Benutzer:Murgpirat/Abstimmtool

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tl;dr

Elektronische Abstimmtools für die sMV fallen bis auf Weiteres raus. Als Brückentechnologie kommt nur eine regelmäßige Urwahl über den Postweg in Verbindung mit im Internet aufbereiteten Anträgen in Frage.


Langfassung

Einleitung

Der Ruf nach der "ständigen Mitgliederversammlung" (sMV) der Piratenpartei wird immer lauter. Zudem ist die kritische Masse, mit der die Basisdemokratie noch effektiv praktiziert werden kann, längst überschritten. Daher müssen die Piraten Wege schaffen, mit denen Meinungsbilder schnell eingeholt und auch offizielle Programmpunkte zeitnah abgestimmt werden können.

Aus verschiedenen Gründen ist das bisher genutzte Tool "Liquid Feedback" dafür allerdings nicht geeignet. Dies liegt u.a. an nicht verfallenden Delegationen, fehlender Information über anstehende Abstimmungen und fehlender Prüfung des Stimmrechts. Außerdem entspricht das Tool einem Wahlcomputer, was somit konträr zu unserem Grundsatzprogramm steht.

Mit SÄA041, eingereicht zum BPT12.2 in Bochum, wurde ein Versuch gestartet, LQFB als sMV durchzusetzen. Der Antrag wurde - zum Glück - nicht behandelt. Er hätte in stundenlangen Debatten geendet. Einige der im Antrag genannten Voraussetzungen schießen zudem deutlich über das Ziel hinaus.


Daher habe ich mir Gedanken gemacht, welche Anforderungen an ein Meinungsbildungs- und Abstimmtool bestehen:

Mindestanforderung

  • Zugangsberechtigung muss identisch mit Stimmberechtigung sein. Eine längerfristige Akkreditierung widerspricht den Vorgaben und kann zu erheblicher Manipulation führen. Die Akkreditierung und somit die Berechtigung zur Abstimmung muss immer tagesgenau erfolgen. Ergo muss der Zugang zum Grundsystem mit den bei Sage gespeicherten Mitgliederdaten tagesaktuell abgeglichen werden. Dies bedeutet jedoch, dass der Nutzer eindeutig identifizierbar sein muss, was bei einer geheimen Abstimmung hinderlich ist. Daher muss ein zweites System nachgeschaltet werden.
  • Abstimmungen, Diskussionen usw. müssen in einem dem Zugang nachgelagerten „Sandbox-System“ stattfinden. Nachdem der Zugang zum Grundsystem durch Sage bestätigt wird, sollte man sich danach ohne weitere Verknüpfung zu den Mitgliedsdaten an einem neuen System anmelden können. Vergleichbar ist dies mit dem grundsätzlichen, personenbezogenen Zugang zu einem Firmensystem, der daraufhin den Zugang zu einem Intranet ohne Personenbezug bietet.
  • Delegationen dürfen maximal für die jeweilige Abstimmung gelten. Eine Anhäufung von mehr als 50-100 Delegationen muss dabei verhinderter werden, um die Bildung von Superdelegierten zu unterbinden. Eine Delegation darf dabei weiterdelegiert werden, jedoch dürfen auch dann nicht mehr als 50-100 Delegationen auf eine Person gebündelt werden.
  • Das zu erstellende System muss übersichtlich, einfach zu bedienen und auch für IT-unerfahrene Mitglieder intuitiv nutzbar sein.
  • Laufende Anträge müssen klar strukturiert und in Themengruppen gebündelt sein. Das bisherige LQFB System zeigt hier gute Ansätze, ist jedoch spätestens seit Version 2.0 zu unübersichtlich geworden.
  • Stimmberechtigte Mitglieder sind mindestens wöchentlich über die laufenden Abstimmungen zu informieren, damit sichergestellt wird, dass niemand unabsichtlich eine Stimmabgabe verpasst.
  • Die Abstimmphase muss erheblich verlängert werden, um den Mitgliedern auch ausreichend Zeit zu geben, an der Abstimmung teilzunehmen. Für Programmanträge und Satzungsänderungen sind mindestens 30 Tage anzusetzen.
  • Meinungsbilder und Positionspapiere müssen aufgrund teilweise dringend nötiger Entscheidungen in kürzerer Phase abgestimmt werden. Die Abstimmdauer sollte eine Woche nicht unterschreiten, bei mind. 1 Woche Diskussionsphase im Falle von Positionspapieren.
  • Für dringende Fälle sollte die Möglichkeit zu einem kurzfristigen, nicht bindenden und nicht zwingend repräsentativen Meinungsbild geschaffen werden, um Mandatsträgern innerhalb von maximal 3 Tagen eine grobe Positionierung anbieten zu können.
  • Das Quorum für Abstimmungen über Programmanträge ist auf mindestens 33% der zum Abstimmzeitpunkt stimmberechtigten Mitglieder festzulegen. Derzeit werden LQFB Abstimmungen im Schnitt von 300-700 Stimmen (inkl. Delegationen) beschlossen. Dies entspricht nicht dem Querschnitt der Partei. Dementsprechend muss eine Mindestbeteiligung sichergestellt werden, um U-Boote zu verhindern.
  • Satzungsänderungsanträgen kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese sollten grundsätzlich nur im Rahmen von regulären Parteitagen beschlossen werden.


