Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Satzungsänderung 024

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Untergliederungen freistellen für welches Gebiet sie sich für zuständig erklären.

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt: Untergliederungen unter den Landesverbänden sollten frei darüber entscheiden dürfen für welches Gebiet sie sich für zuständig erklären. Dabei sollte an die Vorteile bei seltsamen politischen Grenzen gedacht werden und nicht irgendwelche Möglichkeiten der Sabotage einer effektiven Verwaltung.

Aktuelle Fassung
Von: (2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
Neue Fassung
Zu: (2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände. Näheres regeln die Landessatzungen.
Antragsbegründung

Grundsätzlich sollten wir uns selbst so wenig einschränken wie möglich. Sich die Parteiorganisation von 60 Jahren Altparteienherrschaft diktieren zu lassen sehe ich als unnötige Einschränkung neuer Organisationsformen. Beispiel Bonn: Bonn liegt umschlossen vom Rhein-Sieg-Kreis auf beiden Seiten des Rheins. Es wäre für viele Veranstaltungen sinnvoll, den linksrheinischen Teil mit dem linksrheinischen Teil vom Rhein-Sieg-Kreis zusammenzufassen und da gleiche rechtsrheinisch. Ob dies die Mitglieder wollen, sei dahingestellt. Jedoch würde diese Lösung eine Organisation im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis ermöglichen in dem bisher dafür zu wenig Piraten sind und rechtsrheinisch könnte eine kompakte Einheit entstehen die sich nicht in den weiten des Kreises verliert. Da dieses implizit innerhalb eines Landesverbandes geschehen muss, ist mit keinerlei Problemen bei Wahlen o.ä. zu rechnen.


Datum der letzten Änderung

27.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

Problem: Was ist, wenn sich zwei Gliederungen gleicher Ebene für sich überschneidende Gebiete zuständig erklären (auf "juristisch" heisst das “Territorialkonflikt“)? Tritt ein solcher Konflikt auf, so sind alle Kandidaten-Aufstellungen von vorn herein nichtig, und die Zulassung zur Wahl ist geplatzt. Andererseits: wegen der je nach Bundesland sehr unterschiedlichen Wahlsysteme und Kommunalverfassungen macht eine zentral vorgeschriebene Gliederung keinen Sinn; warum also fassen wir § 7 Abs. 2 der Bundessatzung dann nicht klar und einfach, z.B. etwa so:

"Die Landesverbände gliedern sich in Gebietsverbände; ihre jeweiligen Wirkungskreise sind in den Satzungen der Landesverbände und ihrer Gliederungen von einander abzugrenzen."

Die primäre Gliederung in Gebietsverbände ist nach § 7 Abs.1 PartG leider ebenso zwingend vorgeschrieben wie ihre Abgrenzung im Satzungswerk der Partei; mit der o.g. Fassung aber kann sich jeder Landesverband so gliedern und die Zuständigkeiten verteilen, wie es für ihn jeweils am günstigsten ist. Die vorgeschlagene Fassung ist sowohl so flexibel wie rechtlich überhaupt möglich, und trotzdem juristisch "wasserdicht". --Roguemale 10:57, 27. Okt. 2011 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

...

Konkurrierende Anträge

024 Untergliederungen freistellen für welches Gebiet sie sich für zuständig erklären.
009 Keine "Untergliederung von oben"
027 Klarstellung betreffend Regionalverbände

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Spearmind 16:02, 20. Okt. 2011 (CEST)
  2. Wolfgang Z. Sich an die politischen Grenzen zu halten macht Sinn, wenn man ernsthaft politisch arbeiten will
  • Es ist MEISTENS sinnvoll. Es kann aber sinnvoll sein das nicht zu tun. Hier in Bonn haben wir den Rhein-Sieg-Kreis der um die Stadt herum geht. Während rechtsrheinisch Piraten sind ist linksrheischisch nichts los. Trotzdem möchten wir den Leuten dort die Chance geben mit uns mit abzustimmen und sich auch rechtlich einzubringen. Dann steigen die Chancen, daß auch dort aktive Piraten aktiv bleiben und dann dort ein Kreis entsteht der etwas bewirken kann. Die Leute anzuhängen weil die mit dem rechtsrheinischen Teil durch Bonn durch müsste und die ÖPNV-versorgung dahin schlecht ist. Dann IST es sinnvoll es anders zu machen. Es sollte definitiv NICHT pauschal ausgeschlossen werden. Bernhard
  1. Andena
  2. Monarch 00:21, 24. Okt. 2011 (CEST)
  3. Roguemale 10:59, 27. Okt. 2011 (CEST) Begründung oben

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...