Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 053

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Programmänderung (im Entwurfsstadium) für den Bundesparteitag 2011.2.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich, in LiquidFeedback.

Antragstitel

Positionspapier zur Hartz IV Debatte

Antragsteller
Antragstyp

Programmänderung

Antragstext

Es wird beantragt im Parteiprogramm Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes Positionspapier, welches als Einzelpunkte abgestimmt werden soll, einzufügen.

Aktuelle Fassung
n/a
Neue Fassung
1. Präambel
Nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Die derzeitige SGB-II-Gesetzgebung („Hartz IV“) verstößt unserer Auffassung nach in mehreren Punkten gegen den in den Grundrechten niedergelegten Verfassungsauftrag.
Die Piratenpartei Deutschland fordert daher folgende Sofortmaßnahmen zur Humanisierung des SGB II:

2. Höhe des Regelbedarfs
Der Regelbedarf soll unserer Meinung nach Armut verhindern und soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Daher sind künftig zwei Kenngrößen zu ermitteln: Dies ist zum einen die relative Armutsgrenze, welche mit 50% des Einkommensmedians festzulegen und alljährlich zu ermitteln ist. Der zweite Grenzwert ergibt sich wie gehabt aus dem statistischen Warenkorb, wobei jedoch keine Streichungen vorzunehmen sind. Der höhere dieser beiden Werte ergibt den Regelsatz zzgl. Wohn- und Wohnnebenkosten. Der §20 SGB II ist entsprechend neu zu formulieren.

3. Sanktionen
Das Existenzminimum ist in der Sache, auch laut Bundesverfassungsgericht, unverfügbar. Daher sind Kürzungen laut SGB 2 Abschn. 5 abzuschaffen und stattdessen maximal Bußgelder auszusprechen. Bußgelder dürfen nicht einfach von der auszahlenden Behörde einbehalten werden, sondern müssen wie jedes andere Bußgeld mahnrechtlich behandelt werden. Entsprechend muss auch §42a(2) überarbeitet werden, eine Kürzung des Regelbedarfes durch die Behörde ist auf keinen Fall hinnehmbar.

4. Zuverdienstmöglichkeiten
Die in §11+a+b SGB II geregelten, zu berücksichtigenden Einkommen und Absetzbeträge sind viel zu kompliziert geregelt. Die Piratenpartei möchte hier einen gordischen Knoten zerschlagen und eine einfache Regelung in Verbindung mit §7 (Leistungsberechtigte) finden:

Leistungsberechtigt ist jeder Bürger zwischen dem 15. und 67. Lebensjahr, der Erwerbsfähig ist und dessen Einkommen unterhalb des doppelten Regelbedarfes zzgl. Wohn- und Wohnnebenkosten liegt (Erwerbslose + Aufstocker). Vom Zuverdienst werden bis zur Transfergrenze 50% vom Regelsatz einbezogen. So ist endlich ein fließendes Lohnabstandsgebot gewährleistet.

5. Bedarfsgemeinschaften / Fürsorgepflicht
Die Piratenpartei setzt sich für neue und alternative Lebensmodelle ein. Daher sehen wir das Konzept der Bedarfsgemeinschaften mit großer Skepsis, zumal diese immer wieder eines Nachweises bedürfen welcher nur durch tief in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahmen erbracht werden kann. Wir fordern daher eine Einzelbetrachtung von Lebensgemeinschaften und eine generelle Abkehr von Bedarfsgemeinschaften. Der Regelsatz ist jedem Hilfebedürftigen separat zu gewähren, eine Wohn- und Wohnnebenkostenberechnung sowie immobile Vermögenswertberechnung erfolgt an die Wohnung / Immobilie gebunden und wird zu gleichen Teilen auf die Bewohner aufgeteilt. Auch Kinder sind separat zu betrachten, ihre Leistungen werden an die Erziehungsberechtigten ausbezahlt.

Insofern muss ausgehend von §7 SGB II das gesamte Sozialgesetzbuch entsprechend überarbeitet werden.

6. Feststellung der Erwerbsfähigkeit:
In § 44a "Feststellung von Erwerbsfähigkeit und Hilfebedürftigkeit" ist auch dem Antragsteller selbst ein Widerspruchsrecht einzuräumen, da es in der Praxis so läuft das Erwerbsunfähige mit ablehnenden Bescheiden von Sozial- zu Arbeitsamt geschickt werden und wieder zurück.

