Benutzer:Hobbs/In Progress/Pressemappe

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei; die Idee ist von AG Öffentlichkeitsarbeit
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Dies ist nur ein persönlicher Entwurf der Pressemappe.

Deckblatt

Inhaltsverzeichnis

Kurze Übersicht (Einleitung)

Im Wandel von der Dienstleistungs- zur Informationsgesellschaft werden Informationen immer wichtiger für den Erfolg und für den Misserfolg eines Einzelnen und von Organisationen. Jeder kann sie von fast jedem Ort auf dieser Welt zu jeder Tageszeit erhalten. Die Technik (z.B. Internet) ermöglicht diese Flut an Daten, bequem und einfach. Aber in dieser Bequemlichkeit lauern Gefahren. Veraltete Methoden, unzureichendes Verständnis im Umgang mit den neuen Medien und unbedarfter Umgang führen zu fatalen Auswirkungen. Der Staat dringt immer tiefer in die Privatsphäre des einzelnen Bürgers ein und verabschiedet immer schärfere Sicherheitsgesetze mit dem Vorwand, er wolle die Bevölkerung schützen. Dabei schafft er wichtige Instrumente der Demokratie, die Privatsphäre, die Meinungs- und Pressefreiheit ab. Ein neues Verständnis für die kommende Informationsgesellschaft und ihre Merkmale muss auch im Hinblick auf den Umgang mit neuen Techonolgien und Wissen erschaffen werden. Dies hat sich die Piratenpartei auf die Fahnen geschrieben.

Die PIRATEN in Deutschland setzen sich für die folgenden Ziele ein:

  • für Privatsphäre - sowohl online als auch offline
  • für informationelle Selbstbestimmung und gegen Online-Durchsuchungen
  • für freien Wettbewerb und gegen Monopolbildung
  • für freies Wissen und gegen Patentwahn
  • für den transparenten Staat anstatt eines gläsernen Bürgers
  • für mehr Basisdemokratie und gegen Lobbyismus

Damit wollen wir die Weichen stellen für ein digitales Zeitalter, das Freiheit für den Einzelnen und sozialen Frieden ermöglicht, ganz im Geiste der Gründungsväter unserer Demokratie.

Motive und Zusammensetzung der PP

Stichpunkte:

  • aktuelle Gesetzgebung + Entwürfe
  • technisches Verständnis der momentan im Bundestag vertretenen Parteien
  • wer sind PP-Mitglieder (auch in anderen NGO's aktiv), nun parlamentarisch arbeiten wollend
  • Weichenstellung für Informationsgesellschaft

Die aktuelle Gesetzgebung macht es deutlich, dass die Politiker kein technisches Verständnis besitzen. Sie versuchen, ihr Verständnis aus einer Welt, als Computer noch Spielzeuge waren und noch nicht die Welt revolutioniert haben, auf die Problematiken heutzutage anzuwenden. Dabei gehen sie sehr fahrlässig an die sensiblen Daten heran. Dies ist der Anstoß von einigen Menschen, deren Tätigkeitsbereich meistens in der IT-Branche liegt, gewesen, eine neue Partei zu gründen.

Die Piratenpartei.

Die Mitglieder der Piratenpartei bringen viel IT-Wissen mit und .... sie wollen die heutigen Politiker in der Gesetzgebung ....

PP als weiche Themenpartei

Stichpunkte:

  • Schwerpunkte dort setzen, wo Handlungsbedarf uns am größten erscheint und unsere Kompetenzen liegen (Verweis auf Grüne/anfangs Themenpartei Umweltschutz)
  • Themenspektrum wird sich mit der Größe und Etablierung erweitern (Nennung Beispiele)
  • bei Grundsatzfragen in Bereichen wie Gleichberechtigung, Ausländerpolitik, Umweltschutz, Familienpolitk etc. besteht Konsens

Stand der Partei, aktuelle Ziele

Zielleiste, Überblick über Piratengeschichte

Bedeutung Internet für Informationsgesellschaft

Erläuterungen der Themen (genauere Version)

Privatsphäre

Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen. Die moderne freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform wurde in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt.

Privatsphäre

Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament jeder demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.

Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, die nicht eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre. Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Fall zu unterbleiben.

Das Briefgeheimnis muss erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf der Staatsmacht nur im Falle des konkreten Verdachtes, dass dieser Bürger tatsächlich ein Verbrechen begehen wird, erlaubt werden. In allen anderen Fällen hat die Unschuldsvermutung zu gelten, d.h. Staat soll annehmen, seine Bürger seien unschuldig und eben nicht zu überwachen. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da die Obrigkeit wiederholt gezeigt hat, dass sie bei persönlichen Informationen selten wirklich vertrauenswürdig ist.

Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern setzt auch die Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft ausser Kraft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima aus Misstrauens, Hass und Angst. Flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume, fragwürdige Rasterfahndungen, zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen sind Mittel, deren Einsatz wir ablehnen.

Informationelle Selbstbestimmung

Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.

Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben.

Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie z.B. deren Langlebigkeit und die schwer zu kontrollierende Verbreitung, stärker berücksichtigen.

Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordert sie Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von personenbezogenen Daten, die für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden und damit geeignet sind, die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötigerweise zu beschränken.

Transparenz des Staatswesens

Wissen ist Macht - "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." (Art. 20 II GG) - nicht nur heute aber in unserer Zeit immer mehr ist Wissen unmittelbarer Machtgrundlage. Diese Macht steht in einer Demokratie dem ganzen Volke zu.

Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.

Vom "Prinzip der Geheimhaltung" zum "Prinzip der Öffentlichkeit"

Die aktuelle Lage in Deutschland wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns und nur wenig ist bisher vom "Prinzip der Geheimhaltung" zugunsten eines "Prinzips der Öffentlichkeit" verändert worden. Dies verdeutlicht auf treffende Weise die Weichenstellung für eine moderne Gesellschaft im 21. Jahrhundert, ganz besonders unter Berücksichtigung der weitreichenden Möglichkeiten der Neuen Medien.

Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden.

Forderungen

Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:

  • Einsicht in Aktenvorgänge unter Berücksichtigung von Persönlichkeitsrechten und Belangen der nationalen Sicherheit.
  • Regelmäßige Veröffentlichung von Organisations- und Aufgabenbeschreibungen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen
  • jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.
  • Weiter sollen staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, da diese alleinig eine "informelle" Abhängigkeit von wirtschaftlichen Interessen verhindert.

Unsere Kritik

Zwei negative Beispiele dafür sind:

  • Die Geheimhaltung des Mautvertrages vor dem Souverän und seinen gewählten Vertretern.
  • Die undemokratische Einführung von Wahlmaschinen, die geeignet ist das primäre Element der Demokratie, nämlich die Wahl selbst, zu beschädigen.

Patentrecht

Im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter entwickeln sich die weltweit herrschenden Patentregelungen von einem fragwürdigen Innovationsanreiz zu einem klaren Innovationshemmnis.

Der Versuch, mit althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie und im Bereich Software eine große Gefahr für die Gesellschaft dar.

Grundsätzlich will die Piratenpartei einen freieren Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen Patentpraxis erreichen. Die Piratenpartei fordert, dass das Patentsystem grundlegend reformiert oder durch einen sinnvolleren Interessensausgleich zwischen Erfindern und Gesellschaft ersetzt wird. Keinesfalls darf es weiter durch innovationsfeindliche Regelungen ergänzt werden.

Abbau privater Monopole und Aufbau offener Märkte

Generell sind ein Abbau von Monopolen und eine Öffnung der Märkte erklärte politische Ziele der Piratenpartei.

Patente als staatlich garantiertes Verbietungsrecht stellen grundsätzlich eine Einschränkung der allgemeinen Wohlfahrt dar. Sie bedürfen somit einer ständigen Rechtfertigung und Überprüfung.

Stellt die Patentierung industrieller Güter in der Vergangenheit auch nach allgemeiner Ansicht eine weder belegbare, noch widerlegbare Erfolgsgeschichte dar, so haben sich doch die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Erfindens in der postindustriellen und globalisierten Gesellschaft grundlegend gewandelt. Der verstärkt internationale Wettbewerb führt darüber hinaus vermehrt zu einer zweckentfremdeten Nutzung des Patentsystems, die oft keinerlei Ausgleich für die Gesellschaft mehr erkennen lässt.

