Benutzer:Mcarson
Inhaltsverzeichnis
"Arbeitnehmerähnliche Person" und Dumpinglöhne in der (Weiter-)Bildungsbranche
"Arbeitnehmerähnliche Person"
Missbrauch und Rechtsverstöße in der (Weiter-)Bildungsbranche
Die Arbeitnehmerähnliche Person ist rechtlich definiert als Person, die wie ein Arbeitnehmer wirtschaftlich von einem Auftraggeber abhängig ist, jedoch wegen fehlender Eingliederung in eine betriebliche Organisation, fehlender Weisungsgebundenheit und bei im Wesentlichen freier Zeitbestimmung nicht persönlich abhängig wie ein Arbeitnehmer ist. Eine arbeitnehmerähnliche Person ist ein selbständiger Unternehmer.
Und hier beginnen bereits Missbrauch und Rechtsverstöße in der (Weiter-)Bildungsbranche. Formal wird in den Honorarverträgen genau das auch formuliert. Die Realität ist jedoch anders:
• Die für die Maßnahmen festgelegten Inhalte sind zu vermitteln. Dafür gibt es häufig bereits durch die Vergabe klare Vorgaben, die unabhängig von Vertragsformulierungen einzuhalten sind.
• Die Arbeitszeiten sind i.d.R. auch durch die Vergabe festgelegt.
• Es sind in vielen Fällen eigene Arbeitsplätze, Rufnummern und Firmen-Emailadressen für diese Personen erforderlich, damit deren Aufgaben zu erfüllen sind. Sie werden z.T. in Leitungsfunktionen für Maßnahmen eingesetzt, als Ansprechpartner der Bildungsträger offiziell benannt, handeln in deren Auftrag und nutzen z.T. sogar Visitenkarten des Bildungsträgers.
Arbeitnehmerähnliche Personen haben auch gesetzlich garantierte Rechte, über die sie aber von Ihren Auftraggebern nicht informiert werden und die kaum durchsetzbar sind, weil das erforderliche Element für die Durchsetzung dieser Rechte, der Kündigungsschutz, für sie nicht besteht:
• Zugang zur Arbeitsgerichtsbarkeit
• Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub
• Anspruch auf Bildungsurlaub (nach verschiedenen ländergesetzlichen Bestimmungen)
• Nach § 12a TVG (Tarifvertragsgesetz) können die Beschäftigungsbedin gungen arbeitnehmerähnlicher Personen durch Tarifvertrag geregelt werden
• Für Handelsvertreter ebenfalls Mindestarbeitsbedingungen gelten.
Für die Arbeitnehmerähnliche Person gelten auf der anderen Seite gesetzliche Regelungen, die fast alle Vorteile der Selbständigkeit eliminieren, ihnen aber die Vorteile der abhängigen Beschäftigung versagen:
• kein Mindestlohn
• gesetzliche Rentenversicherungspflicht ohne Arbeitgeberanteil
• kein Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung
• keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
• kein Kündigungsschutz, trotz wirtschaftlicher Abhängigkeit
• keine Sonderkündigungsbestimmungen des Mutterschutzgesetzes
• keine Sonderkündigungsbestimmungen für Behinderte
Das ist z.B. in Österreich besser geregelt. Dort haben Arbeitnehmerähnliche Personen gleiche Rechte wie reguläre Arbeitnehmer.
Die Situation der freiberuflichen Dozenten in der Weiterbildungsbranche
Die Agentur für Arbeit ist mit ihrer Beschaffungsorganisation über die Regionalen Einkaufszentren (REZ) für eigene Maßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen und solche der Jobcenter (ehemals ARGEn) alleiniger Nachfrager. Die dadurch entstehende alleinige Marktmacht führt zwangsläufig zu Wettbewerbsbeschränkungen. Eine große Anzahl von Bildungsträgern ist für das Volumengeschäft fast ausschließlich von Aufträgen in diesem Segment abhängig.
Da es in diesem Markt faktisch nur einen Nachfrager gibt, handelt es sich bei der Vergabe auch nur scheinbar um einen echten Wettbewerb, weil die Dienstleister der Weiterbildungsbranche sich faktisch keinen anderen Auftraggeber suchen können. Durch massive Budget-Kürzungen für das Jahr 2011 und nun nochmals für 2012 gehen nun insbesondere in Ballungsgebieten mit hoher Anbieterdichte, die Bildungsträger in einen vernichtenden Wettbewerb über.