7. Verbot von Zeitverträgen für Angestellte der ARGEn
Die Piratenpartei fordert ein Verbot von zeitlich befristeten Arbeitsverträgen für Mitarbeiter der Arbeitsagenturen
Antragsbegründung

Zu 1:Dieses Positionspapier stellt eine Maximalforderung für den Wahlkampf und evtl. nachfolgende Koalitionsverhandlungen dar. Uns ist bewußt, das sofern alle diese Forderungen umgesetzt werden, ein quasi-BGE ohne Finanzierung geschaffen wird. Diese Präambel sollte nach den anderen Absätzen abgestimmt werden, da sie sinnlos ist wenn nicht wenigstens eine dieser Forderungen angenommen wurde.

Zu 2: Menschen, die von Hartz IV leben müssen, leben derzeit unterhalb der definierten relativen Armutsgrenze. In einem Hochtechnologieland wie dem unsrigen sollte man dies eigentlich überwunden haben, und es entspricht auch unserer Forderungen aus ReSET das wir Armut verhindern wollen. Die zweite Kenngröße entspricht dem derzeit verwendeten Modell, nur das wir darauf verzichten möchten, dem Empfänger das Recht auf Bier oder Topfpflanzen abzusprechen sondern diesen statistischen Wert als solchen unverfälscht zu lassen.

Zu 3: Siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Absatz 2. Im Dezember 2010 wurden 60.505 Sanktionen Deutschlandweit ausgesprochen, diese sind nach derzeitiger Regelung an feste Zeiten gebunden und kummulativ, können also im Extremfall zur Streichung jedweder Leistung (auch der Krankenversicherung / Mietfortzahlung) führen.

Zu 4: Derzeit lohnt sich die Aufnahme von Arbeit für viele Menschen im unteren Lohnniveau einfach nicht, was von der Sache her verständlich ist (Warum soll ich 8 Stunden arbeiten wenn ich danach keine 100 Euro mehr habe), jedoch von aussen (ebenso zurecht) mit Unverständnis betrachtet wird. Eine fließende Zuverdienstregelung löst dieses Problem, jede Art von Arbeit lohnt sich ein bischen. Im Jahr 2010 gab es übrigens laut Uni Duisburg/Essen 1.404.188 Aufstocker.

Zu 5: Da wir bereits eine Abschaffung des Ehegattensplittings einsetzen, ist dies die konsequente Fortführung unserer modernen Familienpolitik. Weiterhin verursacht die Bedarfsgemeinschafts-Regelung wie sie derzeit besteht Schnüffelei seitens des Staates, Kontrolleure überprüfen ob Wohngemeinschaften wirklich solche sind oder vielleicht doch eine Bedarfsgemeinschaft besteht, Nachbarn und Kinder werden befragt - ein unhaltbarer Zustand.

Zu 6: Durch ein fehlen dieses Rechtes werden Schwerbehinderte gern aus der Statistik gefälscht, indem ihre Erwerbsfähigkeit entweder (im Falle von ALG-II-Beziehern) angezweifelt oder (im Falle von Sozialgeld-Beziehern) bestätigt wird. Der Empfänger hat dann nur die Möglichkeit, zur jeweils anderen Behörde zu gehen und die dortigen Leistungen zu beziehen, die wiederum aus genau demselben Grund (nur umgekehrt) nicht anerkannt wird, um dann zur ursprünglichen Behörde zurückzukehren und einen bewilligenden Bescheid zu bekommen (die Zählung für die Statistik ist dann abgeschlossen). Das ist leider gängige Praxis.

Zu 7: Die zeitliche Befristung von Arbeitsverträgen versetzt den Geschäftsführer der Arbeitsagentur in die Position, über Jahre Druck auf seine Mitarbeiter aufbauen zu können. Da die Geschäftsführer immer für die Dauer von 5 Jahren bestellt werden, um Anschließend neu ausgeschrieben zu werden (§44d SGBII) und auch nur über einen Topf der BA verfügt (§44f; §46), stehen sie selbst unter enormen Erfolgsdruck. In dem gesamten Prozess muss eine Entspannung herbeigeführt werden.

