offiziell eingereicht?

Um dem E-Mail-Kriterium gerecht zu werden, wird eine Sammel-E-Mail im Namen der Antragsteller rechtzeitig an die offizielle E-Mail-Adresse geschickt. Damit gelten die Anträge ebenfalls als offiziell eingereicht.

Wo kann ich über (m)einen Antrag diskutieren?

Die Anträge die im Antragsportal verlinkt sind, sollen nicht an dieser Stelle diskutiert werden, da die Seiten demnächst für Änderungen (von Nicht-Antragskommissions-Mitgliedern) sperren werden um zu verhindern, dass die Anträge ihre gedachte Form behalten.

Wenn der Antragsteller keinen Link zu einer Diskussionsseite (im Wiki, Liquid-Feedback etc.) angegeben hat, lohnt es sich in der Antragsfabrik nachzuschauen, die von einigen Piraten für den Erstellungsprozess genutzt wird. Man kann natürlich auch den Antrag einer anderen Person selbst in die Antragsfabrik stellen und ihn dort diskutieren.

Antragsfabrik und Antragsportal - wo ist der Unterschied?

Im Antragsportal werden alle offiziell eingereichten Anträge verlinkt, bzw. können selbst dort eingereicht werden.

Im Gegensatz dazu, dient die Antragsfabrik der Erstellung, Verbesserung und Diskussion von Anträgen. Obwohl dort sehr viele Anträge vorhanden sind, ist dies eine Arbeitsplattform und vermutlich sind dort nicht alle Anträge zu finden.

Antragsreihenfolge

Die Anträge werden durchnummeriert, so wie wir sie abarbeiten, wobei wir versuchen möglichst chronologisch vorzugehen. Das heißt bei vielen Rückfragen kann es zu einer höheren Nummer kommen, obwohl der Antrag eher eingereicht wurde.

Ich hab die Nummer 001, wird mein Antrag damit als Erstes behandelt?

Vielleicht, aber eher nicht. Der Bundesparteitag beschließt eine Tagesordnung und in dieser ist festgelegt, in welcher Reihenfolge die Anträge behandelt werden. Jede(r) darf einen Vorschlag für die Tagesordnung machen. Höchstwahrscheinlich wird über die Reihenfolge der Antragsgruppen (also z.B. Umwelt, Außenpolitik, etc. ) abgestimmt oder es wird die Präferenz für alle einzelnen Anträge ermittelt. Anahnd dieser Umfrage wird sich wahrscheinlich die Reihenfolge ergeben.

Grundsatz- oder Wahlprogramm - als was soll ich meinen Antrag einreichen?

Dies bitte nicht als offiziell betrachten: Aber tendenziell wird für das Grundsatzprogramm eine etwas algemeinere, auch "philosphischere" Formulierung erwartet und in der Vergangenheit wurden auch schon Grundsatzprogrammanträge wegen zu konkreter Forderungen abgelehnt. Hierfür ist ein Antrag für ein Wahlprogramm empfehlenswert oder auch eine Einreichung als Positionspapier, welches nach aktueller Lage keine 2/3-Mehrheit, sondern nur eine einfache Mehrheit benötigt.

Wir empfehlen die Programmübersicht als Orientierungshilfe.

Mein Antrag ist ein Wahlprogrammantrag ich wollte ihn aber als etwas anderes einreichen und ähnliche Fälle

Wir haben uns auf folgende Vorgehensweise verständigt:

  • Wenn Anträge (vor allem die, die per e-Mail eingereicht werden) nur Programmantrag als Antragsart spezifizieren und nicht eine der üblichen Kategorien Grundsatzprogramm, Wahlprogramm, Positionspapier aufweisen werden wir:
    • vor Ablauf der Einreichungsfrist vom 4.11. 23:59 Uhr den Antragsteller kontaktieren und ihn um Zuordnung bitten und den Antrag bei rechtzeitiger Antwort entsprechend einsortieren
    • im Zeitraum nach der Einreichungsfrist und bis 2 Wochen vor dem Bundesparteitag, werden wir eine vorläufige Einteilung vornehmen und trotzdem versuchen den Antragsteller zu kontaktieren
    • sollte es keine rechtzeitige Rückmeldung geben, so werden wir uns an den oben beschriebenen Hinweisen orientieren.
    • nach der Veröffentlichungsfrist für die Anträge von 2 Wochen vor dem Bundesparteitag §9b (2) werden wir an Satzungs-, Grundsatzprogramm- und Wahlprogrammanträgen keine Veränderungen an deren Zuordnung mehr vornehmen.
    • Dies gilt nicht für Positionspapiere und Sonstige Anträge, die keine Einreichungsfrist haben.