Benutzer:Schwan/Strukturänderung

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Piratenpartei Deutschland

Die Piratenpartei Deutschland steht an einem Scheideweg. Basisdemokratie und Schwarmintelligenz hat versagt, wenn es um kontinuierliche Änderungen in der Gesellschaft geht bei der zunehmenden Einbeziehung des Internets in unser tägliches Leben.

Abstimmen alleine reicht nicht aus, wenn Arbeitsgrundlagen nicht gut vorbereitet werden. Daran würde aus meiner Sicht auch eine SMV oder ein neues Liquid Feedback nichts ändern. Das sehen wir ja jährlich bei der Wahl zum Bundesvorstand. Irgendwer springt aus dem Knick, wird gewählt und hinterher stellt sich heraus, dass der doch nicht geeignet war. Aus welchen Gründen auch immer. Damit meine ich keine bestimmten Personen, aber die Erfahrung haben wir doch gemacht.

Also sollten wir mal gucken, was funktioniert und was anerkannt wird:

  • Orga von Parteitagen, sei es im Bund oder im Land
  • Verwaltung
  • Bearbeitung Beitragskonto
  • BundesIT
  • Presse? Keine Ahnung, ist nicht mein Thema
  • Schiedsgerichte? Mal mehr mal weniger
  • bestimmt noch mehr

Warum funktionieren diese Bereiche? Aus meiner Sicht deshalb, weil es hier Personen gibt, die Verantwortung übernehmen. Einige sind legitimiert, andere weniger. Aber auf die Legitimation kommt es nicht so sehr an. Sondern sie übernehmen einfach die Verantwortung dafür, dass $Dinge erledigt werden.

Kommissionen

Um das zu schaffen, ist es aus meiner Sicht notwendig Kommissionen für die verschiedensten Aufgaben einzusetzen. Jeder Landesverband bekommt die Verantwortung für die Organisation einer Kommission, oder wie auch immer man diese Arbeitsgruppen benennen mag. Diese Kommissionen können folgende Dinge verantwortlich er- oder bearbeiten:

Damit wir strukturiert und zielorientiert arbeiten können, benötigen wir Kommissionen:

  1. BW: Anträge
  2. BY: Bildung
  3. BE: Bürgerrechte
  4. BB: Finanzen
  5. HB: Freie Netze
  6. HH: Geschäftsordnung
  7. HE: IT für alle
  8. MV: Parteitage
  9. NI: Presse
  10. NW: Satzung
  11. RP: Schiedsgerichte
  12. SL: Urheberrecht
  13. SN: Verwaltung
  14. ST: Vorstände/Gliederungen
  15. SH: Wahlkampf
  16. TH: Zeitreisen

Diese Benennungen sind Beispiele und von mir frei ausgedacht, ohne auf tatsächliche Notwendigkeit geprüft zu sein. Die Zuordnung zu den Landesverbänden entspricht der alphabetischen Reihenfolge, damit klar ist, welcher Landesverband sich um welche Aufgabe kümmert. Verantwortlich für das erste Treffen ist der Landesvorsitzende, der diese Verantwortung aber übertragen kann. Wer die Kosten für Raum und Reisen trägt, klärt die Kommission Finanzen.

Die Kommissionen bestehen aus jeweils 2 Delegierten pro Landesverband und treffen sich 2 - 4 mal pro Jahr. Der Bundesvorstand kann ebenfalls bis zu 3 Delegierte pro Kommission benennen bzw. selber teilnehmen. Jeder Landesverband hat die Verantwortung für eine der o.a. Kommissionen. Jeder Landesverband entsendet entweder per Vorstandsbeschluss oder durch Wahl auf einem Landesparteitag zwei Delegierte in jede der Kommissionen. Dieser Delegierte muss Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. Jeder Landesverband kann beliebig viele Ersatzmenschen wählen.

Die Kommissionen treffen sich jeweils am zweiten Wochenende zum Beginn eines Quartals. Durch den gleichen Termin für alle Kommissionen (Arbeitskreis oder wasauchimmer) sollen Termine für regionale Parteitage nicht in Kollision mit den Terminen für die Kommissionen kommen. Außerdem kann dadurch keine Machthäufung Einzelner entstehen, weil $Mensch sich nicht teilen kann. Die Kommissionen sollen anstehende Probleme erkennen, diskutieren und Lösungen erarbeiten. Die Sitzungen sind zu protokollieren. Ob sie gestreamt werden, kann jede Kommission selbständig entscheiden. Die Delegierten der Kommissionen sind dafür verantwortlich, dass die Lösungen auch umgesetzt werden. Beim Verwaltungstreffen hat sich diese Lösung sehr bewährt. Gruppen von ca. 30 – 35 Menschen sind groß genug, um viele Aspekte einzubringen, aber auch wiederum nicht so groß, dass keiner gehört wird, der etwas sagen möchte. Es liegt dann an den Delegierten selber, ob sie Ergebnisse anschließend mittragen oder weiterhin auf ihrer Einzelmeinung bestehen. Ich kann dazu nur sagen, daß viele Einzelmeinungen nicht hilfreich sind, um den Bürger da draußen von unseren Zielen zu überzeugen. Der Wähler möchte schon wissen, was er kauft, wenn er uns seine Stimme anvertraut.