LiquidFeedback
Piratenpad
Datum der letzten Änderung

26.10.2011



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Erste Frage, wenn das Einkommenslimit der Armutsgrenze benutzt wird, wird diese automatisch steigen. Disi 17:38, 11. Okt. 2011 (CEST)
    • Bedingt. Wenn der Einkommensmedian und nicht der Einkommensdurchschnitt als Grundlage verwendet wird, ändert sich die Armutsgrenze nicht - siehe Median - Fizz 09:59, 12. Okt. 2011 (CEST)
      • Stimmt, das ist wirklich etwas, das man ausprobieren muesste. Denn wenn du die Einkommen in der Lower Quartile erhöhst, verschiebt sich evtl. der Median nach unten und die Armutsgrenze muss nach unten angepasst werden. Sprich je mehr die staatliche Foerderung in Anspruch nehmen, desto weniger Geld gibt es. Disi 12:29, 12. Okt. 2011 (CEST)
  • Es koennte massig Geld bei Verwaltung gespart werden, wenn man weniger nachforschen wuerde. Gut, da erwischt man die 100 Betrueger, aber die Kosten rechnen sich nicht. Lieber (Modell UK und Irland) einfach woechentlich 1/4 des Betrags in der z. B. Postbank abholbar machen. Disi 17:38, 11. Okt. 2011 (CEST)
  • Durch die Erhoehung des Satzes muss Mietzuschuss explizit extra beantragt werden und nur in Ausnahmefaellen (z.vB. Familien) gewaehrt werden. Disi 17:38, 11. Okt. 2011 (CEST)
  • Wenn ich den Chef der "ARGE" Hamburg eben richtig verstanden habe, heißen die jetzt alle nur noch Jobcenter.
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • Aus meiner Sicht macht es keinerlei Sinn, bei der relativen Armutsgrenze anzusetzen. Das dafür benötigte Geld erwirtschaftet der Staat schlichtweg nicht. Denn irgendjemand muss in diese gigantische Umverteilungsmaschinerie einzahlen und daher arbeiten und sein Einkommen dafür versteuern lassen. Warum sollte jemand dafür arbeiten, zum Schluss nicht viel besser dazustehen, als die staatlich alimentierten Bedürftigen? Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll an der absoluten Armutsgrenze anzusetzen. Alles andere ist ziemlich utopisch. Da kann man dann gleich Linkspartei wählen. --Carabas 23:29, 11. Okt. 2011 (CEST)
    • Die absolute Armutsgrenze definiert sich bei 1,25 $ pro Tag, das sind weniger als 30€ im Monat. Bist du dir da sicher das du das willst? - Fizz 10:17, 12. Okt. 2011 (CEST)
      • Äh nein natürlich nicht. In Deutschland ist aus meiner Sicht Hartz IV plus Miete und Heizungsnebenkosten, die absolute Untergrenze. Die reicht natürlich nicht zu angemessener gesellschaftlicher Teilhabe aus. Andererseits sehe ich es ziemlich kritisch, ein Mindestversorgung festzuschreiben, auf deren Niveau man in bestimmten Städten und Gegenden fast schon bequem leben kann. Für mich gilt das Lohnabstandsgebot. Jemand, der arbeitet muss deutlich mehr Geld zur Verfügung haben, als jemand, der nicht arbeitet. Das ist im unteren Lohnbereich nur mit Mindestlohn zu erreichen. Der darf aber auch nicht utopisch sein, sonst steigt die Arbeitslosigkeit sprunghaft. --Carabas 01:09, 13. Okt. 2011 (CEST)

Pro/Contra-Argument: ...

Abschaffung von Hartz IV wäre besser; dafür ein Bürgergeld für jeden. Also ein Grundeinkommen für jeden. Jeder Euro, der ausbezahlt wird, verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von 2 Euro in der Verwaltung. Einsparpotenzial für den Staat und Transparenz in den Ausgaben.--Thorsten Kaiser 12:43, 16. Okt. 2011 (CEST)

  • An so etwas arbeiten wir parallel, siehe Blog oder Wiki - Fizz 13:36, 17. Okt. 2011 (CEST)

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Korbinian 14:19, 11. Okt. 2011 (CEST)
  2. Monarch 14:21, 11. Okt. 2011 (CEST)
  3. Disi 17:33, 11. Okt. 2011 (CEST) (2009 lag die Armutsgrenze etwa bei €913)
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. --Carabas 23:29, 11. Okt. 2011 (CEST)
  2. Laird_Dave 16:00, 12. Okt. 2011 (CEST) Da steht mir nicht genug drüber, wie sich der Antragsteller die Finanzierung vorstellt.
  3. Toddismarty 19:08, 13. Okt. 2011 (CEST) Bürgergeld statt Hartz IV
  4. Andena Bedarfsgemeinschaften abschaffen geht nur, wenn Ehegattensplitting abgeschafft ist.
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Spearmind 01:22, 12. Okt. 2011 (CEST) wie Einzelpunkte?
  2. LordSnow 21:26, 26. Okt. 2011 (CEST)
  3. ...