Dies sind nur ein paar Sachen, die mir zu dem Thema sMV in den Sinn kommen sind. Die Gedanken sind dabei noch nicht vollständig.


Brückentechnologie

Als Brückentechnologie bis zu einer einvernehmlichen Lösung des sMV Themas bleibt in jedem Fall die Urwahl. Und das geht am einfachsten auf Totholz.

Anträge, Meinungsbilder, Positonspapiere und dergleichen können dabei wie bisher mit den derzeitigen Regeln im LQFB vorgeschlagen, diskutiert und bearbeitet werden. Nach Ablauf der Diskussionsphase wird der Antrag eingefroren und in eine zu schaffende Datenbank übertragen, aufbereitet, formatiert und zum Abruf vorgehalten.

Alle drei Monate wird per E-Mail, im Ausnahmefall per Briefpost, den Mitgliedern eine Linkliste zu den aktuell zur Abstimmung anstehenden Anträgen zugemailt, zusammen mit einem Berechtigungsformular und einer Stimmkarte.

Die Piraten füllen dann das Berechtigungsformular mit ihren Mitgliedsdaten und einem Identifizierungscode aus. Nach eingehender Beschäftigung mit den eingereichten Anträgen wird die Stimmkarte bearbeitet. Diese wandert danach in einen Briefumschlag welcher verschlossen wird. Der Briefumschlag wandert in einen zweiten Briefumschlag, in diesen kommt das ausgefüllte Berechtigungsformular. Das ganze geht dann per Briefpost an die Parteizentrale. Die Kosten für Briefumschlag und Porto muss das Mitglied allerdings selbst übernehmen. Das sollte es aber wert sein.

Dort werden die Berechtigungskarten samt Code geprüft. Ist alles in Ordnung und das Mitglied wurde als stimmberechtigt identifiziert, wandert der verschlossene zweite Umschlag in die Wahlurne. Zu einem gegebenen Zeitpunkt wird die Urne geleert und die Auszählung beginnt. Aufgrund der zu erwartenden, abzustimmenden Anträge kann die Auszählung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Am Ende gibt es aber ein Ergebnis, und die eingereichten Anträge sind abgestimmt. So schaffen wir es, auch außerhalb von Parteitagen Programm zu machen.

Sicher, es ist nicht gewährleistet, dass auch tatsächlich das Mitglied selbst abgestimmt hat. Allerdings kann das auch bei einem elektronischen Tool niemand sicher wissen.


Fazit

Das Thema sMV spaltet die Gemüter. Die schiere Masse an Mitgliedern macht es uns aber auf Dauer nicht mehr möglich, Anträge ausschließlich auf den BPT zu behandeln. Es muss eine Lösung gefunden werden, die praktikabel ist. Die Urwahl ist schon mal ein Schritt in die richtige Richtung, bis etwas besseres gefunden wurde.