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Greifenstein, den 5.10.2016


KLÄGER

Pirat Welpe

Michael Keller Voglersheck 15 35753 Greifenstein

michael.keller@allein-unter-welpen.de Mitgliedsnummer: 45444


BEKLAGTE

Der Vorstand der

Piratenpartei Deutschland Landesverband Hessen Postfach 900502 60445 Frankfurt / Main

vorstand@piratenpartei-hessen.de


Ahoi geehrte Damen und Herren des Schiedsgerichtes,


1. ANTRAG

Hiermit lege ich Einspruch gegen den Beschluss des Vorstand der hessischen Piratenpartei vom 21.9.2016 einer Nutzungssperre der Mailingliste “PPH” mit der Dauer von 7 Tagen ein.

Hiermit lege ich Einspruch gegen den der Nutzungssperre zugrundeliegenden Beschluss des Landesvorstand Hessen vom 21.9.2016 #2016/V09/105/O: “Prüfantrag Gegenmaßnahmen” wie er laut Wiki am 28.9.2016 um 15:18 Uhr veröffentlicht wurde.


2. BEGRÜNDUNG

Hiermit stelle ich fest, das

2.1 die Beklagte mir den Vorstandsbeschluss einer Nutzungssperre ohne Begründung via eMail am 21.9.2016 um 22:39 Uhr zustelle, ich darauf hin anfragte ob es noch eine Begründung gibt sowie in einer weiteren Mail eine Begründung zeitnah zur Nutzungssperre erwarte um das Schiedsgericht anrufen zu können, daraufhin mir ein Hinweis auf die Nutzungsbedingungen zuschickte sowie später das ich die Begründung bereits erhalten habe


2.2 die Beklagte durch ein allgemeine Begründung es mehrere Tage nicht möglich war überhaupt zu identifizieren wie ich gegen die Nutzungsbedingungen verstossen haben soll. Dies entspricht dem Vorgehen von totalitären, diktatorischen oder faschistischen Regierungen wo der Delinquent sich ein Vergehen ohne konkreten Vorwurf “aussuchen” soll


2.2 ich mir keiner Schuld bewusst bin im Sinne der Begründung durch den Vorstand und dieser mir keine Möglichkeit zur Schuldeinsicht gegeben hat. Somit widerspricht sich der Vorstand mit seinem Handeln selbst da er es mir unmöglich macht das von ihm festgestellte Fehlerverhalten in Zukunft zu vermeiden


2.3 der dem Beschluss der Nutzungssperre vorangegangenen Antrags lautet:

“ Text: Der Landesvorstand möge beschließen, zu prüfen, inwieweit er mit kommunikativen, moderativen oder disziplinarischen Maßnahmen in den aktuellen Trend, gegen die Werte und Ideale der Piraten zu diskutieren, korrigierend eingreifen kann.

Begründung Wir alle müssen ja nicht nur tagtäglich diversen bizarre Dinge auf unseren Mailinglisten lesen, wie z.B.:http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=532488&pid=2415231&highlight=Anti+AfD+Demo#pid2415231 https://piratenpad.de/p/UnvereinbareUnvereinbarkeitserklaerungen http://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=532488&pid=2415264&highlight=Anti+AfD+Demo#pid2415264 Diese Gedankenwelt wird ja auch an Infoständen (z.B. TTIP-Demo) oder Stammtischen verbreitet. Solche Gedanken formen auch unser schlechtes Außenbild mit. Zudem lähmt es aktiv die innere Zusammenarbeit. Was dies für die kommenden Wahlkämpfe 2017/18 bedeutet, darf gerne jeder selbst sich ausmalen. Ein weiter so wäre wohl eine schlechte Alternative:https://www.piratenpartei-hessen.de/1v-blog/2016-09-18-weiter-so-ist-keine-option

Alle genannten Beiträge beziehen sich auf mich.

Es stellt sich die Frage inwieweit die Vorstandsmitglieder Michael Kittlaus sowie Christian Hufgard sich bei der Abstimmung der Stimme hätten enthalten müssen weil genannte Beiträge sich auf diese beziehen oder im Falle des 1. Vorsitzenden ich diesem auf seinen Beitrag geantwortet habe.

Hätten sich die betroffenen Personen im Vorstand enthalten – wie Jeanette Westphal die den Lahn-Dill-Kreis vertritt – dann hätte die Abstimmung die in §3 der Geschäftsordnung des Vorstandes geforderte absolute Mehrheit verfehlt.