Dem zunehmenden Missbrauch von Patenten will die Piratenpartei daher Einhalt gebieten. Die Patentierung von Trivialitäten oder die Blockade des Fortschritts durch Patente soll unter allen Umständen verhindert werden.

Patente in der Informationsgesellschaft

Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von einzelnen technischen Erfindungen, sondern von der Kombination einer Vielzahl von Erkenntnissen mit geringer Erfindungshöhe abhängig. Liegt das Verbietungsrecht für nur eine dieser Erkenntnisse in den falschen Händen, etwa bei der Konkurenz oder bei einer auf Abmahnungen spezialisierten Anwaltskanzlei kann Innovation zu einem juristischen Spießrutenlauf und einem finanziellen Desaster werden.

Daher steht das Bestreben, diesen Bereich nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren der Forderung der Piratenpartei nach Freiheit des Wissens und der Kultur der Menschheit diametral entgegen.

Die gute Entwicklung kleiner und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielhaft gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.

Die Piratenpartei lehnt Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern und weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren.


Urheberrecht

Es ist unser Ziel, das Urheber- und Verwertungsrecht an die Gegebenheiten der modernen Gesellschaft anzupassen.

Die Digitalisierung von Inhalten sowie die weitgehende Vernetzung ermöglichen es mittlerweile, Inhalte ohne Qualitätsverlust zeitnah weltweit zu verbreiten und jedermann zugänglich zu machen. Dies eröffnet den Urhebern künstlerischer Werke viele neue Chancen, wirft aber auch neue Fragen in Bezug auf die Vergütung dieser Werke auf.

Neue Vertriebswege

Heutzutage ist es für Künstler sehr einfach, ihre Werke in Eigenregie zu produzieren, einem breiten Publikum bekannt zu machen und zu vertreiben. Auf Grund des bestehenden Ungleichgewichts des Urheberrechts zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften ist diese dezentrale Distribution erheblich erschwert. Die Verwertungsgesellschaften nutzen ihre monopolartige Stellung, um die Rechte des Urhebers an seinen eigenen Werken zu beschneiden. So müssen z.B. Musiker, die auf ihrer Webseite eigene Stücke zum Download anbieten oder auch nur Eigenkompositionen aufführen wollen, dafür Gebühren an die GEMA abführen. Rechte für neue Vertriebswege werden gemäß der Urheberrechtsnovelle automatisch an die Verwertungsgesellschaft übertragen. Diese Entwickung sehen wir als unnötiges Hindernis für eine freie Entfaltung der kunstschaffenden Gesellschaft sowie als grundlose Bereicherung eines Dritten an, was im Sinne der Förderung kultureller Vielfalt und Barrierefreiheit geändert werden muss.

Die Novellierung des UrhR

Auch die teilweise umgesetzten und geplanten Änderungen im UrhR stellen keine befriedigende Lösungen dar und beschneiden die Persönlichkeitsrechte nicht nur des Urhebers, sondern auch des Nutzers. Das in §53 UrhG festgeschriebene Recht auf Privatkopie wurde bereits mit der 2003 verabschiedeten Novelle des UrhG massiv eingeschränkt und erfährt mit dem seit 2004 in Arbeit befindlichen "2. Korb", der unter anderem den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material über P2P-Netzwerke zur Straftat erklärt, endgültig den Todesstoß. Die ursprünglich geplante "Bagatellklausel", die eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindern sollte, wurde im März 2006 per Kabinettsbeschluss gekippt. Damit schießt die Bundesregierung weit über das ursprünglich geplante Ziel - die Anpassung an die EU-Vorgabe - hinaus. Sollte dieser "2. Korb" wie geplant umgesetzt werden, würden Millionen von Bundesbürgern über Nacht zu Kriminellen gemacht.

