Benutzer Diskussion:Michael Ebner/Entwurf Beauftragten GO

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I Allgemeines

Attachés, zentrale Liste, Regelbericht

Die ganze GO sollte sinngemäß auch auf Attachés ausgedehnt werden. Insbesondere sollte es ein zentrales Verzeichnis aller aktuellen Beauftragungen incl. der Attachés geben. Ein obligatorischer Regelbericht fehlt gegenüber der unlängst übergangsweise beschlossenen, auf Caro zurückgehenden, Beauftragten-GO. Auch wenn ich weiß, dass speziell ich mir damit schwer tun würde: Ich halte das für extrem wichtig und sinnvoll, auch für die soziale Anerkennung der Beauftragten (aller Art) innerhalb der Piratenpartei, und möchte daher anregen, eine entsprechende Klausel wieder aufzunehmen. Das Verzeichnis aller Beauftragungen wäre ein super Platz, um für jede beauftragte Person einen Link auf den Platz zu hinterlegen, wo sie ihre Regelberichte veröffentlicht (Blog, G-Seite, Wikiprofil,...). Dann kann das jedes machen, wie es möchte und trotzdem ist alles zusammen.

Ich schlage daher vor, den Abschnitt I durch den folgenden Paragraphen zu ergänzen:

§__ Transparenz der Beauftragungen
1. Alle Beauftragungen (Themen, Servicegruppen, Assistenz, Attachés,..) werden in einer zentralen und gut auffindbaren gemeinsamen Liste veröffentlicht.
2. Alle Beauftragten erstatten regelmäßig, mindestens im jedem zweiten Kalendermonat, über ihre Arbeit öffentlich Bericht. Der Bericht ist formlos, aber problemlos auffindbar zu veröffentlichen. In der zentralen Liste der Beauftragungen befinden sich für jede beauftragte Person Links zu den Orten, an denen ihre Berichte zu finden sind.

--Moonopool (Diskussion) 13:04, 15. Sep. 2014 (CEST)

Anmerkung Michael Ebner

  • Attachés und internationale Koordinatoren sind nun ergänzt.
  • § 5 lautet nun "Transparenz" und nimmt die Anregungen auf. Ich bin jedoch gegen feste Fristen, weil das bei manchen Beauftragungen (BPT, FsA) ziemlich sinnlos ist. Das soll der Vorstand per Beschluss festlegen, sinnvollerweise gleich bei der Beauftragung.

regelmäßige Durchsicht

zu §3: Dass nach §3 Themen- und SG-Beauftragungen nicht grundsätzlich bei Vorstandswechseln enden, finde ich super, weil man dann nicht als allererstes dem neu gewählten Vorstand in den Ohren liegen muss "gilt diese und jene Beauftragung eigentlich noch?" Dennoch fände ich es schön, wenn die Liste der Beauftragungen mindestens zweimal im Jahr aktiv vom Vorstand durchgegangen würde: Ist dieser Mensch noch aktiv? Überhaupt noch bei den Piraten? Ich schlage daher vor, den §3 wie folgt zu erweitern:

  • 6. Auf der letzten öffentlichen Vorstandssitzung im März und im September geht der Bundesvorstand alle Beauftragungen durch und prüft formlos, ob die betreffenden Personen ihre Aufgabe noch aktiv und im Sinne der Partei ausführen.

--Moonopool (Diskussion) 13:04, 15. Sep. 2014 (CEST)

Anmerkung Michael Ebner

Ich habe das jetzt ein wenig anders formuliert:

6. Der Vorstand soll zu Ende März und Ende September die Listen der Beauftragten durchgehen und prüfen, ob Handlungsbedarf entstanden ist.

Weil:

  • Es geht um Personalangelegenheiten, daher nicht-öffentlich, daher muss das auch nicht in einer Vorstandssitzung sein.
  • Den Prüfauftrag habe ich jetzt lockerer gefasst. Bei z.B. den Beauftragten für die Bundesparteitage kann es durchaus sein, dass die mal ein halbes Jahr nichts zu tun bekommen - daraus entsteht aber kein Handlungsbedarf. Bei anderen Beauftragungen könnte dieses entstehen, obwohl die aktiv und im Sinne der Partei tätig sind.

II Themenbeauftragte

III Servicegruppen

Keine Beauftragung von SG-Mitgliedern

zu §§10 und 11: Die Möglichkeit für SG-Leitungen, Teilaufgaben explizit und dokumentiert zu delegieren, begrüße ich – insbesondere wegen der großen Freiheit darin, was genau delegiert wird.

  • Wie die öffentliche Ausschreibung zu gewährleisten ist, müsste allerdings geklärt werden, denn einerseits hilft es wenig, wenn jede SG das auf ihrer Wikiseite publiziert (Vogonismus), andererseits können wir nicht jede Kleinstaufgabe auf dem Vorstandsblog posten (Rauschen).
  • Zu scharf erscheint mir in diesem Zusammenhang die in §2(4) und §10 vorgenommene Ausdehnung der expliziten Beauftragung auf die Mitarbeiter in SGen: Wir wünschen uns Beteiligung und sollten die Hürden gering halten. Wenn jemand in der Onlineredaktion mitarbeiten möchte, dann möchte ich ihn gerne willkommen heißen und ihn mitwirken lassen, und nicht sagen müssen: Aber bevor ich das auf die Wikiseite schreibe, müssen wir noch eine öffentliche Ausschreibung machen und der Vorstand muss das genehmigen. Bei der Übertragung von Verantwortung fände ich das dagegen ok: Wenn ich sage "Heinz, Du kriegst jetzt von mir Freigabeberechtigung für die Bundeswebseite im Bereich Datenschutz," dann ist die Anzeige an den Buvo sinnvoll und richtig. Wenn ein Mensch aber einfach nur regelmäßig an Texten mitarbeiten möchte und sagen: "Ich arbeite in der Redaktion mit," dann halte ich das (schärfere!) Verfahren eines explitziten Vorstandsbeschlusses für eine zu hohe Hürde.

Ich schlage daher vor, in den §§ 2(4), 9 und 10 das "und Mitarbeiter" bzw "und Mitglieder" bzw "Mitglieder oder" ersatzlos zu streichen.

--Moonopool (Diskussion) 13:04, 15. Sep. 2014 (CEST)

Anmerkung Michael Ebner

Für die angesprochene Konstellation (Mitarbeit Online-Redaktion) gilt ja der § 11, und in Punkt 3. steht, dass Weiterbeauftragungen ausgeschrieben werden "sollen", damit ist nicht "müssen" gemeint.

IV Assistenten