2.4 das meine Äusserungen mitnichten “bizarre Dinge” sondern legitime konstruktive Beiträge zu einer Diskussion darstellen. Mit dem Beschluss des Vorstandes liegt der Verdacht nahe, dass dieser demokratische Versuche z.B. die Satzung oder Unvereinbarkeitsbeschlüsse abzuändern verhindern will welche ausdrücklich in der Begründung des Antrags erwähnt werden ( https://piratenpad.de/p/UnvereinbareUnvereinbarkeitserklaerungen ) .

Für mich stellt der Beschluss eine totalitäre bis diktatorische Bestrebung der zustimmenden Vorstandsmitglieder dar.


2.5 das Punkt 2.2.3 der Nutzungsbedingungen auf die der Vorstand in seiner Begründung mir gegenüber verweist eine faschistische Bestrebung darstellt:

“ Der Landesverband Hessen steht für die Ausübung des uneingeschränkten Rechts auf freie Meinungsäußerung ein. Dennoch findet dieses Recht dort seine Grenzen, wo andere durch Beiträge in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Die Mailinglisten dienen primär als Arbeitsmittel. Es gelten die allgemein üblichen Umgangsformen. Konstruktive Diskussionen sind ausdrücklich erwünscht, im Gegensatz zu Trollen und andere Formen des Störens. “ ( http://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.2/Sonstige_Antr%C3%A4ge#X-013_Nutzungsbedingungen_Mail-Server )

Das Wort “Trollen” wird hierbei von “Troll” abgeleitet der im Wiki der Piratenpartei Deutschland definiert wird:

“ Sinn der ganzen Abhandlung ist aber eigentlich der: Trolle müssen, genauso wie die Führungsspitze oder die Abgeordneten, austauschbar sein. Troll ist eine Funktion und keine Person. Entwickelt sich eine Person zum permanenten Troll innerhalb einer Gruppe, so gewinnt sie auf ihre Weise eine ungeheuere Macht, die weder für der Gruppe noch für ihn selber produktiv ist. “

( https://wiki.piratenpartei.de/Troll gültige Version zum Zeitpunkt der Zustellung der Begründung durch den Vorstand)

Durch die Kombination von Nutzungsbedingungen und der gültigen Definition von “Trollen” wird der Benutzer der Mailinglisten aufgefordert andere ihn störende Benutzer als austauschbaren “Troll”, nicht mehr als Mensch sondern nur noch als Funktion wahrzunehmen.


2.6 ich dem Vorstand mit einer Mail am 20.9.2016 um 20:25 Uhr aufgefordert habe Jens Fricke zu ermahnen da dieser in seinem Beitrag auf der Mailingliste “PPH” mir die Mitarbeit bei einer Organisation empfohlen hat die die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in Frage stellt. Meiner ausdrücklicher Bitte mich über den Verlauf dieses Verfahrens zu informieren ist der Vorstand nicht nachgekommen. Dies könnte damit zusammenhängen das der Vorstand sich “genötigt” sah – wie von mir in der Mailingliste “PPH” danach von mir beschrieben – meine Thesen bezüglich Widersprüchlichkeiten in der Satzung der Piratenpartei zu bestätigen ( u.a. Beitrag #85 auf https://news.piratenpartei.de/showthread.php?tid=531633&page=9 ).


2.7 ich den Vorstand mit einer Mail am 24.9.2016 um 5:28 Uhr aufgefordert habe mir alle Benutzer denen die Nutzungsrechte entzogen wurde in einer Form mitzuteilen, dass ich deren Beiträge auf der Mailingliste “PPH” identifizieren kann, sowie die Anzahl der Benutzer die eine von mir abweichende Begründung erhalten haben und die Anzahl der Benutzer die gleichzeitig mit der Ankündigung des Entzugs der Nutzungsrechte eine Begründung erhalten haben. Dieser Aufforderung ist der Vorstand nicht nachgekommen.

Dies erhärtet für mich den Verdacht das eine reine Willkürmassnahme vom Vorstand durchgeführt wurde.


3. BITTEN AN DAS SCHIEDSGERICHT

Hiermit bitte ich das Schiedsgericht


3.1 meiner Argumentation in den Punkten 2.2, 2.3, 2.4, 2.5 zu folgen


3.2 den Vorstand aufzuerlegen auf der Mailingliste “PPH” – dem Kommunikationsmittel das ich 7 Tage nicht benutzen konnte – einen Hinweis mit der Begründung des Schiedsgerichtes zu posten in dem dieser Umstand kenntlich gemacht wird


Mit einem hochachtungsvollem wau

Michael Keller