Bundesparteitag 2011.2/Antragsfabrik/Programmänderung 033
Inhaltsverzeichnis
Antragstitel
Selbstbestimmte Sexualität Antragsteller
Antragstyp
Programmänderung Antragstext
Es wird beantragt, im Parteiprogramm Grundsatzprogramm im Abschnitt "Geschlechter- und Familienpolitik" am Ende folgenden Absatz einzufügen:
Neue Fassung
Selbstbestimmte Sexualität
Der Staat hat sich nicht in das selbstbestimmte sexuelle Verhalten der Bürger einzumischen. Solange alle Beteiligten freiwillig und einvernehmlich handeln und die Rechte von niemandem dabei verletzt werden, darf der Staat dies nicht auf Grund moralischer Vorstellungen unterbinden oder diskriminieren. Ihre Grenzen hat selbstbestimmte Sexualität dort, wo sie die Selbstbestimmung anderer nicht respektiert oder die Hilflosigkeit anderer ausnutzt, wozu auch der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört. Antragsbegründung
Wir haben auf dem BPT 2010.2 ein Positionspapier zur Abschaffung des §173 StGB beschlossen. Ein Kritikpunkt an diesem Positionspapier ist, dass es als völlig alleinstehende Forderung im Raum steht, und der Bezug auf entsprechende Grundsätze fehlt. Diese der Entscheidung zu Grunde liegenden Grundsätze habe ich hier nun formuliert. Des weiteren halte ich eine Positionierung der Piratenpartei bei diesem Thema für durchaus sinnvoll. Es gibt viele Organisationen und Regierungen in aller Welt, die bestimmtes sexuelles Verhalten verbieten oder diskriminieren. Nebenbei stellen wir durch diesen Antrag auch klar, dass wir ausgelebte Pädophilie nicht akzeptieren. In der Vergangenheit gab bekanntlich einige male Stimmen, die uns das Gegenteil unterstellten. Im Gegensatz zu dem Antrag von TurBor zum gleichen Thema habe ich einen eigenen Absatz formuliert, da dieses Thema m. E. nicht in den Abschnitt "Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens" hineinpasst. Dort geht nämlich um Lebenspartnerschaften, nicht um Sex. LiquidFeedback
Antworten auf einige Reaktionen:
Magnus R. 21:18, 9. Okt. 2011 (CEST) Ich habe nun folgenden Nebensatz ergänzt: "wozu auch der sexuelle Missbrauch von Kindern gehört." Ich werde diesen Antrag nicht zum BPT einreichen. Wer ihn einreichen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Datum der letzten Änderung
21.12.2011 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
- Sinngemäß wäre ok (wörtlich auf keinen Fall) aber was soll das ganze? --Lars! 08:17, 9. Okt. 2011 (CEST)
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Diskussion
Bitte hier das Für und Wider eintragen.
Pro/Contra-Argument: ...
- Ich habe bei dem Antrag Magengrimmen. Mir wäre erheblich wohler, wenn der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung klar und deutlich im Antrag stehen würde. Hier ist ein klares Schutzalter und die Bekenntnis zu diesem Schutzalter für mich eine elementare Voraussetzung. --Carabas 23:12, 11. Okt. 2011 (CEST)
- dein Gegenargument
Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Magnus R.
- CSteinbrenner dass die Hilflosigkeit anderer nicht ausgenutzt werden darf schliesst implizit den Mißbrauch an Kindern- und Jugendlichen doch aus... insofern steckt alles wichtige drin. Ich finde den Antrag gut, da er kurz und allgemein gehalten ist. Wenn das jemand als Positionspapier noch ausladend ausdeuten möchte, nur zu.
- Kolja Sulimma Zu einer Anmerkung unten: Das ist nicht geltendes Recht. §173 ist ein Beispiel: Er verbietet zwar den Beischlaf zwischen Verwandten. Sie dürfen jedoch per künstlicher Befruchtung Kinder zeugen und sie dürfen soviel Oralsex, SM-Sessions und sonstwas machen. Beischlaf ist aber mit Adoptiv-, Stief- und Pflegeeltern erlaubt. Es wird also völlig wilkürlich eine bestimmte Sexualpraktik unter Strafe gestellt. BVG-Richter Prof. Hassemer hat deshalb diesen Paragraphen als "schweren Fehler des Gesetzgebers" bezeichnet. Ein anderes Beispiel ist die Strafbarkeit bestimmter SM-Praktiken auch bei einvernehmlichkeit. Ein anderes Beispiel ist, dass z.B. Von Boetticher wegen einer lagen Beziehung zum Rücktritt gezwungen werden kann.
- Fuchsbeuter: Zum § 173 (der kein Beispiel, sondern der einzige Fall ist) gibt es aus den von Dir genannten Gründen bereits ein positiv beschiedenes Positionspapier, auf dass der Antragsteller auch oben in der Begründung verweist. Es ist weiterhin absolut unklar, weshalb darüber hinaus Regelungsbedarf besteht und was der Antrag überhaupt soll.
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- Spearmind 13:22, 6. Okt. 2011 (CEST) (deckt Programm bereits ausreichend ab)
- Andena Kein Mehrwert erkennbar
- Fuchsbeuter: Sinn des Antrags nicht klar
- --Korbinian 01:54, 7. Okt. 2011 (CEST) das ist doch bereits geltendes recht und sowieso common sense. worauf willst du denn eigentlich hinaus?
- Roland Ich finde es ist gesetzlich alles geregelt was zu regeln ist. Der Schutz von Kindern sollte nicht aufgeweicht werden. Weil eine Zustimmung eines 8 Jährigen ist unter Druck sicher sehr einfach zu bekommen ...
- Laird_Dave 11:54, 8. Okt. 2011 (CEST) sehe nur ich da Pedobear um die Ecke winken?
- Monarch so nicht
- Robert Stein
- --Lars! 08:18, 9. Okt. 2011 (CEST)
- SD
- Ki 21:24, 26. Okt. 2011 (CEST) -- Bereits genügend abgedeckt.
- --Hans Immanuel Herbers 18:22, 27. Okt. 2011 (CEST)
- --Miltiades 03:55, 29. Okt. 2011 (CEST)Spearmind hat Recht!
- ScumPH 12:51, 1. Nov. 2011 (CET)
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
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