Die Folge davon wiederum ist, dass die Entlohnung der Mitarbeiter in eine Abwärtsspirale gerät, die Dumpinglöhne zur Folge hat. Die Personalkosten machen bei Bildungsträgern im Durchschnitt 60% - 70 % der Kosten aus und sind der einzige Posten bei dem gekürzt werden kann. Die Aufträge erhalten die günstigsten Anbieter. Das bedeutet, wenn in den Konzepten keine Fehler enthalten sind, die von der Vergabe ausschließen, kommt meist der billigste Anbieter zum Zuge. Das ist dann der Anbieter, der auch die niedrigsten Gehälter und Honorare bezahlt.
Schon jetzt verdienen z. B. fest angestellte Diplom Sozialpädagogen mit den von den Agenturen für Arbeit geforderten Zusatzqualifikationen und beruflichen Erfahrungen weniger als eine Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Es wird berichtet, dass freiberuflichen Mitarbeitern – und das sind bei Bildungsträgern bis zu 90 % des eingesetzten Personals - von einigen Trägern bereits jetzt einstellige Stundensätze angeboten werden. Selbst bei renommierten und tarifgebundenen Trägern sind Stundensätze unter 15 € für Freiberufler schon im Jahr 2010 keine Ausnahme mehr. Besonders für die freiberuflichen Mitarbeiter stellt die Situation ein Problem dar, weil bei den genannten Stundensätzen nicht einmal Urlaubs- und Krankheitszeiten berücksichtigt sind. Es gibt für arbeitnehmerähnlich beschäftigte Freiberufler zwar einen Anspruch auf Lohnfortzahlung in diesen Fällen. Diese Ansprüche sind den Betroffenen jedoch weitgehend unbekannt. Die Einforderung dieser Rechte hätte i.d.R. zur Folge, dass Honorarverträge nicht verlängert würden - Kündigungsschutz gibt es für diesen Fall nicht. Wenn diese Rechte umfassend in Anspruch genommen würden, würde das zudem die Existenz aller großen Bildungsträger bedrohen, weil die Mehrkosten bei den Angeboten nicht kalkuliert wurden.
Dieses System funktioniert, weil die Bundesarbeitsminister seit 2004 beharrlich die Augen vor diesem Problem verschließen und die Freiberufler in der Bildungsbranchen keine eigene Interessenvertretung haben. Die GEW hat sich zwar zur Vertretung dieser Gruppe erklärt, jedoch haben Gewerkschaften mit nicht fest Angestellten, (formal) Selbstständigen traditionell ihre Schwierigkeiten. Entsprechend halbherzig geht man dann auch vor.
Freiberufliche Alleinverdiener in Maßnahmen für die Agentur für Arbeit werden bei Vollzeitbeschäftigung z. T. zu „Aufstockern“ (Personen, die ergänzend zu ihren Einkünften Sozialleistungen erhalten), weil sie Lebensunterhalt, Sozialabgaben und Mieten mit ihren Einkünften nicht mehr bestreiten können.
Das alles geschieht letztlich in staatlichem Auftrag.
Korruption
I. Der Fisch fängt am Kopf an zu stinken
Zwei prominente Mitglieder einer ehemaligen Bundesregierung haben vorgemacht, wie Korruption "richtig geht":
Man nimmt die Vorteile nicht direkt an, sondern mit zeitlicher Verzögerung. So kann man noch während der Amtszeit für eine finanziell butterweiche Landung für „die Zeit danach“ sorgen und macht sich auch nicht strafbar (?):
1. Man macht einfach einmal schnell einen Vertrag für eine neue Pipeline und landet dann wie zufällig unmittelbar nach der Amtszeit auf einem wohldotierten Posten des Unternehmens, das eben diese Pipeline baut und betreibt.
2. Man führt als Minister Sicherheitsverfahren ein und - ein Lump wer Böses dabei denkt - wird dann auch ein mit Sicherheit nicht unterdotierter Mitarbeiter des Unternehmens, das maßgeblich bei der Einführung der Sicherheitsverfahren mitwirkt.
Da müsste eine zeitliche Sperre von ca. 4 Jahren eingeführt werden, die allen (auch gewählten) Funktionsträgern eine Annahme von Tätigkeiten in ihrem alten Tätigkeits-/Verantwortungsbereich in diesem Zeitraum verbietet.
II. Die Lobbyisten und die Ministerien
Die rot-grüne Bundesregierung unter Herrn Schröder hat die Vorteils- und Einflussnahme quasi institutionalisiert. Lobbyisten sitzen seitdem ganz offiziell als "Berater" in Büros von Bundesministerien, die aus Steuergeldern finanziert sind, und entwerfen dort ganz im Sinne ihrer Interessenverbände Gesetzentwürfe für die Bundesregierung.