DRM: Big Brother gegen Meinungsfreiheit

Die geplante Einführung von Maßnahmen zum digitalen Restriktionsmanagement (DRM) funktionieren nur dann, wenn eine lückenlose Überwachung des Nutzers stattfindet. Das Potential des Missbrauchs durch Staat und Wirtschaft ist nicht hypothetisch, sondern durch die jüngste Geschichte belegt. Bereits technisch ist ein Kopierschutz unmöglich: Das Kopieren ist die elementare Arbeitsweise eines Computers. Ohne Gesetze, die das Modifzieren von Kopierverhinderungsprogrammen untersagen, ist jede derartige Software nutzlos.

Neue Kulturtechniken

Infolge des Internets beinhaltet die gesellschaftliche Evolution eine Annäherung zwischen Produzenten und Konsumenten gemeinsamer Kulturobjekte. Die Remix-Kultur, individuelle Zusammenstellungen und die häufige Wiederverwendung sind dieser Entwicklung immanent. Historisch gewachsene Verwertungsgesellschaften haben mit diesem Prozess nicht Schritt gehalten. Beispielsweise die GEMA: Die Unterteilung in E- und U-Musik ist nicht mehr zeitgemäß; anstelle von standardisierten Abläufen ist zeitgemäßes Kulturschaffen geprägt von breit gefächerten Produktionsmethoden und Effizienzsteigerungen durch Nutzung vorhandener Kultur. Eben jene Gesetze dienten aber in der Vergangenheit dem Aufbau monopolartiger Strukturen. Negativer Vorreiter ist hier Apple: Der Branchenprimus des Onlineverkaufs von Musik beschränkt das Abspielen auf Geräte der eigenen Produktlinie. Die neuste Entwicklung sind Geräte (z.B. Microsofts Zune), die selbsterstellte Aufnahmen automatisch derart mit DRM versehen, dass ihr Besitzer sie nur noch stark beschränkt weitergeben kann. Die Möglichkeiten freier Kommunikation durch neue Medien werden auf diese Weise in ihr Gegenteil verkehrt: Publizieren darf man nur noch mit Lizenz. Diese Lizenzkosten kommen bevorzugt großen Verwertungsgesellschaften zugute und verhindern das Vermarkten durch Künstler in Eigenregie.


Open Access

Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl von schöpferischen Tätigkeiten finanziert, die als Produkt urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall.

Open Access in der Forschung

Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern im Peer-Review-Prozess übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Steuerzahler kommt also dreifach (Produktion, Qualitätssicherung, Nutzung) für die Kosten der Publikationen auf, während private Verleger den Gewinn abschöpfen.

Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und fordern die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit über das Internet nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.

Open Access in der öffentlichen Verwaltung

Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert wird, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt wird, soll der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein.

Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern auch die staatlichen Stellen können im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.

Aktivitäten

politische Bildungsarbeit

  • umfassende Information über Datenschutz, RFID, eGK, biometrische Datenspeicherung, Fluggast- und Reisedaten,...
  • Aufzeigen von Gefahren im Internet und Möglichkeiten der Vermeidung

Entwicklung von nachhaltigen Strukturen zur Sicherung der bürgerlichen Rechte im digitalen Zeitalter

  • gläserner Staat statt gläserner Bürger
  • liquid Democraty
  • Stärkung der Grundrechte
  • Überarbeitung des Patentwesens
  • Alternativen zum praktizierten Urheberrecht bei Softwareprodukten und in der Musikindustrie

Unterstützung von Initiativen zur Sicherung der bürgerlichen Rechte im digitalen Zeitalter

  • Teilnahme an Demonstrationen
  • Petitionen
  • Informationen zu Projekten und Veranstaltungen

politische Missstände aufzeigen

  • Kriminalisierung des normalen Bürgers durch Lobbyisten
  • zunehmender Überwachungsstaat

Projekte

Erreichbarkeit /Online-Infos

Stichpunkte:

  • Internetadressen Partei
  • Länder-/Bundesspezifisch: Treffen, Stammtische etc. (<--????)

Pressespiegel

Ansprechpartner

  • bundes-/länderspezifisch: Vorstandsvorstellung
  • Fotos Gruppe und einzeln
  • je Vorstandsmitglied kurzer Lebenslauf und Adresse / Tel
  • Pressesprecher

/Kommentar Ralph stellt hier Ansprechpartner Presse gerade eine Liste von Ansprechpartnern zusammen /Ende

Impressum?