Benutzer:Tharon/Finanzrat/Bericht3

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Bericht vom 3. Treffen am 25.10.2012 im Brandenburger Mumble

Beschlussfähigkeit

Keine Beschlussfähigkeit. Es müssen mind. 21 Mitglieder des Finanzrats anwesend sein, zu Beginn der Sitzung waren 15 Mitglieder anwesend. Damit konnten wieder keine Beschlüsse gefasst, sondern wieder nur Meinungsbilder eingeholt werden.

innerpart. Finanzausgleich

Im Vorlauf zur 3. Sitzung habe ich den Satzungsänderungsantrag vom 2. Treffen ins Berliner LiquidFeedback gepackt und dadurch sind einige Alternativen entstanden. Um die Sitzung nicht mit zahllosen Vorschlägen zu trollen und die Chance zu erhöhen, wenigstens einen Teilerfolg zu erringen, habe ich mich entschlossen aus den alternativen Anträgen einen möglichst reibungsarme Antrag zu basteln und dem Finanzrat vorzulegen.

  • bevorzugter Antrag vom 2.Treffen
Der § 15 Abs. 2 der Bundesfinanzordnung wird wie folgt geändert und ein neuer Absatz (3) eingefügt:
(2) Über die Verteilung der Staatlichen Mittel, die nicht direkt an die Landesverbände ausbezahlt wird(werden?), entscheidet der Bundesvorstand. Dabei wird er die Beschlussempfehlung des Finanzrates berücksichtigen.
(3) Die Landesverbände zahlen bis zum 28.02. eines jeden Jahres die Hälfte ihrer direkten Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung des Vorjahres an den Bundesverband, damit dieser nach dem folgenden Schlüssel einen Finanzausgleich an alle Landesverbände vornehmen kann:
- 50% der Mittel für den Finanzausgleich wird(werden)? in 26 gleiche Teile aufgeteilt. Hiervon erhält jeder Landesverband 1 Teil und der Bund behält 10 Teile
- 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Fläche der Bundesländer aufgeteilt
- 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Einwohnerzahl der Bundesländer aufgeteilt
Begründung:
Die Bundesverbände der Parteien haben für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. § 22 PartG
  • Änderungsantrag des LV Berlins zum obrigen Antrag:
Absatz 3 ist wie folgt zu ändern:
(3) Die Landesverbände zahlen bis zum 28.02. eines jeden Jahres die Hälfte ihrer direkten Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung des Vorjahres an den Bundesverband - jedoch maximal den Betrag um den die Zuwendung die Eigeneinnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden natürlicher Personen des Landesverbandes inklusive nachgeordnete Gliederungen im Rechenschaftsbericht des Jahres übersteigen der als Grundlage für die Zuwendungsberechnung diente - damit dieser nach dem folgenden Schlüssel einen Finanzausgleich an alle Landesverbände vornehmen kann.
Begründung:
Ein Argument dafür auch Teile der direkten Zuwendungen zu verteilen war, dass die Einnahmen der anderen Landesverbände überhaupt erst diese Zuwendungen ermöglichen. Diese Entwürfe würden die Landesverbände belohnen die ihre Ansprüche auf direkte Zuwendung durch Eigeneinnahmen teilweise oder vollständig selbst "erwirtschaften".
Außerdem würden Landesverbände die hohe Ansprüche aus der Parteienfinanzierung haben sich nicht auf diesem Polster ausruhen, sondern weiterhin dafür sorgen dass sie Einnahmen wie Spenden etc. generieren.
  • Meinungsbild ursprünglicher Vorschlag:
Ja: 14
Nein: 3
Enthaltung: 0

Wie man am Meinungsbild sieht konnte ich leider mit dem Vorschlag keine Mehrheit erreichen. Daher wurde der "alte" Vorschlag von der Bundesschatzmeistering als SÄA042 eingebracht.

Finanzordnung

Bastian aus Brandenburg stellt wieder seine Vorschläge zur Änderung der Finanzordnung vor und es wird abermals ein Meinungsbild eingeholt, dieses fällt positiv aus. Ich habe mich wiederum nicht beteiligt und auf die Unzuständigkeit des Finanzrats verwiesen. Wer sich für die Anträge interessiert findet sie im Antragsportal zum BPT 2012.2 unter SÄA043-046

nächstes Treffen

angepeilt ist Frühjahr 2013