Benutzer:Marks/LPT2009.1-Satzungsaenderung Piraten des Landesverbandes
Dies ist ein Entwurf. Ich bitte um Diskussion auf der Diskussionsseite.
Die Satzung findet ihr hier: Satzung.
- Änderungsantrag Nr.
- ?? / Landesparteitag 2009.1
- Beantragt von
- Marks
- Betrifft
- Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg / §9a, §9b, §11
- Beantragte Änderungen
Es wird beantragt, den Satz (5) des §9a, (2) des §9b und (1) des §11 der Satzung des LV Baden-Württemberg umzuformulieren, so dass eindeutig klar ist, dass es sich in diesen Fällen um die Piraten des LV Baden-Württembergs handelt und nicht um alle Piraten(Bundesweit).
Bisherige Fassung:
§9a
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
§9b
(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Email oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
§11
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
Die beantragte Neufassung:
§9a
(5) Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.
§9b
(2) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt aufgrund Vorstandsbeschluss oder wenn ein Zehntel der Piraten des Landesverbandes es beantragen. Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, Email oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. Die Einladung hat Angaben zum Tagungsort, Tagungsbeginn, vorläufiger Tagesordnung und der Angabe, wo weitere, aktuelle Veröffentlichungen gemacht werden, zu enthalten. Spätestens 1 Wochen vor dem Parteitag sind die Tagesordnung in aktueller Fassung, die geplante Tagungsdauer und alle bis dahin dem Vorstand eingereichten Anträge im Wortlaut zu veröffentlichen.
§11
(1) Änderungen der Landessatzung können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.
- Begründung
Eine Satzung ist ein rechtlich verbindliches Dokument. Daher sollten die verwendeten Begriffe und Personengruppen klar definiert sein.
- Diskussion
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