Benutzer:Bzapf/Bildung/PA-2012

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Antrag

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Abschnitt:

An Schulen müssen regelmäßig anonyme Umfragen über das Aufkommen von Gewalt und über deren Folgen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Umfragen müssen aggregiert, aber auflösbar nach Schule veröffentlicht werden.

Begründung

Die enorme Dunkelziffer (vgl. Pfeiffer) von Gewalt an Schulen und die Tabuisierung des Themas verhindern eine wirkungsvolle Kritik des Umgangs der Verantwortlichen damit. Umfragen dieser Art sind nur ein erster Schritt, können aber Eltern und Schülern wertvolle Hinweise geben.

Umfragen könnten unter anderem so gestaltet werden, dass Täter zu einer Reflexion ihres Verhaltens angeregt werden.

Antrag

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Abschnitt:

Die wöchentliche Arbeitszeit für Schüler darf, Pausen und Hausaufgaben mitgerechnet, 35 Stunden nicht überschreiten. Schülern, die sich höherer Arbeitsbelastung verweigern, darf daraus kein Nachteil entstehen.

Begründung

Das gemeinte ist - den Gewerkschaften sei Dank - für viele erwachsene Realität. Es ist nicht hinnehmbar, dass Schülern längere Arbeitszeiten aufgebürdet werden als ihren Eltern.

Antrag

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Abschnitt:

§11 SchulG wird dahingehend geändert, dass unter "Schulformen" eine Rubrik "sonstige Schulen" aufgenommen wird, die keinen den anderen Schulformen vergleichbaren Einschränkungen unterliegen soll.

Begründung

Das genannte Gesetz beschränkt die Form der Schulen unnötigerweise.

Antrag

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Abschnitt:

Die Vorschriften von §14 SchulG (Schulversuche und Versuchsschulen) werden dahingehend geändert, dass

1. Absatz 2 dahingehend erweitert wird, Versuche auch dann zuzulassen, wenn nur zu erwarten ist, dass eine Schule von den Schülern besser angenommen wird.

2. Die Zustimmung des Kultusministeriums in Absatz 3 ersetzt werden kann durch die Zustimmung der Mehrheit der am Versuch Beteiligten.

Begründung

Die genannten Vorschriften verhindern effektiv die Durchführung von drigend nötigen Schulversuchen.

Antrag

Das Programm wird an geeigneter Stelle ergänzt durch den Abschnitt:

§15a SchulG Absatz 1 "am Vormittag" wird ersetzt durch "täglich".

Begründung

Das genannte Gesetz verhindert, dass Schulen sich dem Schlaf/Wach-Rhythmus ihrer Schüler anpassen können.