Bundesparteitag 2008.1/Satzungsänderungsantrag/Briefwahl
Info vorweg: Ein Meinungsbild auf dem ersten Bundesparteitag ergab, daß eine große Mehrheit (ich glaube >75%) GEGEN eine Briefwahl ist. Ich will das nur gerne vorweg mitteilen, damit jene, die sich pro Briefwahl einbringen, nicht allzu enttäuscht sind, wenn die Briefwahl wieder abgelehnt wird. Im übrigen will ich Euch nicht weiter aufhalten. --Bodo Thiesen 21:39, 17. Mär. 2008 (CET)
- was heisst "ich glaube >75%"? Ich fände es gut, hier nur verifizierte Informationen zu posten. Da du ja scheinbar gegen Briefwahl bist, kann man das als Versuch einer Beeinflussung werten.--Musikdieb3 10:45, 8. Apr. 2008 (CEST)
Eine Briefwahl ermöglicht es Piraten, die nicht persönlich zu einem Parteitag kommen können, ihre Stimme per Brief oder verschlüsselter eMail im Vorhinein abzugeben. Es ist zu klären, unter welchen Bedinungen dies geschehen kann.
Da die Satzungen dies momentan nicht beinhalten, ist es allgemeine Auffassung, dass es einer Änderung der Satzungen bedarf, um eine Briefwahl zu ermöglichen. Der Wortlaut einer solchen Regelung soll hier auf Grundlage einer inhaltlichen Diskussion erstellt werden.
Inhaltsverzeichnis
Form und Frist
Postalische Form
- Form
- Bereitstellung einheitlicher Formulare durch die Bundesgeschäftsstelle, die durch die LV ausgegeben werden können.
- formlose Antragsstellung auf Briefwahl beim zuständigen LV (bei Piraten ohne LV ist die Bundesgeschäftstelle verantwortlich)
- Vermerk der Briefwahl des Piraten, wodurch kein Stimmrecht vor Ort mehr möglich ist.
- Annahme der unmarkierten Wahlunterlagen durch LV, Bundesgeschäftstelle oder Wahlleiter des Bundesparteitags
- Frist bzw. zeitlicher Ablauf
- Antrag durch Pirat mind. 3 Wochen vor Beginn des Parteitags
- Bereitstellung der Briefwahlunterlagen schnellstmöglich nach Antragstellung, mind. 2 Wochen vor Beginn des Parteitags.
- Briefwahlunterlagen werden spätestens am Parteitag dem Wahlleiter übergeben.
Elektronische Form
Wortlaut der Regelung
Erster, unvollständiger (?) Entwurf zur Papierform von ]pdg[ - Kommentare und Kritik auf der Diskussionsseite sind sehr erwünscht. Ebenso Ergänzungen zur elektronischen Variante.
§ X Briefwahl
1) Den Piraten ist es möglich, ihre Stimme sowohl für offene als auch für geheime Abstimmungen und Wahlen als Briefwahl abzugeben. Dies gilt nur für solche Abstimmungen und Wahlen, die nach den Regularien dieser Satzung mit einer Frist von mind. 4 Wochen versehen oder generell per Satzung festgelegt sind und somit als Gegenstand feststehen.
2)Bis zu drei Wochen vor dem Beginn eines Bundesparteitags kann bei dem für den Piraten zuständigen Landesverband und bei Piraten ohne Landesverband bei der Bundesgeschäftsstelle ohne Begründung und formlos Briefwahl beantragt werden. Dem Piraten ist daraufhin schnellstmöglich, unbedingt aber mind. zwei Wochen vor Beginn des Parteitags möglichst barrierefreier Zugang zu den Briefwahlunterlagen zu gewähren. Die Abgabe der Wahlentscheidung erfolgt schriftlich und geheim bis mind. eine Woche vor Beginn des Parteitags bei seinem Landesverband bzw. der Bundesgeschäftsstelle oder direkt nach Wahl des Wahlleiters direkt bei ihm. Die Landesverbände und die Bundesgeschäftsstelle sorgen für die Integrität der Wahlentscheide und übergeben diese ungeöffnet dem neu gewählten Wahlleiter, so dass dieser direkt nach seiner Wahl in den vollständigen Besitz aller Briefwahlentscheide gelangt.
3) Ein Pirat, der Briefwahl beantragt hat, ist auf diesem Bundesparteitag hinsichtlich der definierten Abstimmungen und Wahlen nicht stimmberechtigt. Auf Basis der Vermerke der zuständigen Stellen, wer Briefwahl beantragt hat, und die dem Wahlleiter sofort nach seiner Wahl zu übergeben sind, wird dies von ihm kontrolliert.