Das ist eine ganz neue Form der Korrumpierung, die alles Dagewesene in den Schatten stellt.
Die letzte und die derzeitige Bundesregierung - das sei fairerweise auch erwähnt - haben diese Politik in gleicher Form weiterbetrieben, bzw. tuen das noch.
Maulkorb im Bundestag
Feiger Anschlag auf die Demokratie
Wenn das so weitergeht, dürfen wir demnächst wie in der DDR nur noch "falten", statt wählen.
In allen im Bundestag vertretenen Parteien ist dieser Zustand innerparteilich ohnehin schon weitgehend erreicht:
- die Spitzenkandidaten werden im Hinterzimmer ausgekungelt, bis nur noch ein Kandidat übrig ist, den das Parteivolk dann zu wählen hat
- das gleiche gilt, wenn es um die Aufstellung der Landeslisten geht. Da werden die Listenplätze dann im Hinterzimmer genau nach Proporz der innerparteilichen und regionalen Flügel „ausbalanciert“ um dem Parteivolk die Wahl nicht zu schwer zu machen
- damit dabei ja nichts schiefgeht, gibt es das Delegiertenprinzip. So braucht die Parteiführung dann nur ca. 10% der Parteimitglieder zu kontrollieren, das ist viel einfacher.
- durch sogenannte „Quoren“ muss man bei parteiinternen Wahlen z.T. schon alle auf dem Wahlzettel stehenden Kandidaten wählen, damit die Stimmabgabe gültig ist
- wenn all diese Mechanismen dann doch einmal versagen sollten, gibt es den „Fraktionszwang“, der im Zweifel mit massivsten Mittel durchzusetzen versucht wird (s. Profalla vs. Bosbach).
- und wenn selbst das nicht hilft, versuchen wir es doch einmal mit dem Maulkorb. (s. Karikatur „Der Denkerclub“ von 1819)
Leider spielen auch die Medien bei diesem Thema eine mehr als unrühmliche Rolle:
Statt die Demokratie zu stärken und den Wettbewerb um bessere Ideen und Personen zu befördern, haben Fernsehsender und Zeitungen bei innerparteilichen Diskussionen nichts Besseres zu tun, als von Uneinigkeit zu sprechen. Bei Wahlen wird da sofort zum Begriff der „Kampfkandidatur“ gegriffen, wenn es bei einer Wahl in einer Partei einmal mehr als einen Kandidaten gibt (und das ist außer bei den Piraten selten genug der Fall).
Vielleicht sollten die entsprechenden Journalisten und Kommentatoren sich noch einmal eine Weiterbildung zum Thema Demokratie gönnen.
NRW-Schulpolitik: 0 Punkte - 6 - setzen!
Stellungnahme zur Lage der Grundschulen in NRW
Die SPD hat von den vergangenen 45 Jahren 40 Jahre regiert. Da wurde schulpolitisch jedes Jahr "eine neue Sau durchs Dorf getrieben" und es ist selten etwas besser geworden.
Die Grundschulen kranken in den Ballungsgebiéten an der Praxis, Kinder ohne Deutschkenntnisse zu Lasten der anderen Kinder einzuschulen. Die Schulen sind damit überfordert und jetzt wird da noch die Inklusion "draufgesattelt".
Ausrede von Rot-Grün: Die EU hat das so vorgegeben.
Das ist eine glatte Lüge: Die EU hat Änderungen im System verordnet, aber mitnichten diese Art der Lösung vorgegeben. Es hätte durchaus EU-konforme Alternativen gegeben.
Was den Haushalt für Schulen angeht, ist NRW eine Katastrophe: Die Schulen sind auf Fördervereine und Spenden für diese angewiesen, um Infrastrukur und sonstige Ausstattung auf halbwegs erträglichem Niveau zu halten. Die sogenannte "Ganztagsbetreuung" ist maxmal eine 75%-Betreuung. Der Betreuungsbedarf für Kinder von vollzeitbeschäftigten Eltern wird nicht gedeckt. Pro Tag fehlen im Schnitt mindestens 1-2 Stunden Betreuung.
Tolle Arbeit!
Politische Einstellung
Meine politische Einstellung ist in Bezug auf soziale Fragen linksliberal. Das hat weder mit der SPD, noch mit der FDP und schon gar nicht mit der umetikettierten SED ("Die Linke") zu tun.