Delegiertensystem

Mitbestimmung für jedes Parteimitglied auf Parteitagen hat sich als Illusion herausgestellt. Tatsächlich ist es eine Delegation auf die immer gleichen aktiven Mitglieder, die aber kein Votum ihrer Gliederungen haben. Deshalb ist es notwendig, ein tatsächliches Delegiertensystem einzuführen. Wir entsenden 250 (500, 750, 1000) Delegierte zu einem Bundesparteitag um dort über den Bundesvorstand und Anträge abzustimmen.

Am Jahresende wird die Anzahl der (stimmberechtigten) Mitglieder festgestellt um zu errechnen, auf wie viele dieser stimmberechtigten Mitglieder ein Delegierter im Folgejahr kommt. Mit dieser Regelung kann erreicht werden, dass Anträge bereits im Vorfeld von Bundesparteitagen ausgiebig diskutiert werden, damit der Delegierte ein Votum für sein Abstimmungsveralten mitbekommt. Landesverbände können die Anzahl der Delegierten für LPTs selbständig festlegen.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand besteht aus Vorsitzendem, Stellvertreter, Schatzmeister, politischen Geschäftsführer und bis zu drei Beisitzern.

Als politische Partei können wir keine Aufwandsentschädigungen zahlen, sondern nur Gehälter oder Rechnungen, falls die Einkünfte aus der Vorstandstätigkeit nicht überwiegen. Wer eine andere Auffassung vertritt, möge bitte den entsprechenden Gesetzestext raussuchen. Kostenersatz ist davon unberührt.

Gliederungen

Mit unseren über 200 Gliederungen, die teilweise weniger als 10 stimmberechtigte Mitglieder haben, verwalten wir uns tot. Deshalb ist es erforderlich, Mindestgrößen festzulegen, ab der eine Gliederung sinnvoll ist und Arbeit abnimmt, statt zusätzliche Verwaltungsarbeit zu generieren. Ab 10 stimmberechtigten Mitgliedern in einer Region kann auf Antrag ein Verwaltungspirat beauftragt werden. Für die Gründung einer neuen Gliederung ist die Anwesenheit von mindestens 50 stimmberechtigten Mitgliedern erforderlich. Bereits bestehende Gliederungen, auf denen auf zwei aufeinanderfolgenden Parteitagen jeweils weniger als 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind, werden mangels ausreichender Mitglieder spätestens zum Jahresende aufgelöst.

Kosten

Um diese zusätzlichen Aufgaben (Reisekosten für Delegierte / Raumkosten für Tagungen) alle bezahlen zu können, ist es erforderlich, über unsere Einnahmenseite nachzudenken.

Mitgliedsbeitrag

Ab dem 01.01.2015 beträgt der Mitgliedsbeitrag 1% des voraussichtlichen Nettoeinkommens oder mindestens 120,-- Euro. Für Mitglieder, die im laufenden Jahr voraussichtlich nicht einkommensteuerpflichtig sind, beträgt der Mitgliedsbeitrag 60,-- Euro. Weitere Ermäßigungen müssen von der Gliederung getragen werden, die dieser zustimmt. Der Beitrag ist in 4 gleichen Raten am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Kalenderjahres fällig. Bei Zahlung des Jahresbeitrags bis zum 10.01. auf das zentrale Beitragskonto ermäßigt sich der Beitrag um 20,-- auf 100,-- Euro bzw. 10,-- auf 50,-- Euro.

Mandatsträgerabgaben

Wahlerfolge sind auch durch Investitionen der Piratenpartei entstanden. Damit die Piratenpartei diese Investitionen auch in der Folgezeit tätigen kann, wird ab dem 01.01.2015 eine Mandatsträgerabgabe in Höhe von 13,37% der Bruttodiäten von Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten erhoben. Hiervon verbleiben 60% beim Landesverband des Abgeordneten und 40% fliessen in einen Wahlkampffonds, der von der Wahlkampfkommission verwaltet wird.

Mein Fazit

Wenn wir es schaffen, diese Struktur einzuführen, gibt es aus meiner Sicht noch Chancen, zu einer Partei heranzuwachsen, die dem Wähler sagen kann, wofür wir eigentlich stehen, statt ein Sammelsurium von Einzelwünschen im Programm stehen zu haben.

Diskussionen bitte auf die Diskussionsseite