Benutzer:Enavigo/Statement zu rechtlichen Einschätzungen durch den Landesvorstand
Meine Tätigkeiten was juristische und rechtliche Belange und damit verbundene Verpflichtungen aus Parteiengesetz, Landes- und Bundessatzung angeht, beschränken sich als Landesvorstand auf:
1- PartG
§ 11 Vorstand
- (3) Der Vorstand leitet den Gebietsverband und führt dessen Geschäfte nach Gesetz und Satzung sowie den Beschlüssen der ihm übergeordneten Organe. Er vertritt den Gebietsverband gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, soweit nicht die Satzung eine abweichende Regelung trifft
Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
§ 26 - Vorstand und Vertretung
- (1) Der Verein muss einen Vorstand haben. „Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Der Umfang der Vertretungsmacht kann durch die Satzung mit Wirkung gegen Dritte beschränkt werden.“
2 - Tätigkeiten laut Satzung RLP:
§4.2 [Der Landesvorstand (LVOR)
- (1) Der LVOR vertritt den Landesverband vor dem Bundesvorstand und führt alle organisatorischen und politischen Tätigkeiten auf Grundlage der Beschlüsse des Bundesvorstandes, des Bundesparteitages, des Bundesschiedsgerichtes, des Landesparteitages, des Landesschiedsgerichtes und der Ergebnisse von Urabstimmungen durch.
3 - Tätigkeiten laut Bundessatzung:
§ 8 - Bundespartei und Landesverbände
- (1) Die Landesverbände sind verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet. Sie haben auch ihre Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.
Zu was bin ich also verpflichtet?
Ich bin nach § 8 der Satzung der Bundespartei verpflichtet einzuschreiten, wenn innerhalb meines Verbandes und der untergeordneten Organe Konfliktsituationen entstehen, die sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richten. Gleichzeitig habe ich auch die untergeordneten Organe zu dieser Verhaltensweise anzuhalten.
Hieraus ergibt sich für mich die Aufgabe bei entsprechenden Situationen darauf einzuwirken, dass diese nicht in die Öffentlichkeit getragen werden, wenn sie dort den Grundsätzen, der Ordnung oder dem Ansehen der Piratenpartei schaden können.
Der einzig gangbare Weg ist für mich in so einem Fall die Einberufung aller mit der Auseinandersetzung verbundenen Personen an einen Tisch. Dort kann ich/der Vorstand versuchen schlichtend und mäßigend auf den Konflikt einzuwirken um einen Schaden für die Partei möglichst zu vermeiden oder gering zu halten.
Nun steht in der Satzung der Satz "alles zu tun"...
Da ich als Vorstandsmitglied weder dazu legitimiert bin noch das benötigte Fachwissen oder die juristische Ausbildung habe um juristische Entscheidungen oder Einschätzungen zu treffen, werde ich daher ab sofort keinerlei Äußerungen des Landesvorstandes mehr unterstützen, die rechtliche Belange beinhalten und über Schlichtungsversuche hinausgehen. Denn sollten diese Äußerungen auch nur im ansatz falsch seien, könnten sie der Partei im Nachhnein schaden.
Schlichtungsversuche werde ich gerne mit allen Mitteln unterstützen.
Äußere ich mich zu diesen rechtlichen Themen, so werde ich sie deutlich als Privatmeinung kennzeichnen, und erwarte dies auch von anderen nicht juristisch ausgebildeten Vorstandsmitgliedern.
Für juristische Forderungen und Empfehlungen gibt es im Parteiengesetz die Verpflichtung Schiedsgerichte zu bilden. Ein solches gibt es in unserem Landesverband, und beim Bund.
Sich hieran zu wenden ist das Recht jedes Mitgliedes, ebenso können natürlich jederzeit öffentliche Instanzen angerufen werden.
Siehe hierzu PartG § 14 Parteischiedsgerichte:
(1) Zur Schlichtung und Entscheidung von Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten über Auslegung und Anwendung der Satzung sind zumindest bei der Partei und den Gebietsverbänden der jeweils höchsten Stufe Schiedsgerichte zu bilden.
Ich kann daher nur alle Organe der Partei auffordern, Konflikte möglichst schnell in offenen Gesprächen, eventuell mit dem Landesvorstand als weitere Instanz, beizulegen. Ist dies nicht möglich, so ist der Landesvorstand die falsche Adresse.